Hallöchen !
Bräuchte mal wieder etwas Hilfe beim entziffern.
Handelt sich um einen Randvermerk aus einem Geburtsregistereintrag zu einem unehelich geborenen Kind.
Was ich lesen kann, bzw. glaube zu lesen, Zeilenweise:
Register
von Groß Döbern 1875 ist zu Nu70
zu des Königl
Kreis Gericht zu Oppeln vom 19ten
August 1879
daß
der Kirchhäusler Simon Ludenia
zu Groß Döbern seiner
jetzigen Ehefrau Christiana
geb. Pampuch am dritten
Oktober 1875 zu Groß Döbern
außerehelich geborene
Hedwig in der
vom 5 Juni 1879
als das Seinige anerkannt
hat
der Standesbeamte
gez. Nerlich
schon mal danke für’s Helfen: Thomas
Lesehilfe mal wieder
Lesehilfe mal wieder
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Re: Lesehilfe mal wieder
Hallo Thomas,
In das Geburts ????? Register
von Groß Döbern pro (für) 1875 ist zu Nu 70
folgender Nachtrag:
Zu Folge Verfügung des königl.
Kreis Gerichts zu Oppeln vom 19ten
August 1879 wird hiermit be-
richtigend vermerkt, daß
der Kirchhäusler Simon Ludenia
zu Groß Döbern das von seiner
jetzigen Ehefrau Christiana
geb. Pampuch am dritten
Oktober 1875 zu Groß Döbern
außerehelich geborene
Kind namens Hedwig, in der
Verhandlung vom 5 Juni 1879
als das Seinige anerkannt
hat.
der Standesbeamte
gez. Nerlich
was ich lesen konnte, ist ergänzt:ThomasG hat geschrieben:Was ich lesen kann, bzw. glaube zu lesen, Zeilenweise:
In das Geburts ????? Register
von Groß Döbern pro (für) 1875 ist zu Nu 70
folgender Nachtrag:
Zu Folge Verfügung des königl.
Kreis Gerichts zu Oppeln vom 19ten
August 1879 wird hiermit be-
richtigend vermerkt, daß
der Kirchhäusler Simon Ludenia
zu Groß Döbern das von seiner
jetzigen Ehefrau Christiana
geb. Pampuch am dritten
Oktober 1875 zu Groß Döbern
außerehelich geborene
Kind namens Hedwig, in der
Verhandlung vom 5 Juni 1879
als das Seinige anerkannt
hat.
der Standesbeamte
gez. Nerlich
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
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