Hallo
Ich versuche gerade ein Testament von 1804 zu lesen und zu verstehen. Ich habe aber teilweise Probleme die Juristischen Begriffe zu lesen und zu verstehen. Kennt jemand eine gute Seite wo solchen zum Teil speziellen Begriffe erklärt werden bzw zu finden sind?
Beispiel:
reholviret
deferiret
Testament Deposito
Comparentes
Requisition
............
Ich bin für jeden Tipp Dankbar.
Gruß
Frank Nießen
Seite mit alten Juristischen Begriffen
- ahnenarmin
- Beiträge: 703
- Registriert: 28.04.2008, 18:27
- Wohnort: D-85276 Pfaffenhofen/Ilm
Hallo Frank,
dies sind weniger genealogische Begriffe, als lateinische Wörter:
Schau mal hier:
https://www.frag-caesar.de/lateinwoerte ... tzung.html
Gruß
Armin
dies sind weniger genealogische Begriffe, als lateinische Wörter:
Schau mal hier:
https://www.frag-caesar.de/lateinwoerte ... tzung.html
Gruß
Armin
reholviret muss wahrscheinlich heißen: resolviret, von "resolvere" auflösen,
deferiret vermutlich von "deferre" einreichen,
deposito hinterlegt,
comparentes von comparare vergleichen,
requisition untersuchung,
aus dem Zusammenhang gerissene einzelne Worte richtig zu übersetzen ist jedenfalls nicht einfach.
deferiret vermutlich von "deferre" einreichen,
deposito hinterlegt,
comparentes von comparare vergleichen,
requisition untersuchung,
aus dem Zusammenhang gerissene einzelne Worte richtig zu übersetzen ist jedenfalls nicht einfach.
Gruß, Chlodwig
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen und die Erklärungen.
Leider war es aber noch nicht das was ich gesucht habe. In den Weiten des Internet bin ich jetzt jedoch noch fündig geworden. Ich fand "Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter" unter folgendem Link:
https://www.lwl.org/waa-download/publik ... TUA_18.pdf
Hier konnte ich den größten Teil meiner nicht verständlichen Wörter wiederfinden. Vielleicht ist das ja auch für den ein oder anderen Hilfreich. Ich tue mir immer schwer wenn ich Wörter habe die ich nicht kenne und dann durch die für mich schwierige Handschrift des Notars noch schwer zu entziffern sind. Ich hoffe das es nun besser von der Hand geht.
Nochmals recht Herzlichen Dank für die Hilfe.
Gruß
Frank Nießen
Leider war es aber noch nicht das was ich gesucht habe. In den Weiten des Internet bin ich jetzt jedoch noch fündig geworden. Ich fand "Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter" unter folgendem Link:
https://www.lwl.org/waa-download/publik ... TUA_18.pdf
Hier konnte ich den größten Teil meiner nicht verständlichen Wörter wiederfinden. Vielleicht ist das ja auch für den ein oder anderen Hilfreich. Ich tue mir immer schwer wenn ich Wörter habe die ich nicht kenne und dann durch die für mich schwierige Handschrift des Notars noch schwer zu entziffern sind. Ich hoffe das es nun besser von der Hand geht.
Nochmals recht Herzlichen Dank für die Hilfe.
Gruß
Frank Nießen
Hallo Herr Nießen,
ebenfalls danke! für die Rückmeldung.
Dieses "Verdeutschungswörterbuch" des 1885 gegründeten "Allgemeinen deutschen Sprachvereins" ist auf jeden Fall sehr nützlich. Ich hab es mir gleich gemerkt. Beim Durchschauen habe ich allerdings den Eindruck, dass man manchmal auch deutsche Wörter als Übersetzung erst erfinden musste - es sind zumindest hier und da deutsche Entsprechungen genannt, die in der Verkehrssprache auch nicht vorkommen.
Als Beispiel habe ich "Summepiskopat", das mit "Oberstbischofsamt" wiedergegeben wird. Der Begriff erklärt auch im Deutschen nicht viel. Man spricht heute von "Landesherrlichem Kirchenregiment": Das war nach der Reformation die Rechtskonstruktion, die in evangelischen Gebieten das oberste Bischofsamt einer Landeskirche formal dem Landesherrn zuschrieb - der sich als Garant des evangelischen Religionswesens sah: Mitsamt einem Kultusministerium, das die Aufsicht über alle Pfarrer und Gemeinden hatte. Gibt es seit 1918/19 einfach nicht mehr und wurde durch unterschiedliche Konstruktionen ersetzt - je nach Konfession: Landesbischof, Kirchenparlament u.ä.
Mit ein bisschen Vorsicht angewendet wird die Übersicht aber sehr nützlich sein.
Gruß,
Frido
ebenfalls danke! für die Rückmeldung.
Dieses "Verdeutschungswörterbuch" des 1885 gegründeten "Allgemeinen deutschen Sprachvereins" ist auf jeden Fall sehr nützlich. Ich hab es mir gleich gemerkt. Beim Durchschauen habe ich allerdings den Eindruck, dass man manchmal auch deutsche Wörter als Übersetzung erst erfinden musste - es sind zumindest hier und da deutsche Entsprechungen genannt, die in der Verkehrssprache auch nicht vorkommen.
Als Beispiel habe ich "Summepiskopat", das mit "Oberstbischofsamt" wiedergegeben wird. Der Begriff erklärt auch im Deutschen nicht viel. Man spricht heute von "Landesherrlichem Kirchenregiment": Das war nach der Reformation die Rechtskonstruktion, die in evangelischen Gebieten das oberste Bischofsamt einer Landeskirche formal dem Landesherrn zuschrieb - der sich als Garant des evangelischen Religionswesens sah: Mitsamt einem Kultusministerium, das die Aufsicht über alle Pfarrer und Gemeinden hatte. Gibt es seit 1918/19 einfach nicht mehr und wurde durch unterschiedliche Konstruktionen ersetzt - je nach Konfession: Landesbischof, Kirchenparlament u.ä.
Mit ein bisschen Vorsicht angewendet wird die Übersicht aber sehr nützlich sein.
Gruß,
Frido
Aktuell Win10-64 pro 2004, Ahnenblatt 3.46 - Daten via NAS, Programm lokal
Empfehlung: Für die neue Version 3.x alle relevanten Handbücher lesen!
(es gibt das Benutzerhandbuch und mehrere Themen-Specials!)
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