Hallo Zusammen,
kurz zur Vorgeschichte.
Eine Vorfahrin meiner Frau, hat mit 18 geheiratet und war kurz darauf schwanger. Ihr Mann arbeitet im Wald und wurde dort von einem Baum
erschlagen. Die Vorfahrin heiratete darauf einen anderen Mann.
Zu den Details.
Frau. Johanna Wieczorek
1. Ehe: Vincent Marscoll
Kind wurde geboren
2. Ehe: Franz Marscoll
Ich habe einen Passage aus der 2. Heiratsurkunde angehangen, mit dem Vermerk: Dispens vom I. und II. Schwägerschaft Hindernissgrade.
Was bedeutet das?
War der 2. Ehemann ein Bruder des Ersten?
Oder können Vorfahren der 2. Mannes noch verwandt sein mit Johanna?
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus.
PaziFischer
Frage zur Ahnenforschung
Hallo PaziFischer,
ich würde das so sehen:
Vincent Marscoll hatte einen Bruder – aus Sicht von Johanna Wieczorek war das der erste Grad der Schwägerschaft. (erster Grad = der Stammvater von Vincent und seinem Bruder sind eine Generation entfernt).
Zweiter Grad der Schwägerschaft (aus Sicht von Johanna Wieczorek) war dann ein Sohn des Bruders von Vincent Marscoll, der dann zwei Generationen vom Stammvater (Marscoll) entfernt war. Deshalb auch die Aufzeichnung in der Heiratsurkunde „1. und 2. Schwägerschaft“; soll heißen, die Verbindung geht über den ersten und zweiten Grad der Schwägerschaft von Johanna Wieczorek.
Johanna Wieczorek hat also den Sohn des Schwagers geheiratet.
Viele Grüße
Emil
ich würde das so sehen:
Vincent Marscoll hatte einen Bruder – aus Sicht von Johanna Wieczorek war das der erste Grad der Schwägerschaft. (erster Grad = der Stammvater von Vincent und seinem Bruder sind eine Generation entfernt).
Zweiter Grad der Schwägerschaft (aus Sicht von Johanna Wieczorek) war dann ein Sohn des Bruders von Vincent Marscoll, der dann zwei Generationen vom Stammvater (Marscoll) entfernt war. Deshalb auch die Aufzeichnung in der Heiratsurkunde „1. und 2. Schwägerschaft“; soll heißen, die Verbindung geht über den ersten und zweiten Grad der Schwägerschaft von Johanna Wieczorek.
Johanna Wieczorek hat also den Sohn des Schwagers geheiratet.
Viele Grüße
Emil
Re: Frage zur Ahnenforschung
Wirst ja schon Wikipedia zu Dispens befragt haben?PaziFischer hat geschrieben:Ich habe einen Passage aus der 2. Heiratsurkunde angehangen, mit dem Vermerk: Dispens vom I. und II. Schwägerschaft Hindernissgrade.
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Hallo PaziFischer,
kennst du diese Definition schon?
Schwägerschaft
Ob es dir weiterhilft, kann ich nicht sagen. Ich blicke nämlich bei Verschwägerungen x. Grades auch nicht durch.
kennst du diese Definition schon?
Schwägerschaft
Ob es dir weiterhilft, kann ich nicht sagen. Ich blicke nämlich bei Verschwägerungen x. Grades auch nicht durch.
Hallo PaziFischer,
am Anfang war ich mir sicher, jetzt wo ich nach deinem Nachfragen nochmals etliche Stunden recherchiert habe, bin ich mir nun gar nicht mehr so sicher.
Es gibt Erklärungen wo man daraus schließt, dass es sich um den Sohn des Bruders handelt und es gibt Erklärungen die auf den Bruder (also Schwager) hindeuten. Eine Ahnenforschungsseite habe ich gefunden da steht auch „…vom I. und II. Schwägerschaft Hindernissgrade“ – aber mit einem Fragezeichen dahinter.
Unterschiede gibt es vom kanonischen zum bürgerlichen Recht, wobei in deinem Fall das kanonische Recht (auf Basis des CIC von 1917) zum Tragen kommt.
Zitat: „Im kanonischen Recht der katholischen Kirche verwendete man bis 1983 eine andere Art der Bestimmung des Verwandtschaftsgrades: In direkter Linie entsprach der Verwandtschaftsgrad dem bürgerlichen Recht (Anmerkung: Da gibt es keinen Unterschied), in der Seitenlinie wurden die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahr gezählt. Der Verwandtschaftsgrad war dann die größere der beiden Zahlen.“
Wenn, wie bei dir, zwei Grade angegeben sind ist oft zu lesen „berührend“.
[„Schwägerschaft im 1. Grad der gleichen Seitenlinie oder berührenden zweiten (1/1, 2/1)“]
Wie gesagt es gibt für beide Varianten Hinweise – aber vielleicht ist ja noch jemand, der das aufklären kann.
Gruß
Emil
am Anfang war ich mir sicher, jetzt wo ich nach deinem Nachfragen nochmals etliche Stunden recherchiert habe, bin ich mir nun gar nicht mehr so sicher.
Es gibt Erklärungen wo man daraus schließt, dass es sich um den Sohn des Bruders handelt und es gibt Erklärungen die auf den Bruder (also Schwager) hindeuten. Eine Ahnenforschungsseite habe ich gefunden da steht auch „…vom I. und II. Schwägerschaft Hindernissgrade“ – aber mit einem Fragezeichen dahinter.
Unterschiede gibt es vom kanonischen zum bürgerlichen Recht, wobei in deinem Fall das kanonische Recht (auf Basis des CIC von 1917) zum Tragen kommt.
Zitat: „Im kanonischen Recht der katholischen Kirche verwendete man bis 1983 eine andere Art der Bestimmung des Verwandtschaftsgrades: In direkter Linie entsprach der Verwandtschaftsgrad dem bürgerlichen Recht (Anmerkung: Da gibt es keinen Unterschied), in der Seitenlinie wurden die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahr gezählt. Der Verwandtschaftsgrad war dann die größere der beiden Zahlen.“
Wenn, wie bei dir, zwei Grade angegeben sind ist oft zu lesen „berührend“.
[„Schwägerschaft im 1. Grad der gleichen Seitenlinie oder berührenden zweiten (1/1, 2/1)“]
Wie gesagt es gibt für beide Varianten Hinweise – aber vielleicht ist ja noch jemand, der das aufklären kann.
Gruß
Emil
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Halllo Oma,
vielen Dank für den Link. Den kannte ich noch nicht. Ehrlich gesagt, ist mir die direkte Linie am liebsten, bei x. Grad komm ich nicht mehr mit.
Hallo Emil,
vielen Dank für deine Mühe. Ich hatte gehofft, du schreibst: Ich bin mir ganz sicher.
Jetzt stehe ich wieder am Anfang, und weiß nicht, wo ich den 2. Ehemann einordnen muss.
Trotz allem, vielen Dank.
PaziFischer
vielen Dank für den Link. Den kannte ich noch nicht. Ehrlich gesagt, ist mir die direkte Linie am liebsten, bei x. Grad komm ich nicht mehr mit.
Hallo Emil,
vielen Dank für deine Mühe. Ich hatte gehofft, du schreibst: Ich bin mir ganz sicher.
Jetzt stehe ich wieder am Anfang, und weiß nicht, wo ich den 2. Ehemann einordnen muss.
Trotz allem, vielen Dank.
PaziFischer
Wenn Du glaubst, dass sich kein Mensch um dich kümmert, dann versuche einmal,
samstagsnachmittags ein Nickerchen zu machen
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