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Zeugen in den Urkunden

Verfasst: 19.08.2008, 08:51
von fniessen
Hallo zusammen
Ich habe mal wieder eine Frage. Ich habe mir diverse Urkunden vom Standesamt in Kopie zukommen lassen. Bei den Geburtsurkunden von ca. 1860 stehen Zeugen vermerkt. Sind diese Zeugen zufällig anwesende Personen gewesen, Angestellte vom Amt oder hat man da so wie bei der Taufe Familienangehörige oder Freunde mitgebracht, die das Ereigniss bezeugen?
Bei Hochzeitsurkunden die selbe Frage. Sind die Zeugen vergleichbar mit den heutigen Trauzeugen, oder sind das nur Personen die die die Urkunde bezeugen?
Hintegrund ist der, das bei einer Heiratsurkunde vom Standesamt von meinem Urgroßvater ein Zeuge genannt wird, der wahrscheinlich der Ur Ur großvater von meiner jetzigen Schwägerin ist. Zufälle gibt es!

Gruß
Frank
ein Zeuge auftaucht, da

Verfasst: 19.08.2008, 10:43
von bjew
hallo,
kannst davon ausgehen, dass das nicht irgendwelche zufällig auf dem Amt anwesenden Personen waren, sondern in dem auch heute noch geltenden Sinne Zeugen waren. Da damals in der Regel Geburten zu Hause üblich waren, war natürlich kein Krankenhaus- / Geburtsklinik-Personal vorhanden. Da musste die Geburt (vielleicht auch rechtliche Zugehörigkeit) von anderen Personen bezeugt werden siehe auch Abschnitt Geburtsanzeige am Standesamt . Immerhin hat so eine Geburt eine ganze Reihe rechtlicher Folgen(!)

Verfasst: 19.08.2008, 11:09
von fniessen
Hallo bjew
Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte bei den Geburtsurkunden deswegen daran das es sich um "fremde" Personen handelt, da es sich bei einer um einen Polizeidiener und einem Müller handelte (siehe:http://www.ahnenblattportal.de/download.php?id=1394)
Ich habe mir den Polizeidiener einfach als Beschäftigten des Amtes gedacht.
Bei diesen Geburtsurkunden meldetete auch der Bürgermeister als Beamter des Personenstandes der Bürgermeisterei im beisein des Vaters, dem Standesbeamten, das ein Kind geboren worden ist.

Gruß Frank

Verfasst: 19.08.2008, 11:38
von Torquatus
Hallo Frank,

vermutlich ist das damals in den vielen selbständigen deutschen Ländern sehr unterschiedlich gewesen.

Hier im Großherzogtum Baden wurden die Standesbücher 1860 noch von den Kirchen geführt (allerdings mit staatlichen Vorschriften, was zu erfassen ist). Damals mussten 2 Bürger (das konnten nur volljährige Männer sein) als Taufzeugen hinzugezogen werden.

Anderswo ist das sicherlich ähnlich gewesen, denn die badischen Vorschriften waren vom französischen Code Civil abgeleitet und der ist meist auch anderswo Grundlage der Gesetz gewesen.

Re: Zeugen in den Urkunden

Verfasst: 19.08.2008, 11:40
von Hugo
Guten Tag Frank
fniessen hat geschrieben:Bei den Geburtsurkunden von ca. 1860 stehen Zeugen vermerkt.
Da Du vermutlich nicht von einer standesamtlichen Urkunde sprichst, würde ich eher auf ein Dokument tippen
Woher auch immer

Wir mit Zeugen aller Art dienen
Familiengehöriger, Nachbar, Staatsbediensteter usw
Eben, wie es sich aus der Situtation heraus gerade ergab

Notiere tuen wir sie alle in den Anmerkungen
zu 70% schließt der Kreis sich irgendwann wieder
meistens sogar an Stellen, die man nie vermutet hätte :roll:

Gruß Hugo

Re: Zeugen in den Urkunden

Verfasst: 19.08.2008, 12:22
von opa-günni
Hugo hat geschrieben: Notiere tuen wir sie alle in den Anmerkungen
zu 70% schließt der Kreis sich irgendwann wieder
meistens sogar an Stellen, die man nie vermutet hätte :roll:

Gruß Hugo
Hallo Frank,
ich verfahre ebenso, dass ich möglichst viel notiere. So ist es bei mir z Bsp. dass ein früherer Zeuge, nach dem Tod meines Spitzenahnes der Ehemann wurde von meiner UR-UR-UR-UR-UR-Urgroßmutter.

Verfasst: 19.08.2008, 14:10
von eltonfan
hallo Frank!

ich habe etliche Urkunden,ob Geburts,Heirats oder Sterbeurkunden auf denen immer wieder der gleiche Polizeidiener als Zeuge auftaucht.
Der ist halt immer eingesprungen wenn kein anderer Zeuge da war,
da seine Dienststelle auf dem Bürgermeisteramt war und er somit immer parat war.