Hallo zusammen
Ich habe mal wieder eine Frage. Ich habe mir diverse Urkunden vom Standesamt in Kopie zukommen lassen. Bei den Geburtsurkunden von ca. 1860 stehen Zeugen vermerkt. Sind diese Zeugen zufällig anwesende Personen gewesen, Angestellte vom Amt oder hat man da so wie bei der Taufe Familienangehörige oder Freunde mitgebracht, die das Ereigniss bezeugen?
Bei Hochzeitsurkunden die selbe Frage. Sind die Zeugen vergleichbar mit den heutigen Trauzeugen, oder sind das nur Personen die die die Urkunde bezeugen?
Hintegrund ist der, das bei einer Heiratsurkunde vom Standesamt von meinem Urgroßvater ein Zeuge genannt wird, der wahrscheinlich der Ur Ur großvater von meiner jetzigen Schwägerin ist. Zufälle gibt es!
Gruß
Frank
ein Zeuge auftaucht, da
Zeugen in den Urkunden
hallo,
kannst davon ausgehen, dass das nicht irgendwelche zufällig auf dem Amt anwesenden Personen waren, sondern in dem auch heute noch geltenden Sinne Zeugen waren. Da damals in der Regel Geburten zu Hause üblich waren, war natürlich kein Krankenhaus- / Geburtsklinik-Personal vorhanden. Da musste die Geburt (vielleicht auch rechtliche Zugehörigkeit) von anderen Personen bezeugt werden siehe auch Abschnitt Geburtsanzeige am Standesamt . Immerhin hat so eine Geburt eine ganze Reihe rechtlicher Folgen(!)
kannst davon ausgehen, dass das nicht irgendwelche zufällig auf dem Amt anwesenden Personen waren, sondern in dem auch heute noch geltenden Sinne Zeugen waren. Da damals in der Regel Geburten zu Hause üblich waren, war natürlich kein Krankenhaus- / Geburtsklinik-Personal vorhanden. Da musste die Geburt (vielleicht auch rechtliche Zugehörigkeit) von anderen Personen bezeugt werden siehe auch Abschnitt Geburtsanzeige am Standesamt . Immerhin hat so eine Geburt eine ganze Reihe rechtlicher Folgen(!)
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
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Fragen und Antworten rund um Ahnenblatt (Knowledge Base) (nicht ganz aktuell - trotzdem nützlich)
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Tips und Tricks für kleine Probleme
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Hallo bjew
Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte bei den Geburtsurkunden deswegen daran das es sich um "fremde" Personen handelt, da es sich bei einer um einen Polizeidiener und einem Müller handelte (siehe:http://www.ahnenblattportal.de/download.php?id=1394)
Ich habe mir den Polizeidiener einfach als Beschäftigten des Amtes gedacht.
Bei diesen Geburtsurkunden meldetete auch der Bürgermeister als Beamter des Personenstandes der Bürgermeisterei im beisein des Vaters, dem Standesbeamten, das ein Kind geboren worden ist.
Gruß Frank
Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte bei den Geburtsurkunden deswegen daran das es sich um "fremde" Personen handelt, da es sich bei einer um einen Polizeidiener und einem Müller handelte (siehe:http://www.ahnenblattportal.de/download.php?id=1394)
Ich habe mir den Polizeidiener einfach als Beschäftigten des Amtes gedacht.
Bei diesen Geburtsurkunden meldetete auch der Bürgermeister als Beamter des Personenstandes der Bürgermeisterei im beisein des Vaters, dem Standesbeamten, das ein Kind geboren worden ist.
Gruß Frank
Hallo Frank,
vermutlich ist das damals in den vielen selbständigen deutschen Ländern sehr unterschiedlich gewesen.
Hier im Großherzogtum Baden wurden die Standesbücher 1860 noch von den Kirchen geführt (allerdings mit staatlichen Vorschriften, was zu erfassen ist). Damals mussten 2 Bürger (das konnten nur volljährige Männer sein) als Taufzeugen hinzugezogen werden.
Anderswo ist das sicherlich ähnlich gewesen, denn die badischen Vorschriften waren vom französischen Code Civil abgeleitet und der ist meist auch anderswo Grundlage der Gesetz gewesen.
vermutlich ist das damals in den vielen selbständigen deutschen Ländern sehr unterschiedlich gewesen.
Hier im Großherzogtum Baden wurden die Standesbücher 1860 noch von den Kirchen geführt (allerdings mit staatlichen Vorschriften, was zu erfassen ist). Damals mussten 2 Bürger (das konnten nur volljährige Männer sein) als Taufzeugen hinzugezogen werden.
Anderswo ist das sicherlich ähnlich gewesen, denn die badischen Vorschriften waren vom französischen Code Civil abgeleitet und der ist meist auch anderswo Grundlage der Gesetz gewesen.
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
Re: Zeugen in den Urkunden
Guten Tag Frank
Woher auch immer
Wir mit Zeugen aller Art dienen
Familiengehöriger, Nachbar, Staatsbediensteter usw
Eben, wie es sich aus der Situtation heraus gerade ergab
Notiere tuen wir sie alle in den Anmerkungen
zu 70% schließt der Kreis sich irgendwann wieder
meistens sogar an Stellen, die man nie vermutet hätte
Gruß Hugo
Da Du vermutlich nicht von einer standesamtlichen Urkunde sprichst, würde ich eher auf ein Dokument tippenfniessen hat geschrieben:Bei den Geburtsurkunden von ca. 1860 stehen Zeugen vermerkt.
Woher auch immer
Wir mit Zeugen aller Art dienen
Familiengehöriger, Nachbar, Staatsbediensteter usw
Eben, wie es sich aus der Situtation heraus gerade ergab
Notiere tuen wir sie alle in den Anmerkungen
zu 70% schließt der Kreis sich irgendwann wieder
meistens sogar an Stellen, die man nie vermutet hätte
Gruß Hugo
Das Gestern ist Geschichte
Das Morgen ist ein Rätsel
Das Heute ist ein Geschenk
Re: Zeugen in den Urkunden
Hallo Frank,Hugo hat geschrieben: Notiere tuen wir sie alle in den Anmerkungen
zu 70% schließt der Kreis sich irgendwann wieder
meistens sogar an Stellen, die man nie vermutet hätte
Gruß Hugo
ich verfahre ebenso, dass ich möglichst viel notiere. So ist es bei mir z Bsp. dass ein früherer Zeuge, nach dem Tod meines Spitzenahnes der Ehemann wurde von meiner UR-UR-UR-UR-UR-Urgroßmutter.
Mit freundlichem Gruß...,
opa-günni
Suche in Ostpreußen; Umgebung von Angerburg, Numeiten, Großgarten, Haarschen; FN: Brczezinski, Brzezinski, Brzesinski, Brczezinski, Brzesinski (nobil?), Lötzen dt.
Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz, - nachdem man sie brauchte..........!
Ahnenblatt Vers._3.53_Full-Version_u V 2.99_p; Windows 10 22H2 aktuellster Stand-32Bit - 2X86/850MB/3,0 GB-Ram, und zusätzlich USB-Version.Updates aktueller Stand, zusätzlicher Sicherung mit NAS (1 X 1,0 TB extra u. 2 X 3,0 TB über NAS)
opa-günni
Suche in Ostpreußen; Umgebung von Angerburg, Numeiten, Großgarten, Haarschen; FN: Brczezinski, Brzezinski, Brzesinski, Brczezinski, Brzesinski (nobil?), Lötzen dt.
Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz, - nachdem man sie brauchte..........!
Ahnenblatt Vers._3.53_Full-Version_u V 2.99_p; Windows 10 22H2 aktuellster Stand-32Bit - 2X86/850MB/3,0 GB-Ram, und zusätzlich USB-Version.Updates aktueller Stand, zusätzlicher Sicherung mit NAS (1 X 1,0 TB extra u. 2 X 3,0 TB über NAS)
hallo Frank!
ich habe etliche Urkunden,ob Geburts,Heirats oder Sterbeurkunden auf denen immer wieder der gleiche Polizeidiener als Zeuge auftaucht.
Der ist halt immer eingesprungen wenn kein anderer Zeuge da war,
da seine Dienststelle auf dem Bürgermeisteramt war und er somit immer parat war.
ich habe etliche Urkunden,ob Geburts,Heirats oder Sterbeurkunden auf denen immer wieder der gleiche Polizeidiener als Zeuge auftaucht.
Der ist halt immer eingesprungen wenn kein anderer Zeuge da war,
da seine Dienststelle auf dem Bürgermeisteramt war und er somit immer parat war.
lesen schadet der Dummheit
an seinen Vorfahren kann man nichts ändern....aber man kann mitbestimmen,was aus seinen Nachfahren wird
an seinen Vorfahren kann man nichts ändern....aber man kann mitbestimmen,was aus seinen Nachfahren wird