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Foto Grabstein
Verfasst: 19.01.2023, 10:55
von Neahn
Hallo,
ich bin neu hier.
Fügt man ein Grabsteinfoto (z.B.Totgeburt) in die Ahnentafel ein?
Verfasst: 19.01.2023, 14:40
von Fridolin
Willkommen, Neahn!
Ich bin mir nicht sicher, was du als Antwort erwartest. Ich denke mal, klassische Ahnentafeln haben entweder gar kein Bild oder ein Portrait oder ein Wappen.
Aber man kann sich ja alles Mögliche vorstellen. Ich füge z.B. bei den Kopfeinträgen (letzte bekannte Person einer Reihe) Verbreitungskarten des Nachnamens ein.
Keine Ahnung, wie du selbst über das Grabstein-Bild denkst. Was ich sicher weiß, ist, dass Totgeburten traumatische Angelegenheiten sein können. Womöglich wird der Fall durch das Bild vom Grabstein dann noch optisch hervorgehoben - das ist vielleicht nicht, was man will.
Verfasst: 19.01.2023, 15:18
von Martin-D
Hallo Neahn,
ich erfasse den ganzen Ort und habe natürlich nicht von allen Bildern. Bei Gedbas gibt es aber ein Grabstein Projekt und ich habe das Glück, das mein Ort dort erfasst ist und da füge ich die Grabsteinfotos ein. Ahnenblatt hat auch schon einen vorbelegten Bezeichner dafür.
In Tafeln verwende ich die Grabsteinfotos auch, dort wo ich für andere Stammbäume erzeuge. Sollten sich die Personen an den Grabsteinen stören, können diese mir ja gerne Fotos von Verwandten zukommen lassen.
Gestört hat das aber noch niemand, allemal besser als ein Symbolbild.
Gruß
Martin
Verfasst: 19.01.2023, 16:45
von Bernd Görtz
Werden die Grabsteinbilder nicht unter Bestattung-Medien eingefügt?
Verfasst: 19.01.2023, 18:12
von Martin-D
@ Bernd Görtz
Ja, aber das bedeutet ja nicht automatisch, dass man diese bei Ahnentafeln auch verwendet.
Der eine machts, der andere nicht.
Gruß
Martin
Verfasst: 19.01.2023, 19:30
von CC
Ich selber füge tatsächlich Grabsteinbilder ein. Primär allerdings Fotos/Gemälde der Person selber, sekundär weitere fotografisch erfasste Dokumente. Das sind z. B. manchmal von der Person gestaltete Bilder/Kunstwerke, Deportationsscheine, ganz zuletzt auch Fotos von Grabsteinen. Da immer nur das erste Bild angezeigt wird, hält sich also die Darstellung von Grabsteinen in Grenzen.
Auslöser für dieses Verfahren war die Tatsache, dass in Deutschland die sogen. Ruhefrist bundeslandspezifisch geregelt ist und einen Zeitraum von 6 bis maximal 20 Jahren beträgt. Danach kann die Ruhestätte bzw. wird im Regelfall die Ruhestätte aufgelöst. Die sogenannten "Ewigkeitsgräber" gibt es kaum noch.
Für mich erwies sich das oben von Martin-D. erwähnte Grabsteinprojekt in der Ahnenforschung als äußerst hilfreich, so war es für mich naheliegend auch Fotos der Grabsteine zu erfassen.
Wichtig war für mich auch die Site "Find a grave", da sich hierüber Kontakte zu heute lebenden Nachfahren der Zielperson ergaben, die sich dann im direkten Austausch als hilfreich erwiesen.
Verfasst: 21.01.2023, 19:13
von Jürgen_Nordlicht
Ich mach's ...
und habe selbst bei dem Grabsteinprojekt
Find a Gravve bereits Gräber mit Grabsteinbildern angelegt, allerdings fast ausschließlich aus der eigenen Familie bzw wenn Fotowünsche in meinem regionalen Umfeld erbeten wurden.
Wenn ich nun in AB von der Person über keine Fotos oder Dokumente verfüge aber ein Grabsteinfoto habe,
so füge ich dieses Grabsteinfoto bei den Personen ein deren Daten auf dem Grabstein stehen.
Ich füge das Foto der Person dann im Reiter Medien ein, so daß es auch im Personenblatt und Ahnenbaum erscheint.
Hier ein solches Grabsteinfoto von 1884 / 1866 welches 2021 noch am Friedhofsrand aufgestellt war: