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Taufeintrag ...

Verfasst: 31.08.2022, 14:39
von HoWo
Hallo,

kann mir bitte jemand den Begriff "v. d. Hebamme bedingnißweis getaufft" "übersetzen". Mir ist er noch unbekannt.

Danke !

Verfasst: 31.08.2022, 15:14
von Fridolin
Du findest das Substantiv "Bedingnis" im Grimmschen Wörterbuch. Da scheint es sich auf die Umstände, Voraussetzungen oder Bedingungen zu beziehen, aber so richtig klar wird mir das auch nicht.

Ein paar Fundstellen für "bedingnisweise" findest du im Netz ebenfalls - des öfteren auf eine notfallmäßige Taufe bezogen: entweder wegen Lebensgefahr oder weil unklar war, ob eine Taufe vorab bereits stattgefunden hatte.

Also ... nehmen wir mal an, die Hebamme hat die Voraussetzungen für eine Nottaufe gegeben gesehen und umständehalber getauft.

Kirchenrechtlich muss das nur der Ordnung halber anschließend ans Pfarramt gemeldet werden und ist grundsätzlich gültig (sofern mit der trinitarischen Formel: "Ich taufe dich im/auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes").

Verfasst: 31.08.2022, 15:16
von ahnenarmin
Hallo Horst,
vereinfacht ausgedrückt war das eine Nottaufe durch die Hebamme.


Katholische Moraltheologie, Paderborn 17. Aufl. 1961, S. 385

- Kinder im Mutterschoß dürfen nicht getauft werden, solange man noch hoffen kann, daß sie in Ordnung geboren und getauft werden können.
- Besteht diese Hoffnung nicht, dann ist zu prüfen, ob ein Teil des Kindes herausschaut; wenn ja, ist die Taufe auf dieses Teil - den Kopf oder ein anderes Glied - zu spenden.
- Schaut nichts heraus, kann aber das Kind z. B. durch eine Spritze erreicht werden, muss das Kind mittels Spritze bedingungsweise getauft werden; wichtig ist dabei, dass die Spritze das Kind selbst erreicht, denn eine Taufe auf die Eihäute ist ungültig

Gruß
Armin

Verfasst: 31.08.2022, 17:02
von HoWo
Hallo ihr Beiden,

herzlichen Dank. Macht Sinn, was ihr Beiden schreibt, das Kind war eine Totgeburt.