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voreheliche Kinder
Verfasst: 19.08.2020, 10:31
von christian
Hallo zusammen,
ich habe das Proplem von vorehelichen Kindern
Ein Paar hatte vorehelich Kinder die ich eingetragen habe unter dem Familiennamen der Mutter, bei der Heirat wurden diese legitimiert. Schon beim Eintrag der Ehe wurde aus den Eltern der vorehelichen Kinder ein verheiratetes Paar. Wie kann ich das voreheliche Verhältnis im Navigator und im Stammbaum darstellen?
Grüße
Christian
Verfasst: 19.08.2020, 11:58
von Klaus-DieterR
Hallo Christian,
Da Du keine AB-Version angegegeben hast, die Anwort für V2 und V3:
V2.99
du kannst bei der Eingabe der Kinder jeweils die Eltern, von dir gewählt, eingeben. Mehrfache Elternteile z. B. durch Adoptionen, konnte ich nicht eingeben.
V3.x
du kannst nach Eingabe die Eingabe von den Eltern im Kinder-Menue unter Eltern/Geschwister verschiedene Änderungen vornehmen, z. B. den Status der Elternteile ändern, weitere Elternteile hinzufügen.
Verfasst: 19.08.2020, 12:46
von christian
Hallo Klaus Dieter,
ich arbite mit 3.15
Das was Du beschreibst, habe ich versucht, das Ergebnis ist, das ahnenblatt meckert wegen doppelter Ehe
Grüße
Christian
Verfasst: 19.08.2020, 14:40
von ahnenarmin
Wenn ich das richtig verstehe geht es hier nicht um (zusätzliche) Adoptveltern,
sondern darum, dass ein Paar (ohne Eheschließung) Kinder bekommen hat und nach deern Geburt geheiratet hat.
Es kommt jetzt darauf an, wann das ganze zeitlich passierte, also, ob die Kinder den Namen der Mutter oder des Vaters bei der Geburt bekommen haben.
Ich gehe mal davon aus, dass das ganze im letzten Jahrhundert pansierte:
Die Kinder erhileten bei der Geburt den Familienanmen der (noch ledigen) Mutter und nach der Eheschließung erhielten sie den Namen des (leiblichen) Vaters.
Fazit:
es gibt keine weiteren Eltern, die Kinder haben lediglich den (Geburts-)namen gewechselt.
Juristisch ist das vermutlich eine Adoption durch den leiblichen Vater.
Du kannst z. B. beim Geburtsnamen der Kinder beide Namen angeben: Schneider / Huber
Und dann in den Notizen das Problem erläutern: " voreheliche Geburt, durch Eheschließung am ... legitimiert."
Ich gebe in AB2.99 unter "Beruf" (das wird dann in den Tafeln dargestellt) ein: "illegitim, psml" (=uneheliche Geburt, durch nachträgliche Eheschließung der leiblichen Eltern legitimiert, psml = per subsequns matrimonium legitimat-us/-a).
Gruß
Armin
Verfasst: 19.08.2020, 16:42
von christian
Hallo Armin,
das hast Du richt verstanden.
Ich werde das wohl denn auch so übernehmen und abhandeln.
Vielleicht kommt ja noch ein anderer Vorschlag.
Grüße
Christian
Verfasst: 19.08.2020, 20:17
von bjew
ahnenarmin hat geschrieben:
Fazit:
es gibt keine weiteren Eltern, die Kinder haben lediglich den (Geburts-)namen gewechselt.
Juristisch ist das vermutlich eine Adoption durch den leiblichen Vater.
1. Satz richtig,
2. Satz ist lediglich eine Anerkennung der Vaterschaft (die vermutlich aber auch schon vorher vorgelegen hat. Der Vorgang ist ein formaler: als ehelich erklärt bzw. früher legitimiert.
Das ist, wie du ja auch weisst, kein neuer Schnickschnack, sondern wurde auch schon früher so gehandhabt, meist gibt es dazu auch eine Notiz in der Matrikel.