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Stiefkinder

Verfasst: 04.11.2012, 12:07
von pyrol
Hallo,

danke ersteinmal für die umfangreiche Software und das Forum hier! :D

Ich blicke nicht ganz, wie ich ein Kind das aus einer anderen Beziehung stammt eingeben muss.

Erster Fall:
Mann A und Frau B
B bringt aus der Beziehung BC das Kind D mit
Ich möchte sowohl den leiblichen Vater C als auch den Stiefvater A angeben, da das Kind ja zu beiden Familien gehört.

Geht das?

Zweiter Fall:
Mann A und Frau B zeugen Kind C
B lebt mit Mann D zusammen, dieser adoptiert C

Kann ich auch in diesem Fall sowohl leiblichen als auch Adoptivvater angeben?

Danke!

Verfasst: 04.11.2012, 20:29
von wolfgang8
Hallo pyrol,

ich sehe das so, dass in einer Ahnentafel die biologischen Eltern eingetragen werden. Wo das Kind dann lebt - bei den leiblichen Eltern oder Adoptiveltern und ob sich der Name des Kindes später noch ändert - z.B. durch Adoption oder Heirat, ist aus einer Ahnentafel nicht direkt ersichtlich.
Wenn ich solche Infos trotzem speichern möchte, schreib ich sie meist in den Anmerkungstext zur Person.

Grüße
Wolfgang

Verfasst: 06.11.2012, 16:26
von Lemke
Tach
Ich hatte und habe das auch öfter in der Familie gehabt und ich trag alles ein - wo keine Ehe vorliegt, kommen die Partner/Väter/Mütter doch in den Eheschließungen vor. Denn nur so hab ich sie bei nem Ausdruck auch dabei. In den Anmerkungen vermerke ich dann, wie es sich tatsächlich verhält. Da muss man ja auch Scheidungen und anderes unterbringen. Bei Adoptionen zähle ich zunächst die adoptierende Familie (die leiblichen Eltern sind da ja zunächst nicht von Belang). Bei Namensadoptionen, wo es Kontakt zu den leiblichen Eltern gab, ändere ich nur den Namen und vermerke in den Anmerkungen, warum (kommt bei meinen vielen Landwirten öfter vor - da ging es ums Erben).
Spannung kommt in die Sache beim Ausdruck. Das ist immer wieder ein Fest, bis man die dann allle auf dem Papier hat.
Grüße
Harald