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Standesamt ab 1876 maßgeblich
Verfasst: 29.12.2011, 13:58
von Torquatus
Gefunden:
Die Folge der Bismarckschen Reformen war die Trennung zwischen Kirche und Staat. Auf Grund dessen wurden zum 1.1.1876 die Standesämter geschaffen, die alleinig das Recht auf Vollziehung und Dokumentation von Personenstandshandlungen nach dem Personenstandsgesetz hat. Die Kirche selbst darf seit dem nur noch Ihre Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) vornehmen und dies nur nach Vollzug einer vorausgegangenen Personenstandshandlung.
(von Birgit Dreuth, Evangelische Kirche Hessen-Nassau)
Aha, endlich weiß ich genau, ab wann
Verfasst: 01.01.2012, 17:52
von PapaToni
Hallo Torquatus,
bezieht sich das auf ganz Deutschland und egal welcher Religion,
oder nur auf die evangelische in Hessen ????
Gruß
PapaToni
Verfasst: 01.01.2012, 18:44
von ahnenarmin
Hallo Torquatus,
leider nicht überall:
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 in Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Auch in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsamt seit 1876) gibt es Standesämter, jedoch mit anderen Rechtsgrundlagen.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt
Gruß
Armin
Verfasst: 02.01.2012, 13:53
von johannesson
Eine Anekdote hierzu am Rande: Noch 1905 wurden in einem Kirchenbuch Schlesiens Kinder aus einer "Civil-Ehe" als unehelich bezeichnet. Nachdem die Eltern 1908 auch kirchlich geheiratet haben, wurden weitere Kinder als ehelich notiert.....
Dauersuche: Alle Verbindungen von/in die Orte Schmeisdorf, Kreuzendorf, Kreisewitz, Soppau, Sauerwitz, Badewitz, Roben, Dobersdorf, Bratsch, Türmitz, also den Westkreis Leobschütz....
FN Klose im Kreis Leobschütz
Verfasst: 02.01.2012, 23:47
von bjew
johannesson hat geschrieben:Eine Anekdote hierzu am Rande: Noch 1905 wurden in einem Kirchenbuch Schlesiens Kinder aus einer "Civil-Ehe" als unehelich bezeichnet. Nachdem die Eltern 1908 auch kirchlich geheiratet haben, wurden weitere Kinder als ehelich notiert.....
.... was kirchenrechtlich wohl so in Ordnung ist ....
Verfasst: 03.01.2012, 21:20
von johannesson
...durchaus.....
Reinhard