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Datenschutz
Verfasst: 31.05.2011, 17:47
von reinifleischi
Hallo!
Beim Ausdrucken einer Stammliste bekomme ich es nicht hin, die Daten der Lebenden auszublenden. Bei Optionen-Datenschutz habe ich eingestellt: Lebende anzeigen - nur Name
Trotzdem bekomme ich immer volles Ballett. Was mache ich falsch?
reinifleischi
Verfasst: 31.05.2011, 19:23
von Marcus
Bei den Listen greift die Datenschutz-Option nicht
Die ist ja gedacht für Daten die typischerweise veröffentlicht werden - eben die Daten, die man ins Internet stellt. Während die Listen (eigentlich) dafür gedacht sind, dass man selbst damit arbeitet.
Aus der Ahnenblatt-Hilfe:
Ahnenblatt-Hilfe - Optionen zum Datenschutz hat geschrieben:
Diese Einstellungen haben Einfluss auf das Speichern im HTML-Format (HTML-Seite, HTML-Website). Dazu findet sich im HTML-Optionen-Dialog, der vor dem Speichern erscheint, ein Schalter, der den Datenschutz ein- und ausschalten kann.
Grüße
Marcus
Verfasst: 31.05.2011, 20:38
von reinifleischi
Vielen Dank. Trotzdem ist bemerkenswert, dass Ihr Euch auch Gedanken macht, wofür der Einzelne Listen verwendet.
reinifleischi
Verfasst: 31.05.2011, 20:57
von Nachfahre
Hallo reinfleischi,
das Plug-In Datenschutz-Filter von Imanuel wird die Lsg Deines Problems sein.
Mit diesem Plug-In kannst Du eine Vielzahl von Daten aus Deiner Anhenblatt-Datei löschen.
Danach, kannst Du mit der neuen Ahnenblatt-Datei tun was Du gerne machen würdest. Listen ausdrucken, Webseiten generieren, Stammbäume drucken, etc.
(natürlich solltest Du Dir vorher eine Sicherheitskopie Deiner Ahnenblatt-Datei angelegt haben.)
liebe Grüße
- Nachfahre
Verfasst: 01.06.2011, 12:29
von Marcus
reinifleischi hat geschrieben:Vielen Dank. Trotzdem ist bemerkenswert, dass Ihr Euch auch Gedanken macht, wofür der Einzelne Listen verwendet.
Dirk macht sich ganz viele Gedanken, wofür der einzelne was brauchen könnte ... sonst gäbe es Ahnenblatt nicht
Hier ist es so, dass dies ein User-Wunsch war. Beide Ausgaben gab es, als die Filterung für die "Web-Ausgaben" dazu kam! Daher ist die Option (ob der Datenschutz genutzt werden soll) dort auch im Dialog integriert. Bei den Listen ist dies nicht der Fall
Würden dort die Optionen einfach ziehen, wäre es recht schwierig eine vollständige Liste zu drucken, da einem (den meisten zumindest) gar nicht bewusst wäre, dass etwas ausgeschlossen wurde.
Marcus
Verfasst: 07.02.2012, 00:48
von Oldnose
Tja ... dat is nu son Dinges Jungs,
ich vermisse auch sehr, daß man in den Listen zumindest die Geburtsdaten der Lebenden, besonders der jüngeren Generation, nicht ausblenden kann. Da ist nun mal der Datenschutz davor.
Sofern sich einer von den Jüngeren wirklich mal für seine Ahnen interessiert, kann ich ihm immer nur mit Tafeln dienen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Und ganz so viel Leute, denen ich mit dem Internet helfen kann, gibt es immer noch nicht!!! Wir gehen da immer so von uns aus, die wir damit etwas "am Hut haben". Leider höre ich immer noch zu oft: "Ich habe keinen Computer, kannst du mir das nicht per Post schicken?!"
Da ich in meiner (großen) Verwandtschaft (ca. 600 Probanden) bis zum Geburtsjahr 1690 zurückgehen kann, kommen die Fragen immer häufiger und die Antworten in Listen sind schwieriger darzustellen.
Die Listen haben aber den Vorteil, daß darin der Proband ggfls. mit Amerkungen, Quellen oder Bildern etc. ausführlicher dargestellt werden kann. Bisher habe ich das immer händisch korrigiert, aber langsam wird das zum Problem. Bei mir dienen die Listen eben nicht nur zum "internen Gebrauch".
Vielleicht überlegt sich Dirk das doch noch mal.
Freundliche Grüße
Oldnose
Verfasst: 07.02.2012, 10:59
von Torquatus
Hallo Oldnose,
ohne jetzt in der Wunschliste nachzusehen meine ich, dass wir alle uns jegliche Ausgabe unter Auswahl von Datenschutzgesichtspunkten wünschen.
Bis diese Wünsche erfüllt werden, kann man sich aber sehr gut schnell selbst helfen indem man das Plugin "Datenschutz-Filter" verwendet.
Mit meiner Datei (rd. 29.000 Personen) dauert das mit Auswahl-Werte setzen ca. 5 Minuten. Ergebnis bei mir: ca. 50% der Personen wurden gefiltert. Ergebnis siehe unten.
Verfasst: 07.02.2012, 11:53
von Oldnose
Moin, moin Torquatus,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Wir sind uns also alle einig, daß der Datenschutz uns Zwänge auferlegt, die unserem Hobby abträglich sind. Es ist tröstlich zu horen, daß wir alle in dieser Richtung Verbesserungswünsche haben.
Mit dem Plug-in "Datenschutz-Filter" habe ich schon rumexperimentiert aber als alter DAU noch keinen richtigen Erfolg gehabt. Ich werde mich nochmal und weiter damit beschäftigen. Bis zum Erfolg muss es - leider - immer noch beim Alten bleiben. Ich blende auf Listen händisch aus, was eventuell irgendwo sauer aufstoßen kann.
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen (Sanktionen, Strafen o.ä.) muss eigentlich ein Privatanwender bei der Veröffentlichung des Geburtsdatums eines Lebenden rechnen? Es handelt sich doch nicht um ein Offizialdelikt (iwe z. B. Fahrerflucht) und der "Geschädigte" muss doch erst Strafantrag stellen, oder? Und wo kein Kläger ist, ist doch auch kein Richter
Der ganze Datenaschutz ist m. E. immer noch weitgehend eine rechtliche Grauzone, die im Zuge unserer Umwandlung zum gläsernen Menschen noch desto fragwürdiger ist.
Freundlicher Gruß
Oldnose
Verfasst: 07.02.2012, 15:16
von Torquatus
Hallo Oldnose,
Oldnose hat geschrieben:Mit dem Plug-in "Datenschutz-Filter" habe ich schon rumexperimentiert aber als alter DAU noch keinen richtigen Erfolg gehabt. Ich werde mich nochmal und weiter damit beschäftigen.
Kompliziert ist das nicht. Weil ich selbst für das Internet die Daten aus AB im GEDCON-Format ausgebe und dann mit einem anderen Programm verarbeite, in dem man den Datenschutz aktivieren kann, habe ich mich heute auch erstmals näher mit dem Plugin befasst. Ich hänge hier unten mal die Einstellungen dran, die ich dazu benutzt habe. Das Plugin merkt sich sogar die letzte Einstellung. Versuche es mal damit
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen (Sanktionen, Strafen o.ä.) muss eigentlich ein Privatanwender bei der Veröffentlichung des Geburtsdatums eines Lebenden rechnen? Es handelt sich doch nicht um ein Offizialdelikt (iwe z. B. Fahrerflucht) und der "Geschädigte" muss doch erst Strafantrag stellen, oder? Und wo kein Kläger ist, ist doch auch kein Richter
Der ganze Datenaschutz ist m. E. immer noch weitgehend eine rechtliche Grauzone, die im Zuge unserer Umwandlung zum gläsernen Menschen noch desto fragwürdiger ist.
Das sehe ich genau so.
Aus § 5 und §61 des
PERSONENSTANDGESETZes wird oft abgeleitet, dass für persönliche Daten die dort genannten Fristen (110 Jahre für Geburten, 80 Jahre für Ehen und 30 Jahre für Sterbefälle) auch für den Datenschutz gelten würden.
Das ist aber offenbar nicht so, denn bei der Veröffentlichung öffentlich zugänglicher Daten liegt weder eine Datenschutzverletzung noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
Wenn nun aber ein OFB-Autor nur an alte Daten kommt, dann kann sein OFB auch nur bis zu dem Zeitpunkt reichen, bis zu dem er Auskunft bekommt (siehe oben). Es gibt aber auch einige OFB, die neuere Daten enthalten.
Ich kenne bisher noch keinen Fall, bei dem jemand wegen der Veröffentlichung von genealogischen Daten (Name, Geburtsdaten, Heirats- und Sterbedaten) verurteilt wurde.
Die Verurteilungen wegen Datenschutzverletzung haben meist andere Tatbestände. Hier findet man viele Urteile zum Thema:
DATENSCHUTZ
Aber wer weiß das alles ganz genau. Deshalb ist es sicher nicht falsch, die oben genannten Fristen auch bei der Veröffentlichung von genealogischen Daten zu beachten.
Hier auch noch ein Auszug aus dem
GENEALOGY.NET
Um dem gesetzlichen Datenschutz genüge zu tun, dürfen grundsätzlich keine Daten noch lebender Personen angezeigt werden. Ist das Todesdatum nicht bekannt, darf man nach geltendem Archivrecht davon ausgehen, dass eine Person verstorben ist, wenn sie vor mehr als 100 Jahren geboren wurde. Einige Archivgesetze verlangen auch, dass der Tod 10 oder gar 30 Jahre zurück liegen muss, wenn man Quellen dieser Archive benutzt.
Verfasst: 07.02.2012, 17:54
von Chlodwig
Oldnose hat geschrieben:
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen (Sanktionen, Strafen o.ä.) muss eigentlich ein Privatanwender bei der Veröffentlichung des Geburtsdatums eines Lebenden rechnen?
Moment, Moment mal
Die eine Seite ist die rechtliche. Vielleicht wirst du nicht strafrechtlich verfolgt, wenn du die Daten eines Lebenden veröffentlichst, weil kein Betroffener die Stelle findet und Klage dagegen erhebt.
Was aber ich für viel wichtiger halte, ist gegenseitiges Vertrauen, Beispiel:
Du gibst in bestem Vertrauen einem befreundeten Forscher meine Daten.
Dieser stellt sie ins Netz, wie gewünscht ganz brav ohne die Daten von Lebenden.
Irgendwann einmal meldet sich ein anderer Suchender bei ihm und erhält die kompletten Daten auch "vertraulich" und von diesem ein Dritter oder Vierter, dem das alles wurscht ist, weil er von Datenschutz nichts hält.
So, und plötzlich ruft dich deine Cousine oder sonst jemand an und hält dir vor, dass sie mit allen Daten in einer wildfremden Website zu finden ist, obwohl du ihr hoch und heilig versprochen hattest, diese nicht weiter zu geben, weil sie das explizit nicht wollte.
Also besser nichts weitergeben? Ein heikles Thema!
Chlodwig
Verfasst: 07.02.2012, 19:01
von Hugo
Guten Tag
Oldnose hat geschrieben:Mit welchen rechtlichen Konsequenzen (Sanktionen, Strafen o.ä.) muss eigentlich ein Privatanwender bei der Veröffentlichung des Geburtsdatums eines Lebenden rechnen?
Das kommt immer auf die Person an
zB bei anonymer Adoption darf nichts über die Personen im direkten Umfeld weiter gegeben werden
Es zieht sonst empfindliche Rechtliche Strafen nach sich
Personen, die aus beruflichen Gründen (die weißt Du dann selber nicht) geschützt sind
Das zieht schon strafrechtliche Konsequenzen mit sich !!!!!
Gruß Hugo
Verfasst: 25.02.2013, 06:39
von lauterverwandte
Das mit dem Plugin ist ja gut und schön, aber ich möchte meine Listen auf meiner HP einstellen (bisher händisch geändert) mit Namen und Vornamen der Lebenden ohne weitere Daten, denn damit ist den BDatenSchG völlig genüge getan.
Also: ausblenden aller Daten außer Namen
Verfasst: 30.05.2013, 17:33
von lauterverwandte
ich melde mich nochmal in der Hoffnung, nicht übersehen zu werden:
Ich möchte eine Liste der Nachfahren der Person X erstellen und gebe in den Optionen an, dass für lebende Personen nur der Name erscheinen soll.
trotzdem sind in der Liste die Lebenden mit Geburtsort und -datum aufgeführt.
Mache ich etwas Falsch?
Verfasst: 30.05.2013, 18:08
von Marcus
Hallo Armin,
in aller Kürze (bin aber morgen wieder hier):
In den Listen in Ahnenblatt zieht der Datenschutz nicht! Hier werden immer alle Daten aller Personen ausgegeben.
Du kannst Dir aber mit dem Plugin eine beliebige Datei filtern, aus der Du dann danach eine Liste erstellst. Wobei ich das Plugin nicht wirklich oft genutzt habe, da ich ein anderes Tool für die Darstellung verwende, das selbst filtert.
In Ahnenblatt zieht der Datenschutz bei den htm und html-Ausgaben ("Datei" - "Speichern unter ...").
Wie man eine verlinkte Ahnen- oder Stammliste erstellt (ein relativ undokumentiertes Feature von Ahnenblatt) hatte ich mal hier beschrieben:
http://www.ahnenblattportal.de/kb.php?mode=article&k=28
Vielleicht hilft ja auch das weiter, die gewünschte Lösung zu erzielen?
Insgesamt ein paar Möglichkeiten - jetzt müssen wir schauen, ob man die so kombinieren kann, damit wir an Deine gewünschte Ausgabe nah rankommen.
Marcus