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Frage zu Kirchenbüchern
Verfasst: 02.06.2010, 11:13
von PaziFischer
Hallo zusammen,
Musste heute schmerzlich erfahren, dass Fotokopien und Fotos von Kirchenbüchern in den einzelnen Gemeinden nicht gestattet sind. Weiß jemand, ob esdafür eine rechtliche Grundlage gibt?
PaziFischer
Verfasst: 02.06.2010, 11:17
von bjew
Ja, wenn diese Grundlage von manchen als zweifelhaft angesehen wird.
Die Frage kann nicht so allgemein beantwortet werden. Es gibt da verschiedene Aspekte wie Datenschutz etc. zu berücksichtigen. Die Bestimmungen legt neben den allgemeinen Gesetzen jedes Bistum, jede Religionsgemeinschaft, für sich fest.
Wende dich doch mal an die jeweils zuständigen Diözesanarchive und frage dort nach - rechne aber mit nicht ganz unerheblichen Gebühren.
Also erst mal nachforschen, wo die Bücher (Kopien, Filme, ...) liegen und eingesehen werden können. Einen 2. Weg gibt es auch noch. Teilweise liegen sog. Kopialbücher bei den Staatsarchiven.
Verfasst: 02.06.2010, 13:38
von Marcus
Hallo Bernhard,
Du hattest eben die unerkannte Ehre den
30.000 (dreißigtausendsten) Beitrag
im Ahnenblattportal geschrieben zu haben!
Das können wir ja dann - hoffentlich bald - mit einer anderen "drei" feiern.
Marcus
Verfasst: 02.06.2010, 17:05
von Chlodwig
Gut aufgepasst, Marcus,
bin leider um 5 Beiträge zu spät gekommen,
Chlodwig
Verfasst: 02.06.2010, 17:19
von bjew
Na, dann mach dich auf zum nächsten Jubiläum :-))
Verfasst: 02.06.2010, 18:21
von PaziFischer
Vielen Dank für die schnelle an mich gerichtete Nachricht.
Ich habe bisher immer die Kirchenbücher fotografieren dürfen. Natürlich gegen Unterschrift der Nichtveröffentlichung.
Leider bin ich jetzt auf eine Kirche gestossen, die nur handschriftliche Abschriften erlaubt. Ehrlich gesagt, kann ich das nicht nachvollziehen.
Das man in Daten nicht einsehen darf, die dem Datenschutz unterliegen, ist mir noch klar, aber ob Handschrift, Foto oder Kopie, müsste eigentlich doch egal sein.
PaziFischer
Verfasst: 02.06.2010, 18:55
von bjew
Nun, das will ich nicht weiter kommentieren. Die Kirchen sehen die Matriken als ihr Eigentum - einschliesslich dem geistigen. Unter dieser Annahme können sie natürlich die Art der Nutzung und Reproduktion vorschreiben.
Dass auch vor 1875 die Führung der Bücher nicht nur im Kircheninteresse stattfand, sondern geradezu von der weltlichen Herrschaft für deren Zwecke gefordert und durchgesetzt wurde, wird dabei ignoriert.