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Lesehilfe / Übersetzung etwas Latein

Verfasst: 09.05.2008, 13:12
von ThomasG
Also mit Latein hab ich’s nicht.... einer von euch, der da vielleicht helfen kann ?

Kirchanbuchauszug Heirat... also Teil davon.
Der Herr hatte 2 Jahre zuvor schon mal geheiratet, und zwar die Schwester der Dame, die er in diesem angefügten Eintrag ehelicht.

Lesen würde ich:
mit dispes ab imped. aff
I gr. coll

Aus Geentolls werd ich nicht schlau..
dispes = Erlaubnis ???
imepd. = Hindernis ???

Gruß: Thomas

Re: Lesehilfe / Übersetzung etwas Latein

Verfasst: 09.05.2008, 13:50
von Chlodwig
ThomasG hat geschrieben:Also mit Latein hab ich’s nicht.... einer von euch, der da vielleicht helfen Lesen würde ich:
mit dispes ab imped. aff
Fast richtig:

mit dispens ab imped. aff

Was es genau bedeutet, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen, aber es hat mit Religionszugehörigkeit zu tun.
dispens= Erlaubnis stimmt
imped von impedire hindern (?)
aff= wahrscheinlich affirmatum (bestätigt)

Google mal genau folgendes:

"dispens ab" imped

dann kriegst du eine Seite als Ergebnis:
klick mich

und hier auf Seite 248 des Werkes ist der Begriff markiert und der Zusammenhang erläutert.

Gruß Chlodwig

Ergänzung von Hugo
Überlangen Link geändert

Verfasst: 09.05.2008, 14:37
von ThomasG
Hallo Chlodwig !

Danke für die Antwort. Allerdings kann ich mir das nicht so recht vorstellen... mit der Religionszugehörigkeit ?

Der Herr hat 1900 Anna F. geheiratet. In dem KB-Auszug ist alles normal.
Dann 1902 heiratet er deren Schwester Philipina F. ... das Bild ist daraus.

Wenn’s irgendwie Probleme mit der Religionszugehörigkeit gab, warum stand da nicht schon bei der 1. Frau was.... Die 2 Schwestern werden wohl der selben Religion angehören.
Auch hab ich keinen Sterbeintrag der 1. Frau gefunden, entweder ist sie wo anders gestorben oder eben gar nicht.

Ich hätte mal wild geraten: Mit Erlaubnis der 1. Frau, weil mit der ein Hindernis war... die Ehe irgendwie nicht "vollzogen" werden konnte.
Mit der 1. Schwester hatte der Herr keine Kinder. Mit der 2. dann 6 .... so wegen "vollzogen" :wink:

Gruß: Thomas

Verfasst: 09.05.2008, 15:03
von Torquatus
Hallo,

ich habe wenig Ahnung, aber es könnte eine:

dispensatione ab impedimento affinitatis I. gradus collaterales

sein, also eine

Befreiung vom Hindernis der Verwandtschaft 1. Grades in der Seitenlinie

Meyers Konversationslexikon schreibt dazu unter dem Begriff "Verwandtschaftsszucht" folgendes:

Sind Personen nicht in gerader Linie verwandt, aber von derselben dritten Person abstammend, so liegt Seitenverwandtschaft (Kollateralverwandtschaft, cognatio in linea transversa) vor, und die so verwandten Personen sind Seitenverwandte (collaterales).

siehe: Klicken

Haben die beiden eine/n gemeinsame/n Großmutter/Großvater (Ur-Großeltern)?

Spätere Ergänzung: Es könnte sich auch um eine Dispens vom Eheverbot mit der Schwägerin handeln. In Pierer's Universal-Lexikon (1857) steht dazu folgendes:

Die Schwägerschaft findet sich im älteren Canonischen Rechte unter den Ehehindernissen nicht blos als Affinitas primi gradus (als Verhältniß des einen Ehegatten zu den Blutsverwandten des anderen), sondern auch als Affinitas secundi gradus (als Verhältniß zu den Verschwägerten des anderen Ehegatten), ja selbst als Quasi-affinitas (Verhältniß des einen Verlobten zu den Blutsfreunden des anderen) u. wurde die E. bei allen 3 Arten in fast demselben Umfange, wie die wirkliche Verwandtschaft, verboten. Innocenz III. trat auch hier beschränkend ein u. führte das Verbot auf den 4. Grad zurück.

Aber so alt kam mir aber die Schrift nun doch nicht vor :wink:

Verfasst: 09.05.2008, 15:36
von ThomasG
Hallo Torquatus !

Das klingt mir ja arg interessant ;-)

Er ist ein Kind meines Ur-Ur-Ur-Großvaters und zu ihm habe ich die Vorfahren in 3 Generationen.
Zu ihr habe ich leider nur die Eltern... Microfilme hab ich schon wieder abgegeben, da die Dame(n) nicht sooo interessant für mich waren.
In den 3 Vorfahrengenerationen von ihm und der einen von ihr gibt es keine Namensübereinstimmungen... bliebe dann nur noch weiter zurück.
Aber auch in dem Fall stellt sich wieder die Frage.... warum in der ersten Ehe mit der Schwester nicht auch sowas steht.
Werd ich wohl doch mal demnächst die Daten von ihren Vorfahren raussuchen müssen.

Gruß: Thomas

Edit: Ach so... Verwandtschaft 1. Grades in der Seitenlinie müßte doch heißen.... Cousine und Cousin ??? also gleiche Großeltern

Verfasst: 09.05.2008, 15:51
von Torquatus
Hallo Thomas,
ThomasG hat geschrieben:Aber auch in dem Fall stellt sich wieder die Frage.... warum in der ersten Ehe mit der Schwester nicht auch sowas steht.
naja, vielleicht hat es doch mit dem Eheverbot Verschwägerter zu tun, denn die Abkürzung "coll." kann auch für "collateralis" = Ehefrau stehen.

Von wann ist denn der Eintrag?

Ergänzung:
Ach so... Verwandtschaft 1. Grades in der Seitenlinie müßte doch heißen.... Cousine und Cousin ??? also gleiche Großeltern
Ja

Verfasst: 09.05.2008, 18:51
von ThomasG
naja, vielleicht hat es doch mit dem Eheverbot Verschwägerter zu tun, denn die Abkürzung "coll." kann auch für "collateralis" = Ehefrau stehen.
Würde ich wohl auch am für am wahrscheinlichsten halten.
Werde halt doch mal in ferner Zukunft die Vorfahren der Dame suchen, dann weiß man's ja.
Eintrag ist von 1902.