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				Was ist eine Haustochter
				Verfasst: 16.04.2008, 15:45
				von Hugo
				Guten Tag
Sitze hier gerade vor einer Geburtsurkunde von März 1886
Sie ist aus dem Raum zwischen Bremen und Bremerhaven
Dort steht
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt
der Anbauer Lüder xxx
wohnhaft zu  Ort
lutherischer Religion und zeigte an, das von der
unverehelichten Haustochter Catharina xxx
Tochter des Anzeigenden
lutherischer Religion
wohnhaft bei ihrem Vater den Anbauer Lüder xxx
zu Ort in der Wohnung iheres Vaters
....
....
ein Kind männlichen Geschlechts geboren worden sei
....
Nun meine Hauptfrage:
Was versteht man Haustochter
Mir ist dieser Begriff in der Gegend eigentlich nur als Küchenmagd geläufig
Hier handelt es sich aber um seine leibliche Tochter
Also Tochter des Hauses und Küchenmagd gleichzeitig?
Die zweite Frage:
Was versteht man unter Anbauer
Mir ist dieser Begriff in der Gegend eigentlich nur für Pächter eines kleinen Bauernhofes bekannt
Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe
PS: Die Namen und Orte mußte anonymisiert werden, da es sich nicht um eine Urkunde meiner Familie handelt
Gruß Hugo
			 
			
					
				
				Verfasst: 16.04.2008, 16:04
				von JAS
				Hallo Hugo.
Haustochter:
junge Frau, die für eine bestimmte Zeit in einer fremden Familie lebt, um ... 
http://www.duden.de/duden-suche/werke/f ... e.473.html
Gruß Jan
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 16.04.2008, 16:11
				von Hugo
				Guten Tag Jan
So kenn ich das eigentlich auch nur
Hier wohnt sie aber 
nicht in einen fremden Haus, sondern bei ihren Eltern
Oder ob sie sich als Haustochter auf einen nahe gelegenen Gut verdiente
und nur zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes bei ihren Eltern lebte?
Das erklärt vielleicht auch das uneheliche Kind  
 
Gruß Hugo
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 16.04.2008, 16:19
				von Torquatus
				Hallo Hugo,
Hugo hat geschrieben:Das erklärt vielleicht auch das uneheliche Kind  
das kommt ganz bestimmt von etwas anderem  
Ergänzung (nach längerem Telefongespräch)
Im Adelung-Wörterbuch von 1811:
Der 
Anbauer , des -s, plur. ut nom sing. derjenige, welcher eine bis dahin ungebauete Gegend anbauet; ein Colonist, und in manchen Fällen ein Pflanzer. Image 0142
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 16.04.2008, 20:05
				von Flash
				Der Anbauer ist quasi ein Siedler. Cool. Ob die damals 
auch so aussahen? 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.04.2008, 08:13
				von bjew
				Haustochter wird z.B. im Bodenseeraum auch das Servicepersonal in der Gastronomie bezeichnet. Diese Bezeichnung dürfte sich auf alle  im hauswirtschaftlichen Bereich (weiblichen) Tätigen beziehen, also egal, ob Tochter oder Fremd
http://www.lwg.uni-hannover.de/wiki/1852   Verhältnisse der Häuslinge hat geschrieben:
Unter den "Hofbesitzern" sind solche ländliche Grundeigentümer verstanden, welche sich und ihre Familie vom Betriebe der Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht,etc.) nähren. Die 
Anbauer dagegen begreifen alle übrigen kleineren Haus- und Grundeigentümer (Anbauer, Neubauer, Beibauer, Brinksitzer, Köthner) , welche den größten Theil ihres Lebensunterhalts von ihrer Hände Arbeit (Tagelohn, Handwerksbetrieb u.s.w.) haben.
 
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.04.2008, 09:23
				von Hugo
				Guten Tag
Vielen Dank schon mal zwischendurch für Eure bisherige Hilfe
Der 
Anbauer ist somit geklärt
Was mich nur grübeln läßt, ist die "
Haustochter"
Ob hier, im Net oder Lexikas. Überall steht, das eine Haustochter in einer 
fremden Familie lebt und dort arbeitet
In meinen Fall wohnt sie aber bei ihren Eltern
Wie paßt das zusammen  
 
Gruß Hugo
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.04.2008, 09:52
				von bjew
				passt schon zusammen, spätestens, wenn du den ganzen Satz liest:
Haus|toch|ter, die: junge Frau, die für eine bestimmte Zeit in einer fremden Familie lebt, um dort die Führung eines Haushalts zu erlernen. 
Das kann sich durchaus auch um die eigene Tochter handeln (setze mal das "fremden" in Klammern), z.B. um das Mädchen auf die Führung ihres zukünftigen eigenen (bürgerlichen) Haushaltes vorbereiten.
Andererseits war es durchaus nicht unüblich, die eigene Tochter / Töchter im eigenen Haushalt weiter zu behalten, insbesondere, um die Familie weiter zu versorgen (z.B. wg. Krankeit oder Tot) oder wenn ihre Chancen zur Verehelichung aus welchen Gründen auch immer, stark eingeschränkt waren.
Auch zu bedenken ist, dass vor nicht allzulanger Zeit alleinstehende Frauen echte (gesellschaftliche u. rechtliche) Probleme hatten, einen eigenen Haushalt zu führen. Da war die Stelle als Hauswirtschafterin = Haustochter in der Famile von Verwandten oft die einzige Möglichkeit.
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.04.2008, 11:24
				von johannesson
				Sicherlich ist die "Haustochter", da nicht verheiratet, zur Geburt des Kindes vom Arbeitsplatz wieder zu ihren Eltern zurückgekehrt, also dort wieder wohnhaft......
Reinhard
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.04.2008, 17:36
				von Torquatus
				Hallo Hugo,
In meinen Fall wohnt sie aber bei ihren Eltern 
Gründe dafür hat man Dir schon vielel geliefert. Es könnte außerdem ja auch sein, dass die Stelle als Haustochter im selben Ort ausgeübt wurde.
Übrigens, wenn man nach "Haustochter" googled wir einem als erster Link der folgende angeboten: 
Haustochter
So, wie das dort geschildert wird, hat auch meine Mutter als "Haustochter" arbeiten müssen; damals nannte sich das "Pflichtjahr". Sie wohnte zu Hause und ging tagsüber ihrer Tätigkeit als "Haustochter"  nach.