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Eigentümer = Vater???
Verfasst: 07.02.2008, 10:44
von Heinfried
Hallo Ahnenforscher,
ich habe die Geburtsurkunden meiner Großeltern bekommen. Dort sind männliche "Eigentümer" verzeichnet. Ich nahm an, dass es sich hierbei um den Vater der jeweilig geborenen Person handelt. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass es sich bei der einen Urkunde nicht um den Vater handeln soll. Jetzt die Frage. Ist mit dem Eintrag "Eigentümer" immer der Vater gemeint, oder kann damit auch der jeweilige "Erziehungsberechtigte" gemeint sein?
Grüße
Heinfried
Verfasst: 07.02.2008, 15:04
von Hugo
Guten Tag Heinfried
Selber habe bisher noch keine Geburtsurkunde gesehen wo "Eigentümer" drin steht
Kann mir somit auch den Zusammenhang nicht erklären
Falls Deine Großeltern aus dem Datenschutz (30 Jahre nach Tod) raus sind, könntest Du dann eventuell eine engescannte Urkunde hier reinstellen ???
Vielleicht läßt daraus der Zusammenhang erkennen ?!?
(Eine Bilddatei darf bis 400KB groß sein)
Gruß Hugo
Verfasst: 08.02.2008, 13:17
von Heinfried
Hugo hat geschrieben:... 30 Jahre nach Tod...
Hallo Hugo,
leider sind die 30 Jahre bei beiden Großeltern noch nicht rum.
Grüße
Heinfried
Verfasst: 08.02.2008, 15:30
von Flash
Könntest du die Urkunde einscannen und mit einem Bildbearbeitungsprogramm die Datumsangaben sowie den Mittelteil der Namen und Ortsnamen unkenntlich machen? Dann wäre ein Upload möglich weil anonymisiert.
Verfasst: 08.02.2008, 18:30
von Hugo
Guten Tag
Flash hat geschrieben:Könntest du die Urkunde einscannen und mit einem Bildbearbeitungsprogramm die Datumsangaben sowie den Mittelteil der Namen und Ortsnamen unkenntlich machen?
Normalerweise hat Flash mit seinen Gedanken recht
Heinfried hat sich per Mail mit mir in Verbindung gesetzt
Bei diesen Dokument ist eine Anonymisierung leider nicht möglich
Es wäre sonst kein Zusammenhang mehr erkennbar
Sobald das Rätsel um den Begriff "Eigentümer" gelöst ist, wird es einen Abschlußbericht zum Begriff geben
Gruß Hugo
Verfasst: 09.02.2008, 13:28
von Hugo
Guten Tag
Hier noch ein kurzer Abschlußbericht zu dem Wörtchen "Eigentümer"
In der Urkunde steht
Der Eigentümer XY gibt bekannt..........
Daraus ergibt sich in diesen Fall, da es vor dem Namen steht, folgender Zusammenhang zum Wörtchen "Eigentümer"
Dieses ist eindeutig eine Aussage über den Stand des Menschen
Meist waren es Land- oder Hausbesitzer
Mein erster Gedanke mit Gaststättenbesitzer oder ähnliches trifft nur zu, wenn er dieses verpachtet hat
Es war zu der Zeit schon ein erheblicher Unterschied in der Standesfolge des Ortes, ob man nur einfacher Arbeiter/Angestellter war, der zur Miete wohnte oder ob man etwas besaß
Zu beachten ist dem dem Zusammenhang auch immer
un welcher Epoche handelt es sich,
wie groß war die Gemeinde zu der Zeit
War dieser "Eigentümer" des Schreibens mächtig (zu erkennen an seiner Unterschrift)
Nur daraus läßt sich eine ungefähre "Standeshöhe" schätzen
Gruß Hugo