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Verfasst: 06.10.2022, 09:26
von Kermet
ahnenarmin hat geschrieben: ...
Ich glaube die Unterscheidung in Zeuge oder Pate ist ein Streit um des Kaisersbart, da die Pfarrer hier keinen Unterschied gemacht haben; auch wenn es kirchenrechtlich durchaus Unterschiede gibt. ...
Ja es geht ja nicht nur um Zeuge oder Pate, sondern um Zeuge und Pate. Beides tritt in der Diözese Freiburg gleichzeitig auf:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1222862-481
Gruß
Pit
Verfasst: 06.10.2022, 10:53
von Bernd Görtz
Hallo Armin,
Du hast vollkommen recht. Mal wurden die Paten unter Paten und mal unter Taufzeugen oder nur Zeugen eingetragen. Gemeint waren aber immer die Paten. Es ist deshalb auch nicht unbedingt erforderlich für die Taufzeugen in Ahnenblatt speziell eine Zeile einzurichten zumal die ev. als auch kath. Kirche angibt, dass ausschließlich Paten in den KB dokumentiert werden. Ich habe so etwas auch in keinem anderen Genealogieprogramm gefunden.
Beste Grüße
Bernd
Verfasst: 06.10.2022, 11:37
von ahnenarmin
Hallo Bernd,
die beiden Begriffe werden ja unterschiedlich gehandhabt.
Im vorliegenden Fall sind die erstgenannten, die rechtlichen Taufpaten.
Als Taufzeugen sind meistens einer der Taufpaten und der Mesner der Pfarrei genannt.
Taufpaten waren meistens ein Ehepaar. Vermutlich war es nur einem der beiden möglich persönlich vor Ort zu sein, so dass ein "Taufzeuge" eingesprungen ist, meistens der Mesner.
Das würde dem in anderen Pfarreien gebräuchlichen "vertreten durch.." entsprechen.
In AB: Ich würde die beiden Taufpaten erfassen und unter Bemerkungen den bzw. ggf. auch die Taufzeugen erwähnen, wenn dir das wichtig ist.
Gruß
Armn
Verfasst: 06.10.2022, 15:04
von Bernd Görtz
Hallo Armin,
Mir persönlich sind die Taufzeugen nicht wichtig, denn ich kenne keinen, den ich da eintragen sollte.
Gruß
Bernd
Verfasst: 08.10.2022, 10:35
von Fridolin
Ich würde eine alternative Herangehensweise sehen, wenn es um die moderne Form der Taufzeugen geht:
Wir wollen mit unserer Arbeit abgesehen von rechtlichen Folgen in den Familien ja persönliche Verbindungen abbilden. Und wenn da jemand aus (kirchen-)rechtlichen Gründen kein Pate sein konnte, aber von der Familie als Pate ausgewählt wurde, wird er oder sie dann möglicherweise als Taufzeuge eingetragen. Wenn das so ist, könnte man ihn also evtl. sogar als Pate in Ahnenblatt eintragen mit der Bemerkung, dass diese Patenschaft kirchenrechtlich nicht besteht.
Verfasst: 08.10.2022, 10:53
von Bernd Görtz
Hallo Fridolin,
könnte man so machen. Wenn ich aber die kirchlichen Anmerkungen hierzu richtig verstanden habe, werden diese modernen Trauzeugen (außerkonfessionell) nicht in das Taufbuch eingetragen.
So eine Anmerkung kann also nur rein familiär berücksichtigt werden, denn außer von den Familienangehörigen kennt ja keiner den Taufzeugen.
Gruß
Bernd
Verfasst: 08.10.2022, 19:07
von Joe60
" Wenn ich aber die kirchlichen Anmerkungen hierzu richtig verstanden habe, werden diese modernen Trauzeugen (außerkonfessionell) nicht in das Taufbuch eingetragen.
Ich nehme an,in dem Zitat war Taufzeuge gemeint.
Das Kanonische Recht ist da eigentlich ganz eindeutig. Selbverständlich sind nach CIC 876 die Taufzeugen in das KB einzutragen. Da die Zeugen ja etwas bezeugen sollen, würde eine Nichterwähnung auch keinen Sinn ergeben.
https://www.vatican.va/archive/cod-iuri ... 78_ge.html
Aber wie oben schon erwähnt wurde, wird je nach Diözese bei der Eintragung nich unbedingt zwischen Pate und Zeuge unterschieden.
Verfasst: 08.10.2022, 20:00
von Bernd Görtz
Entschuldigung, natürlich war Tauf- und nicht Trauzeuge gemeint.
Ich habe die Vermutung, dass dieses Thema in der ev. und kath. Kirche unterschiedlich gehandhabt wird. Unter
https://www.sprueche-wunsch.com/t/taufzeugen/
findet man:
Im Grunde genommen ist jeder, der bei einer Taufe anwesend ist auch Taufzeuge. Schließlich können sie bezeugen, dass die Taufe vollzogen wurden. Bei vielen Taufen gibt es zwei Paten, alle anderen sind dann Taufzeugen. Auch die Paten können die Taufe bezeugen. Anders als Taufzeugen, wird die Zeugenschaft bei ihnen allerdings dokumentiert. Die Zeugenschaft von Taufzeugen wird stattdessen weder in Kirchenbüchern noch in den Dokumenten belegt, die die Taufeltern bekommen.
Das steht dort aber nur für die ev. Kirche. Kann es sein, dass die katholische Kirche das anders handhabt, also Taufzeugen dokumentiert?
Grüße
Bernd
Verfasst: 09.10.2022, 10:18
von Kermet
Danke für den klärenden Link. Vor allem Can877 §1 stellt meine Bitte auf eine solide Basis und zeigt die Notwendigkeit für eine saubere Erfassung von Paten und Zeugen auf. Zumindest für diejenigen Ahnenforscher die beim Auftreten von Zeugen auf eine vollständige und lückenlose Dokumentation setzen.
Verfasst: 09.10.2022, 10:31
von Bernd Görtz
Ja, sehr interessant. Das unterscheidet aber die Katholiken von den Protestanten. Was aber noch fehlt: Muss der TAUFZEUGE in diesem Fall katholisch sein?
Verfasst: 19.02.2023, 18:20
von CHI
Hallo in die Runde
eine schöne Lösung hat Herr Daub bei AGES! entwickelt.
Bei jedem Ereignis /Geburt, Taufe, Tod, Hochzeit,,,) gibt es die Option Anwesende anzugeben, diesen kann man dann eine Funktion wie Trauzeuge, Taufpate zuordnen oder einen frei wählbaren Begriff zuordrnen, wie z.B. Taufzeuge, Fotograf...