ich habe gehörige Zweifel an dieser Geschichte, denn die widerspricht dem wichtigen kirchlichen und gesellschaftlichen Verbot der Inzucht, und gerade damals hatte die Kirche noch das Sagen im Leben der Menschen.
"soll angeblich": was für Quellen sind das denn?
Wenn der Vater starb -was besonders in Kriegszeiten häufig vorkam- heiratete die Frau wieder (genauso umgekehrt der Mann, wenn die Frau starb). Eine Vormundsverpflichtung mit Heirat der Mutter für einen Sohn ist mir noch nie untergekommen. Als Vormund für die Geschwister vielleicht noch, aber der eigene Sohn als Ehemann- nein, undenkbar!tiredowl62 hat geschrieben: "Zwangsverehelichung" soll angeblich damals - wir reden hier von 1769 und früher - üblich gewesen sein.
Nach dem Tod des 1. Ehemanns / Vaters wurde der älteste Sohn als Vormund bestimmt. Es gehörte dazu, dass er (zunächst reine Formsache) mit der Mutter verheiratet wurde, da die Familie einen "Vorstand" benötigte. Das habe ich schriftlich fixiert in alten Unterlagen entdeckt.
Was mich "irritiert" ist die Tatsache, dass tatsächlich daraus Kinder entstanden.Und - klar - dann sind das quasi auch die Geschwister.
Jetzt würde mich interessieren: was für alte Unterlagen sind das denn, und was steht darin?