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Verfasst: 13.05.2008, 08:33
von bjew
trotzdem keine Möglichkeit, dem Schäuble zu entkommen ....

Re: Und was ist hiermit ?

Verfasst: 05.09.2008, 21:36
von UMUK
runner hat geschrieben:Die Rede ist immer von leibl. oder adopt.
und nicht vergessen seien die, die unehelich geboren sind und dann ehelich wurden.
Und die, die durch eine Namensgebung nun einen anderen Namen haben.

Ich selbst besitze zwei Geburtsurkunden. Eine, einen Tag nach meiner Geburt ausgestellte Urkunde, weißt den Nach-, Geburtsnamen meiner Mutter als meinen Geburtsnamen aus. Kurz danach hat sie meinen Vater geheiratet. Knapp zwei Jahre später wurde eine Neue Urkunde ausgestellt; nun hatte ich den Geburtsnamen meines Vaters.

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Meine Tochter erhielt durch eine Namensgebung ( nicht Adoption ) den Familiennamen ihres Stiefvaters. Das wäre und ist ja nicht das Problem. Nun aber hat sie selbst Kinder welche auch den Namen des Stiefvaters tragen. Auch kein Problem? Ich hatte aber, während der Ehe, den Familiennamen der Frau angenommen. Das ist das Problem.
Beispiel mit fiktiven Namen:
Mein Name: Müller - Meine Frau: Meier / nach der Heirat beide Meier.
Scheidung: Tochter Meier erhält den Namen des Stiefvaters Lehmann
Meier heiratet nochmals und muss seinen Geburtsnamen verwenden; heisst somit wieder Müller.
Tochter Meier ( jetzt Lehmann ) hat zwei unehelich geborene Kinder die auch Lehmann heissen. Wie kriege ich den da die Kurve zu meinem Namen Müller, der ja bei der Geburt der Tochter eigentlich Meier hieß?
Nicht das es verzwickt wäre.... aber welche Lösung bietet sich da an?

Verfasst: 05.09.2008, 22:16
von Torquatus
UMUK hat geschrieben:Beispiel mit fiktiven Namen:
Mein Name: Müller - Meine Frau: Meier / nach der Heirat beide Meier.
Scheidung: Tochter Meier erhält den Namen des Stiefvaters Lehmann
Meier heiratet nochmals und muss seinen Geburtsnamen verwenden; heisst somit wieder Müller.
Tochter Meier ( jetzt Lehmann ) hat zwei unehelich geborene Kinder die auch Lehmann heissen. Wie kriege ich den da die Kurve zu meinem Namen Müller, der ja bei der Geburt der Tochter eigentlich Meier hieß?
Nicht das es verzwickt wäre.... aber welche Lösung bietet sich da an?
Nun ja, Shakespeare würde wohl meinen: "Das, was wir Rose nennen würde mit jedem anderen Namen ebenso süß duften."

Ich würde für AB den nachträglich geänderten (und damit auch jetzigen) Nachnamen nehmen und alles andere in die Anmerkungen schreiben. In meiner Datei befinden sich zahlreiche Anmerkungen wie diese:

Beispiele (alle 18. + 19. Jahrhundert):

1. Unehelich
unehelich als Barbara Büchler geboren - erhielt durch die Heirat der Eltern den Namen Alles

2. Unklare Namensschreibung
Sein Namen in den Kirchenbüchern:
1805: Ludovici Largir (später geändert in Largiz)
1807: Ludovici Largir (ungeändert)
1810: Ludovici Largir (später geändert in Largiz) - lateinisches Kirchenbuch
1810: Ludwig Largir (später geändert in Larchet) - deutsches Kirchenbuch
1812: Louis Largir (später geändert in Larchet)
1814: Louis Larchet (ungeändert)
1817: Ludwig Large (ungeändert)
unverändert seit
1820: Ludwig Largé (erstmals mit Accent aigu)

3. Total anderer Name
Valentin Ritter ist unehelich geboren - er wurde "Valentin Hagenmaier" genannt und ist unter diesem Namen auch mehrfach Taufzeuge.

4. Unterschiedliche Namen der Kinder
die Kinder wurden mit Sax oder Sachs eingetragen; es wurde der heutige Namen Sachs für alle verwendet

5. Anderer Name im Gebrauch
auch als Eva Katharina Biereth (nach dem Namen ihres Stiefvaters) bezeichnet

6. Anderer Vorname
Martin ist der Rufname, sein richtiger Vorname lt. Geburtsurkunde ist Georg. Aus einem unbekannten Grund bekam er später den Vornamen Martin. In Urkunden steht deshalb: "genannt Martin".

Verfasst: 05.09.2008, 23:08
von Boro
Hallo UMUK,

hier mal eine Lösung.
Egal was in der Geburtsurkunde steht, in der Abstammungsurkunde bist du der leibliche Vater.

Verfasst: 09.09.2008, 18:21
von UMUK
@ Torquatus
@ Boro

ich danke Euch herzlich für Eure Antworten. Sie haben mir geholfen eine Lösung für mein Problem zu finden.

Gruß
UMUK