Das glaube ich jetzt allerdings nicht, da müßte man den ganzen Zusammenhang sehen.Torquatus hat geschrieben: So scheint sich aus dem "Gerichtsmann" im Laufe der Zeit das Wort "Gerichts" herausgebildet zu haben, denn in Texten erscheint nach und nach immer häufiger nur noch "Gerichts" (nun ohne Abkürzungszeichen). In Texten heißt es dann "Hans Müller, des Gerichts zu Hintertupfing ehel: Sohn".
Normalerweise muss es heißen Hans Müller, des Gerichts zu Hintertupfing ehel. Sohn des Sowieso. "Des Gerichts zu..." bezeichnet die Zugehörigkeit zu einer Obrigkeit.
Beispiel:
...2/4 Bauer und dies Gerichts Underthonn zu Ferzing... dann Mathiesen Liftl 2/4 Bauern zu Kapfham dieß Gerichts...