Hallo, nur eine Anmerkung:
es heißt nicht
Anwohner, sondern
Inwohner
, und hat nichts mit dem heute bekannten Anwohner = Anlieger / Nachbarn etc zu tun. Ich weiß jetzt nicht, ob dieser Begriff (Anwohner) früher üblich war - müßte jetzt im Rechtswörterbuch nachsuchen.
Inwohner jedoch beschreibt den Stand, die soziale Stellung der Person. Ein Inwohner hatte kein eigenes Haus/Anwesen und war dem Haushaltsvorstand sozial und rechtlich unterstellt. Haushaltsvorstand war das männliche Familienmitglied der Famile, der das Anwesen gehörte (nicht unbedingt als Eigentum, aber als Besitz - ganz kleiner Unterschied).
Hier nochmals
Wiki als Ergänzung, evtl. Korrektur:
https://de.wikipedia.org/wiki/Inwohner
DRW:
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/d ... ex=lemmata