Eintragung in der Taufurkunde
Eintragung in der Taufurkunde
Hallo,
in einem Taufeintrag von 1847 steht unterhalb des Kindsnamen die Eintragung "ex offo" und das Eintragungsdatum von 1886. Sonst ist kein weiterer Hinweis vorhanden.
Ich habe als Erklärung für ex offo nur die Bedeutung "von Amts wegen" gefunden.
Was könnte damit gemeint sein?
Für eure Hilfe im voraus besten Dank.
Gruß
ulli
in einem Taufeintrag von 1847 steht unterhalb des Kindsnamen die Eintragung "ex offo" und das Eintragungsdatum von 1886. Sonst ist kein weiterer Hinweis vorhanden.
Ich habe als Erklärung für ex offo nur die Bedeutung "von Amts wegen" gefunden.
Was könnte damit gemeint sein?
Für eure Hilfe im voraus besten Dank.
Gruß
ulli
Re: Eintragung in der Taufurkunde
Hallo Ulli,
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson). Siehe dazu auch: ex officioObelix hat geschrieben:in einem Taufeintrag von 1847 steht unterhalb des Kindsnamen die Eintragung "ex offo" und das Eintragungsdatum von 1886. Sonst ist kein weiterer Hinweis vorhanden.
Ich habe als Erklärung für ex offo nur die Bedeutung "von Amts wegen" gefunden.
Was könnte damit gemeint sein?ulli
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
Hallo Ulli,
es ist schwierig, wenn man nicht weiß, wo der Taufeintarg gemacht wurde.
Hier in Baden war ab 1810 gesetzlich geregelt, dass die Standesbücher (Geburts- Heirats- und Sterbebücher) 2-fach von den Kirchen geführt werden müssen. Da war bis ins kleinste Detail vorgeschrieben, was zu dokumentieren war. Diese Einträge waren also alle "ex offo", so dass es hier in Baden keines zusätzlichen Hinweises bedurfte.
In einem mir vorliegenden Urteil zu einer Ehescheidung von 1846 ist festgelegt, dass die Ehescheidung erst rechtskräftig wird, wenn die Klägerin die Ehescheidung innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Urteil in das Standesregister (Ehebuch der Kirchengemeinde) eintragen lässt (was aber im konreten Fall nicht geschehen ist).
Anderswo ist das von Staat zu Staat (in Deutschland) zeitlich und inhaltlich unterschiedlich gehandhabt worden. Erst die Einführung der Einwohnermeldeämter im Kaiserreich hat dieser Wirrwar aufgehört.
In Deinem Fall musst Du wohl noch nach den örtlichen Vorschriften forschen
es ist schwierig, wenn man nicht weiß, wo der Taufeintarg gemacht wurde.
Hier in Baden war ab 1810 gesetzlich geregelt, dass die Standesbücher (Geburts- Heirats- und Sterbebücher) 2-fach von den Kirchen geführt werden müssen. Da war bis ins kleinste Detail vorgeschrieben, was zu dokumentieren war. Diese Einträge waren also alle "ex offo", so dass es hier in Baden keines zusätzlichen Hinweises bedurfte.
In einem mir vorliegenden Urteil zu einer Ehescheidung von 1846 ist festgelegt, dass die Ehescheidung erst rechtskräftig wird, wenn die Klägerin die Ehescheidung innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Urteil in das Standesregister (Ehebuch der Kirchengemeinde) eintragen lässt (was aber im konreten Fall nicht geschehen ist).
Anderswo ist das von Staat zu Staat (in Deutschland) zeitlich und inhaltlich unterschiedlich gehandhabt worden. Erst die Einführung der Einwohnermeldeämter im Kaiserreich hat dieser Wirrwar aufgehört.
In Deinem Fall musst Du wohl noch nach den örtlichen Vorschriften forschen
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
Kurz zur Erklärung in Themen, die mind. ein User beobachtet, erscheint nach dem Schreiben eines neuen Beitrages untenstehende Fehlermeldung. Die musste ich mal reproduzieren .Marcus hat geschrieben:Testbeitrag - sorry!
Marcus
Trotz Fehlermeldung, Eure Beiträge erscheinen ganz normal - ihr könnt sie also ignorieren.
Liegt scheinbar am Provider, ich hoffe das klärst sich schnell.
Hier bitte inhaltlich weiter mit der Lesehilfe!
Marcus
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Hat sich geklärt - funktioniert wieder ohne Fehlermeldung! Die eMails wurde auch die ganze Zeit trotzdem zugestellt und auch die Beiträge erschienen ja trotzdem - es war 'nur' nervig.Marcus hat geschrieben:Kurz zur Erklärung in Themen, die mind. ein User beobachtet, erscheint nach dem Schreiben eines neuen Beitrages untenstehende Fehlermeldung. Die musste ich mal reproduzieren .
Trotz Fehlermeldung, Eure Beiträge erscheinen ganz normal - ihr könnt sie also ignorieren.
Liegt scheinbar am Provider, ich hoffe das klärst sich schnell.
Obelix entschuldige die kurzfristige "Kaperung" Deines Threads! Wer auch immer ihn beobachtet hat, möge bitte die ganzen eMails von meinen Tests entschuldigen!
Die Leseratten, möchte ich bitten sich noch mal in die Urkunde von Obelix anzuschauen und Ahrweilers Lesevorschlag zu verifizieren oder zu erweitern.
Ich selbst vermag da leider nicht zu helfen.
Der zweite Anhang zum Download gibt die Datei sehr groß wieder!
Marcus
Ahrweiler hat geschrieben:Ich lese da Wirgünga oder Wirgünge.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Hallo Obelix,
es ist nur eine Idee von mir:
Wenn ich mir das Papier der KiBu-Seite ansehe, sehe ich sehr viele Holzfasereinschlüsse. Daher meine Annahme, das es sich bei den vermeintlichen "ü"-Strichelchen um zufällige Fasereinschlüsse handelt und keine Punkte. Daher würde ich das Wort als Nachnamen (denn ein solcher ist es mit Sicherheit) und zwar als "Wiegang" lesen. Die bezeichnete Person hieße dann Louise Wiegang (geschrieben "Wiegange")
Meine Annahme wird dadurch bestärkt, daß es sich wohl um das Kirchspiel Kettenbach in Hessen südlich von Limburg handelt und das der seltene Name Wiegang dort lt. Geogen Namensverzeichnis heute noch vorkommt.
MfG Tino
es ist nur eine Idee von mir:
Wenn ich mir das Papier der KiBu-Seite ansehe, sehe ich sehr viele Holzfasereinschlüsse. Daher meine Annahme, das es sich bei den vermeintlichen "ü"-Strichelchen um zufällige Fasereinschlüsse handelt und keine Punkte. Daher würde ich das Wort als Nachnamen (denn ein solcher ist es mit Sicherheit) und zwar als "Wiegang" lesen. Die bezeichnete Person hieße dann Louise Wiegang (geschrieben "Wiegange")
Meine Annahme wird dadurch bestärkt, daß es sich wohl um das Kirchspiel Kettenbach in Hessen südlich von Limburg handelt und das der seltene Name Wiegang dort lt. Geogen Namensverzeichnis heute noch vorkommt.
MfG Tino
Ahnenforschung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen www.koehler-steuernagel.de