folgende Frage beschaeftigt mich bzw. wahrscheinlich ist es gar keine Frage, sondern eher ein Wunsch zur Einstellung der Altersangaben in der Plausibilitaetspruefung: Das Mindestalter fuer die erste Eheschliessung habe ich z.B. auf 16 J. eingestellt. Jetzt gibt es aber, insbesondere in alter Zeit unter den Vetretern der adligen Familien, die Sitte der arrangierten Ehen, bei der die Partner vielleicht erst 6 J. sind. Da habe ich nun eine ganze Reihe von Faellen unter meinen Vorfahren.
Wenn ich das richtig sehe, kann ich die Altersgrenzen aber nur global einstellen; d.h. entweder ich belasse es bei 16 J., dann habe ich bei jeder Plausipruefung entsprechende Fehlermeldungen oder ich setze sie auf 6 J. herab, dann ist fuer die ganz grosse Masse der Vorfahren die Funktion der Plausipruefung natuerlich etwas „entwertet“.
Das gleiche Problem ergibt sich natuerlich auch fuer einzelne (bestaetigte) Ausnahmefaelle, in denen ein ruestiger Vorfahr mit 75 J. z.B. noch Vater georden ist.

Die Moeglichkeit, fuer einzelne Eingaben diese als korrekt zu akzeptieren, ohne dass in Zukunft die Plausipruefung jeweils wieder motzt gibt es wohl (leider) nicht oder?
Herzlichst
Harald