Persönlichkeitsrechte

Allgemeine Fragen zur Ahnenforschung und alten Begriffen
bjew
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Beitrag von bjew »

Nun, die 3-Personen-Regel muss schon ausgelegt werden. Sie soll eigentlich nur aussagen, wenn du zusammen "mit" eine Gruppe abgebildet wirst, als o mehr oder minder zufällig oder nebenläufig, ists erlaubt, ausser dein Abbild ist so hervorgehoben, dass dei anderen Personen Beiwerk wären.

Also wieder mal alles relativ
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Die ganzen "Daumengesetze" mit "3" sind in der Regel ganz großer Käse. Legendbildungen des Volkes, die sich nett merken lassen - mehr nicht. Dem Gesetzgeber ist es eigentlich immer egal, ob auf einem Bild 3 oder 4 Leute zu erkennen sind, ob man 3 oder 4 Zeugen benennen kann oder ob man drei oder vier mal nach einer Rechnung gefragt hat bevor man die Zeche prellt. ;)
Betrachtet werden jeweils die konkreten Fälle und dabei eben um wen es in welchem Kontext ging, angemessenes Verhalten etc.
Bin ich im Mittelpunkt eines Photos und es dient einzig dem Zweck mich zu beschreiben (und ich bin darauf zu erkennen), ist es egal wieviele Leute da noch drauf sind. Im Zweifelsfall kann man nur noch mehr Rechte verletzen, wenn mehr Leute drauf sind. Prominente und öffentliche Auftritte mal ausgenommen.
Marcus
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