Persönlichkeitsrechte
Persönlichkeitsrechte
Hallo,
als Neuling im Ahnengeschäft bin ich auf das Programm "Ahnenblatt" gestoßen und das finde ich sehr gut, verständlich und einfach zu bedienen. So habe ich gleich die jüdischen Dorfbewohner, die früher hier gelebt haben gelistet und auch deren Nachkömmlinge, die in aller Welt wohnen.
Meine Frage dazu: Darf ich deren Daten veröffentlichen ohne sie davon in Kenntnis zu setzen? Ich bin ja nicht verwandt mit ihnen und habe auch kaum Kontaktadressen um zu fragen, ob einer seinen Namen nicht im Internet sehen möchte. Kann ich warten, bis sich jemand deswegen beschwert?
Beste Grüße von der Mosel
Werner
als Neuling im Ahnengeschäft bin ich auf das Programm "Ahnenblatt" gestoßen und das finde ich sehr gut, verständlich und einfach zu bedienen. So habe ich gleich die jüdischen Dorfbewohner, die früher hier gelebt haben gelistet und auch deren Nachkömmlinge, die in aller Welt wohnen.
Meine Frage dazu: Darf ich deren Daten veröffentlichen ohne sie davon in Kenntnis zu setzen? Ich bin ja nicht verwandt mit ihnen und habe auch kaum Kontaktadressen um zu fragen, ob einer seinen Namen nicht im Internet sehen möchte. Kann ich warten, bis sich jemand deswegen beschwert?
Beste Grüße von der Mosel
Werner
Das glaube ich nicht.
Vorallem da man heutzutage in religionsfragen recht dünnheutig ist. Man kann aber die einstellungen wie sie in Datenblatt unter Datenschutz stehen verwenden, um lebende Personen (und solche die noch leben könnten) auszufiltern. Alle anderen dürfen eigentlich veröffentlicht werden. (Solange keine üble Nachrede/ Verleumdung oder ähnliches damit gemacht wird.)
Vorallem da man heutzutage in religionsfragen recht dünnheutig ist. Man kann aber die einstellungen wie sie in Datenblatt unter Datenschutz stehen verwenden, um lebende Personen (und solche die noch leben könnten) auszufiltern. Alle anderen dürfen eigentlich veröffentlicht werden. (Solange keine üble Nachrede/ Verleumdung oder ähnliches damit gemacht wird.)
Es gibt auch noch Schutzfristen deutlich nach dem Tod einer Person! Auch die Veröffentlichung purer Lebensdaten (Orte, Geburts-, Tauf und Sterbedaten) ohne Anmerkungen ist nicht ohne weiteres erlaubt.
So gibt es für Personen von denen man nicht weiß, ob (und wann) sie gestorben sind eine Schutzfrist von 120 Jahren ab der Geburt!
Das ist auch mit der Grund weshalb einem oft zwischen den letzten Lebenden und den ersten Einträgen in Ortsfamilienbüchern und anderen Quellen ein bis zwei Generationen fehlen.
Interessante Diskussion gab es dazu hier: Wie weiter?
Marcus
So gibt es für Personen von denen man nicht weiß, ob (und wann) sie gestorben sind eine Schutzfrist von 120 Jahren ab der Geburt!
Das ist auch mit der Grund weshalb einem oft zwischen den letzten Lebenden und den ersten Einträgen in Ortsfamilienbüchern und anderen Quellen ein bis zwei Generationen fehlen.
Interessante Diskussion gab es dazu hier: Wie weiter?
Marcus
Guten Tag Werner
Herzlich Willkommen im Ahnenblattportal
Gut, das Du nachfragst
Hier tritt der Datenschutz in Kraft, der nur durch einer schriftlichen, widerrufbaren Genehmigung der betreffenden Person umgangen werden kann
Dies betrifft alle Daten außer Nach- und Rufname
Ebenso Bilder der Person, wo nicht mindestens 3 Personen drauf sind
Ein Verstoß zieht schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen mit sich
ansonsten gilt in Deutschland
rechtlich sind alle Daten einer Person bis 30 Jahre nach dem Tod geschützt
bei Personen mit behördlich angeordneten Datenschutz sind es 60 Jahre nach dem Tod
bei einigen Kirchen sind es bis zu 120 Jahre
ist das Todesdatum nicht bekannt, ist es, wie Marcus es schon erwähnte
als fiktives Todesdatum wird ein Alter von 120 Jahre angenommen
Gruß Hugo
Herzlich Willkommen im Ahnenblattportal
Gut, das Du nachfragst
Hier tritt der Datenschutz in Kraft, der nur durch einer schriftlichen, widerrufbaren Genehmigung der betreffenden Person umgangen werden kann
Dies betrifft alle Daten außer Nach- und Rufname
Ebenso Bilder der Person, wo nicht mindestens 3 Personen drauf sind
Ein Verstoß zieht schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen mit sich
ansonsten gilt in Deutschland
rechtlich sind alle Daten einer Person bis 30 Jahre nach dem Tod geschützt
bei Personen mit behördlich angeordneten Datenschutz sind es 60 Jahre nach dem Tod
bei einigen Kirchen sind es bis zu 120 Jahre
ist das Todesdatum nicht bekannt, ist es, wie Marcus es schon erwähnte
als fiktives Todesdatum wird ein Alter von 120 Jahre angenommen
Gruß Hugo
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Danke für die informativen Antworten. Im Detail sieht das bei mir so aus, dass die deutschen jüdischen Einwohner entweder tot oder vor ca. 80 Jahren ausgewandert sind und andere Staatsangehörigkeiten angenommen haben. Wegen der Toten mache ich mir eigentlich keine großen Sorgen. Die verschollenen wurden zwischen 1944 und 1950 für tot erklärt und ausserdem sind deren Daten auch von verschiedenen Organisationen, die sich mit der jüdischen Vergangenheit beschäftigen, veröffentlicht worden.
Alle Nachkommen wohnen im Ausland, Frankreich, USA, Israel, Südafrika u.a. In Deutschland wohnt keiner.
Ist bei diesen ausländischen Nachkommen denn auch deutsches Recht anzuwenden? Und wenn ich die Einverständnisse brauche, muss dann jeder einzelne zustimmen oder reicht es, wenn z.B. der Großvater schreibt, daß der nichts gegen die Veröffentlichung der Daten seiner Familie einzuwenden hat?
Gruß
Werner
Alle Nachkommen wohnen im Ausland, Frankreich, USA, Israel, Südafrika u.a. In Deutschland wohnt keiner.
Ist bei diesen ausländischen Nachkommen denn auch deutsches Recht anzuwenden? Und wenn ich die Einverständnisse brauche, muss dann jeder einzelne zustimmen oder reicht es, wenn z.B. der Großvater schreibt, daß der nichts gegen die Veröffentlichung der Daten seiner Familie einzuwenden hat?
Gruß
Werner
Nun, im Zweifel würde ich das möglicherweise restrektivste Recht ins Auge fassen - weiss der Teufel .... -
Bei den Daten, die anderweitig bereits veröffentlicht sind, sollte der Schutz eigentlich ausgehebelt sein (ausser es ist erkennbar, dass diese Veröffentlichung schon nicht rechtens ist). Auf jeden Fall die Quellen angeben !
Bei den Daten, die anderweitig bereits veröffentlicht sind, sollte der Schutz eigentlich ausgehebelt sein (ausser es ist erkennbar, dass diese Veröffentlichung schon nicht rechtens ist). Auf jeden Fall die Quellen angeben !
Und Opa kann nur für sich selbst sprechen.weges hat geschrieben: Und wenn ich die Einverständnisse brauche, muss dann jeder einzelne zustimmen oder reicht es, wenn z.B. der Großvater schreibt, daß der nichts gegen die Veröffentlichung der Daten seiner Familie einzuwenden hat?
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
Fragen und Antworten rund um Ahnenblatt (Knowledge Base) (nicht ganz aktuell - trotzdem nützlich)
Bitte immer lesen ===> Handbücher zu Version 3.x
Tips und Tricks für kleine Probleme
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Guten Tag Werner
Unter Umständen kommen die ausländischen Rechtslagen noch dazu
Gruß Hugo
In Deinem speziellen Fall läßt sich nicht pauschal beantwortenweges hat geschrieben:Ist bei diesen ausländischen Nachkommen denn auch deutsches Recht anzuwenden?
Unter Umständen kommen die ausländischen Rechtslagen noch dazu
Tut mir ja leid aber das ist er nichtbjew hat geschrieben:Bei den Daten, die anderweitig bereits veröffentlicht sind, sollte der Schutz eigentlich ausgehebelt sein
Diese schriftliche, widerrufbaren Genehmigung benötigt jede Person, die etwas veröffentlichen möchteHugo hat geschrieben:Hier tritt der Datenschutz in Kraft, der nur durch einer schriftlichen, widerrufbaren Genehmigung der betreffenden Person umgangen werden kann
Gruß Hugo
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Guten Tag Mani
Die Kirche als Institution hätte Dir sonst die Unterlagen gar nicht zugänglich machen dürfen
Brauchst Dir also keine Sorgen machen
Ansonsten melde ich mich schon bei Dir
Gruß Hugo
Da bist Du ja bei Deiner Bitte um Lesehilfe gar nicht mit in Konflikt geratenHugo hat geschrieben:rechtlich sind alle Daten einer Person bis 30 Jahre nach dem Tod geschützt
bei Personen mit behördlich angeordneten Datenschutz sind es 60 Jahre nach dem Tod
ist das Todesdatum nicht bekannt, ist es, wie Marcus es schon erwähnte
als fiktives Todesdatum wird ein Alter von 120 Jahre angenommen
Und damit kommst Du schon gar nicht in KonfliktHugo hat geschrieben:bei einigen Kirchen sind es bis zu 120 Jahre
Die Kirche als Institution hätte Dir sonst die Unterlagen gar nicht zugänglich machen dürfen
Brauchst Dir also keine Sorgen machen
Ansonsten melde ich mich schon bei Dir
Gruß Hugo
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Hallo nochmal,
soviel wollte ich ja gar nicht wissen! Manchmal ist es sicher besser, nicht alles zu wissen. Aber was ich nicht weiß: Wie speichert man denn eine Datei .ahn ab, die die Optionen vom Datenschutz auch berücksichtigt? Bei mir funktioniert das nur, wenn ich die Daten in html konvertiere. Heißt das, ich kann die Daten sowieso nur im html-Format veröffentlichen? Wenn ich die .ahn-Datei ins Netz stelle, hat ja jeder alle Daten, die ich gespeichert habe.
Gruß
Werner
soviel wollte ich ja gar nicht wissen! Manchmal ist es sicher besser, nicht alles zu wissen. Aber was ich nicht weiß: Wie speichert man denn eine Datei .ahn ab, die die Optionen vom Datenschutz auch berücksichtigt? Bei mir funktioniert das nur, wenn ich die Daten in html konvertiere. Heißt das, ich kann die Daten sowieso nur im html-Format veröffentlichen? Wenn ich die .ahn-Datei ins Netz stelle, hat ja jeder alle Daten, die ich gespeichert habe.
Gruß
Werner
Bei der Veröffentlichung von Daten im Internet werden die Menschen eben immer kritischer, insofern kann ein wenig Kenntnis der Rechtsgefahren nicht schaden Ob Du alles an an Punkt und Komma ausrichtest, bleibt natürlich Dir überlassen.
Doch immer dran denken, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, sondern macht maximal (eine Zeit lang) ein gutes Gewissen
Die Optionen zum Datenschutz greifen derzeit nur bei den html-Ausgaben, da dies die einzigen Dateien sind die ursprünglich zur Veröffentlichung gedacht waren.
Es gibt bereits einen Wunsch, nach dem Ahnenblatt Exportfunktionen (mit Datenschutzoptionen) für Gedcom- und Ahnenblattdaten bereitstellen soll.
Marcus
Doch immer dran denken, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, sondern macht maximal (eine Zeit lang) ein gutes Gewissen
Bei uns auchweges hat geschrieben:
Bei mir funktioniert das nur, wenn ich die Daten in html konvertiere.
Die Optionen zum Datenschutz greifen derzeit nur bei den html-Ausgaben, da dies die einzigen Dateien sind die ursprünglich zur Veröffentlichung gedacht waren.
Es gibt bereits einen Wunsch, nach dem Ahnenblatt Exportfunktionen (mit Datenschutzoptionen) für Gedcom- und Ahnenblattdaten bereitstellen soll.
Ja! Es sei denn Du löschst von Hand einzelne Daten raus oder entfernst gar (per Gruppe löschen) ganze Familienzweige.
Wenn ich die .ahn-Datei ins Netz stelle, hat ja jeder alle Daten, die ich gespeichert habe.
Marcus
Ich würde eh nicht die *.ahn Dateien ins Netz stellen. Es gibt ja auch viele Forscher, welche kein AB benutzen. Die können damit nix anfangen. Als HTML Seite find ichs recht nützlich. Dort kann sich jeder selber suchen, was er brauch.
Allerdings kann man sich drauf einstellen, dass man Angezeigt wird. Dies ist in jedem Fall unangenehm.
Ganz so schlimm ist es nicht. Strafe ja. Aber wenn man sich ansieht, was die BILD jeden Tag abdruckt. Dort werden Persönlichkeitsrechte täglich ignoriert und dort passiert kaum rechtlich was.Hugo hat geschrieben: Ebenso Bilder der Person, wo nicht mindestens 3 Personen drauf sind
Ein Verstoß zieht schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen mit sich
Allerdings kann man sich drauf einstellen, dass man Angezeigt wird. Dies ist in jedem Fall unangenehm.
Vor allem kann man kostenpflichtig abgemahnt werden, dass ist richtig unangenehm. Generell finde ich, dass man mit Veröffentlichungen im Internet vorsichtig sein sollte - es gibt einfach zu viele Leute die aus Vergehen Kapital schlagen wollen und es nun mal "sehr öffentlich".
@Hugo
An die "3-Personen-Regel" mag ich auch nicht so recht glauben. Von mir darf niemand ungefragt ein Bild im Internet veröffentlichen - da nützt es auch nix, wenn noch zwei Tanten und zwei Onkels mit drauf sind.
Marcus
@Hugo
An die "3-Personen-Regel" mag ich auch nicht so recht glauben. Von mir darf niemand ungefragt ein Bild im Internet veröffentlichen - da nützt es auch nix, wenn noch zwei Tanten und zwei Onkels mit drauf sind.
Marcus