Taufzeugen und Todeszeugen
Taufzeugen und Todeszeugen
Wunsch an den Programmierer:
Feld zur Erfassung der Taufzeugen neben den Taufpaten und
Feld zur Erfassung der Todeszeugen
Feld zur Erfassung der Taufzeugen neben den Taufpaten und
Feld zur Erfassung der Todeszeugen
Hallo Kermet,
die Todeszeugen erfasse ich als vordefiniertes Ereignis "Beziehung" mit der Beziehung "Witness_of_Death", welche dann in der Oberfläche als "Zeuge des Sterbefalles" erscheint.
Dazu muss der Zeuge aber als Person in der Ahnendatei erfasst sein, daher mache ich das nur innerhalb der Familie, wenn also bspw. die Tochter den Todesfall beim Standesamt gemeldet hat. Für mich sind also Melder und Zeuge äquivalent und müssen Familienmitglieder sein.
Das ist insbesondere praktisch für eine (manuelle) Plausibilitätsprüfung: wenn z. B. der Ehepartner den Sterbefall meldet, selber aber zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist, dann ist das ein Widerspruch, den es zu lösen gibt.
Für die Geburt gibt es entsprechend die Beziehung "Witness_of_Birth", welche in der Oberfläche als "Zeuge der Geburt" dargestellt wird, allgemein unterstützt AB die in Kapitel 5.4 in GEDCOM-L aufgeführten Beziehungen.
Vielleicht hilft das ja weiter,
Gruß
Steffen
die Todeszeugen erfasse ich als vordefiniertes Ereignis "Beziehung" mit der Beziehung "Witness_of_Death", welche dann in der Oberfläche als "Zeuge des Sterbefalles" erscheint.
Dazu muss der Zeuge aber als Person in der Ahnendatei erfasst sein, daher mache ich das nur innerhalb der Familie, wenn also bspw. die Tochter den Todesfall beim Standesamt gemeldet hat. Für mich sind also Melder und Zeuge äquivalent und müssen Familienmitglieder sein.
Das ist insbesondere praktisch für eine (manuelle) Plausibilitätsprüfung: wenn z. B. der Ehepartner den Sterbefall meldet, selber aber zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist, dann ist das ein Widerspruch, den es zu lösen gibt.
Für die Geburt gibt es entsprechend die Beziehung "Witness_of_Birth", welche in der Oberfläche als "Zeuge der Geburt" dargestellt wird, allgemein unterstützt AB die in Kapitel 5.4 in GEDCOM-L aufgeführten Beziehungen.
Vielleicht hilft das ja weiter,
Gruß
Steffen
Ich habe mir Deinen Vorschlag etwas genauer angeschaut. Auf Deine Art erfasse ich nun die standesamtlichen Daten, aber die kirchlichen Daten bleiben ein Problem.
Meldet der Vater beim Standesamt die Geburt, so nehme ich ihn als standesamtlichen Zeugen. Bei der Taufe habe ich aber zwei Paten und zwei Zeugen, die Zeugen der Taufe trage ich nur in den Notizen ein. Hier wäre ein Feld für die Zeugen der Taufe hilfreich.
Gruß
Pit
Meldet der Vater beim Standesamt die Geburt, so nehme ich ihn als standesamtlichen Zeugen. Bei der Taufe habe ich aber zwei Paten und zwei Zeugen, die Zeugen der Taufe trage ich nur in den Notizen ein. Hier wäre ein Feld für die Zeugen der Taufe hilfreich.
Gruß
Pit
Hallo Pit,
wo gibt es denn dieses System, dass Paten einerseits und Taufzeugen andererseits notiert wurden? Ist mir noch nicht begegnet (aber ich mache auch relativ wenig Quellenarbeit).
wo gibt es denn dieses System, dass Paten einerseits und Taufzeugen andererseits notiert wurden? Ist mir noch nicht begegnet (aber ich mache auch relativ wenig Quellenarbeit).
Aktuell Win10-64 pro 2004, Ahnenblatt 3.46 - Daten via NAS, Programm lokal
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Aber dieses Feld gibt es doch schon - siehe Fakt Taufen -Kermet hat geschrieben:....................... Bei der Taufe habe ich aber zwei Paten und zwei Zeugen, die Zeugen der Taufe trage ich nur in den Notizen ein. Hier wäre ein Feld für die Zeugen der Taufe hilfreich.
Gruß
Pit
einen herzlichen Gruß vom Rand der Schwäbischen Alb von Rolf
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Hi Bernd, z.B.:
a) in neuerer Zeit, wenn der Taufpate einer anderen Konfession als der r.k. angehört, muss ein r.k. Taufzeuge dabei sein (sogar bei altkatholischen Taufpaten bei einer r.k. Taufe), der damit die gültige r.k. Taufe bezeugt und natürlich für die r.k. Kirche der EIGENTLICHE Taufpate ist. Das war früher natürlich seltener.
Siehe: Link
b) Früher wurden die Taufpaten öfter von anderen Personen vertreten (z.B.: Bauer/Bäurin in arbeitsintensiven Zeiten durch Altbauer/Altbäurin oder alte Knechte/Mägde, die nicht mehr voll artbeitsfähig waren). Hierbei schrieben die eintragenden Priester aber oft »vertreten durch« oder ähnlich.
@edit:
rolf.conzelmann / Taufzeugen
Aber dieses Feld gibt es doch schon - siehe Fakt Taufen -
WO bitte, ich habe nichts gefunden.
a) in neuerer Zeit, wenn der Taufpate einer anderen Konfession als der r.k. angehört, muss ein r.k. Taufzeuge dabei sein (sogar bei altkatholischen Taufpaten bei einer r.k. Taufe), der damit die gültige r.k. Taufe bezeugt und natürlich für die r.k. Kirche der EIGENTLICHE Taufpate ist. Das war früher natürlich seltener.
Siehe: Link
b) Früher wurden die Taufpaten öfter von anderen Personen vertreten (z.B.: Bauer/Bäurin in arbeitsintensiven Zeiten durch Altbauer/Altbäurin oder alte Knechte/Mägde, die nicht mehr voll artbeitsfähig waren). Hierbei schrieben die eintragenden Priester aber oft »vertreten durch« oder ähnlich.
@edit:
rolf.conzelmann / Taufzeugen
Aber dieses Feld gibt es doch schon - siehe Fakt Taufen -
WO bitte, ich habe nichts gefunden.
LG
Gerald
Gerald
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Sorry, ich habe die Taufzeugen (die mir auch noch nie begegnet sind) mit den Taufpaten verwechselt.Geri hat geschrieben:
@edit:
rolf.conzelmann / Taufzeugen
Aber dieses Feld gibt es doch schon - siehe Fakt Taufen -
WO bitte, ich habe nichts gefunden.
Aber die Taufpaten kannst du im Fakt "Taufe /Taufpaten" hinterlegen, und dort könntest ja auch die Zeugen angeben. Ist ein Textfeld, kannst du schreiben was du willst.
einen herzlichen Gruß vom Rand der Schwäbischen Alb von Rolf
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Hallo Gerald,
habe mal gegoogelt. Da findet man zum TAUFZEUGEN eine andere Lesart. Taufpaten müssen in der r.k. Kirche immer katholisch sein. Der Taufzeuge kann einer anderen Konfession angehören. Ihm muss dann aber ein r.k. Pate beigegeben sein. Nur der wird auch im Kirchenbuch genannt und nur der ist als Pate zuständig. Der Taufzeuge nicht. Ein Atheist (aus der Kirche ausgetreten) kann weder Pate noch Zeuge sein.
Ich bin ev. und habe fast nur in ev. KB gesucht. Dort wird auch niemals ein Taufzeuge im KB dokumentiert. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Teilnehmer an der Taufzeremonie auch Zeugen sind.
Dass Taufpaten z.B. wegen langer Anreise vertreten wurden kommt aber öfter vor. Die Vertreter werden dabei aber niemals Taufzeugen genannt. Sie müssen auch der Kirche angehören.
habe mal gegoogelt. Da findet man zum TAUFZEUGEN eine andere Lesart. Taufpaten müssen in der r.k. Kirche immer katholisch sein. Der Taufzeuge kann einer anderen Konfession angehören. Ihm muss dann aber ein r.k. Pate beigegeben sein. Nur der wird auch im Kirchenbuch genannt und nur der ist als Pate zuständig. Der Taufzeuge nicht. Ein Atheist (aus der Kirche ausgetreten) kann weder Pate noch Zeuge sein.
Ich bin ev. und habe fast nur in ev. KB gesucht. Dort wird auch niemals ein Taufzeuge im KB dokumentiert. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Teilnehmer an der Taufzeremonie auch Zeugen sind.
Dass Taufpaten z.B. wegen langer Anreise vertreten wurden kommt aber öfter vor. Die Vertreter werden dabei aber niemals Taufzeugen genannt. Sie müssen auch der Kirche angehören.
Auch ich habe einige tausend Taufeinträge gesehen und da war das fast überall üblich. Das hängt dann wohl von der Diözese ab.Bernd Görtz hat geschrieben:Ich habe schon einige tausend Taufeinträge in Kirchenbüchern gelesen. Fast immer waren dort die Taufpaten angegeben, Taufzeugen kamen da nie vor. Kann mir bitte jemand erklären was Taufzeugen sind?
Beispiel:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-489925-441
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- ahnenarmin
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Hallo zusammen,
in den Kirchenbüchern vor ca. 1800, die in Textform und in Latein geführt wurden, gibt es die Begriffe:
Testes
Patrinus / Patrina
Levans / Levante
gemeint ist immer das Gleiche: der Taufpate.
In späteren Kirchenbüchern (bis ca. 1876), in deutscher Sprache und tabellarisch, tauchen dann die Begriffe Paten, Taufzeuge und Taufpate auf.
Ich habe ein Taufbuch dort lautet die Spaltenüberschrift: "Taufzeuge /:Taufpate:/"
Ich glaube die Unterscheidung in Zeuge oder Pate ist ein Streit um des Kaisersbart, da die Pfarrer hier keinen Unterschied gemacht haben; auch wenn es kirchenrechtlich durchaus Unterschiede gibt.
Beste Grüße
Armin
in den Kirchenbüchern vor ca. 1800, die in Textform und in Latein geführt wurden, gibt es die Begriffe:
Testes
Patrinus / Patrina
Levans / Levante
gemeint ist immer das Gleiche: der Taufpate.
In späteren Kirchenbüchern (bis ca. 1876), in deutscher Sprache und tabellarisch, tauchen dann die Begriffe Paten, Taufzeuge und Taufpate auf.
Ich habe ein Taufbuch dort lautet die Spaltenüberschrift: "Taufzeuge /:Taufpate:/"
Ich glaube die Unterscheidung in Zeuge oder Pate ist ein Streit um des Kaisersbart, da die Pfarrer hier keinen Unterschied gemacht haben; auch wenn es kirchenrechtlich durchaus Unterschiede gibt.
Beste Grüße
Armin