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2. Elternpaar

Verfasst: 15.07.2019, 16:46
von christian
Hallo,
ich brauche eine Unterstützung zum Verständnis

Bei der Eingabe der Eltern in V 3.x steht zur Auswahl
leiblich
adoptiert
Stiefkind
Pflegekind
verwandt
Vormund
gesiegelt
unbekannt

Wo lege ich eine Namensschenkung ab?

Grüße
Christian

Verfasst: 15.07.2019, 20:05
von bjew
Bitte zum Verständnis: Namensschenkung -> wo kommt das vor, in welchem Zusammenhang, welche Religionsgemeinschaft?
Oder das -> https://www.deutsche-anwaltshotline.de/ ... sschenkung

Verfasst: 15.07.2019, 20:57
von christian
Ja, Bernhard,
das ist gemeint, die Namensänderung bei wiederheirat eines Elternteils.

Grüße
Christian

Verfasst: 15.07.2019, 22:03
von bjew
Müsste man eigentlich einen Juristen fragen,
Vermutlich ists in Ahnenblatt so zu behandeln wie bei Adoption oder ehelich erklärten Kindern, Namensänderung.
Du kannst ja mehrere Ereignisse "Namen" anlegen

Verfasst: 15.07.2019, 23:43
von Fridolin
Hallo Christian,

wenn ich das richtig verstehe, hat die "Namensschenkung" rechtlich wenig mit dem Übergang eines Namens vom Stiefelternteil auf das Kind zu tun - sondern die Wiederverheiratung ist nur der Anlass für eine Namensänderung. Es handelt sich auf keinen Fall um eine Adoption, da das Sorgerecht nicht übergeht. Es gibt also nur einen neuen Stiefelternteil (-> "Stiefkind"), der einen Namen weitergibt.

Die zur Verfügung stehenden Begriffe hat Dirk nicht willkürlich festgelegt, sondern sie entstammen der GEDCOM-Spezifikation - die natürlich aus einem anderen Rechtskreis kommt.

Frido

Verfasst: 16.07.2019, 06:39
von christian
Hallo Bernhard,
hallo Fridolin,

ich werde dann vorerst mal die Klasse "unbekannt" wählen und unter Notizen die Namensschenkung festhalten.

Christian