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Person nach Namensschenkung

Verfasst: 21.09.2014, 16:07
von christian
Einen schönen Sonntag
(auch wenn es regnet
wie sagte doch Karl Valentin
"Ich freue mich wenn es regnet,
denn würde ich mich nicht freuen,
so regnete es doch." )

Kurz die Geschichte,
mein Sohn hat geheiratet und dabei einen Sohn "geerbt". Anlässlich der Hochzeit kam es zu einer Namensschenkung. Jetzt erhielt der Junge vom Standesamt eine neue Geburtsurkunde auf den Namen Steinheimer, aber der Vater fehlt und ebenso der Hinweis eines Geburtsnamens. Nachfragen ergaben, es gibt keinen Geburtsnamen! Durch die Namensschenkung habe der Junge nun den Familiennamen der "Eltern".
Auch alle behördlichen Register (Einwohnermeldeamt, Schule etc. )seien dahin unterrichtet, es dürfe nirgends mehr der alte Name auftauchen.
Ist das wirklich so? Wie wird so etwas in der Realität gemacht? Dann müßten ja bei den Kindern zum Beispiel sämtliche Zeugnisse umgeschrieben werden, oder in Zukunft hat die Schule keinen Zugriff mehr auf die alte Schulakte? und bei den Meldebehörden verschwindet eine Person ohne daß sie stirbt?
Wie führt man eine solche Person in der Ahnenkartei??
Wie pflegt man sie in ein Programm mit den Vorgaben von gedcom ein?

Grüße
Christian

Verfasst: 21.09.2014, 16:49
von bjew
Tja wohl eine Frage an Juristen.
Aber da fehlen bestimmt noch einige Hinweise. Niemand bekommt ohne Grund einen Namen "geschenkt".
Adoption?
Findelkind?
....
Und wenn es einen Namen gab, so ist das Ganze wohl Schutzwürdig - verschwinden tut kein Kind und taucht auch nicht aus dem Nichts auf. Besonders nicht bei Behörden !

Verfasst: 21.09.2014, 17:37
von christian
Hallo Bernhard,
wenn ich das ganze richtig verstanden habe, was mir meine Kinder zu der Namensschenkung gesagt haben, ist das wie eine Adoption ohne zustimmung des zweiten Elternteiles. ??

Gruß
Christian

Verfasst: 21.09.2014, 17:43
von bjew
Keine Ahnung. Doch Juristen fragen?
Guck ansonsten mal bei Wiki nach.

Wenn der leibliche Vater nicht angegeben ist, kommt evtl noch in Frage, dass die Mutter die Preisgabe des Vaters verweigert hat.

Verfasst: 21.09.2014, 18:20
von christian
Nein Bernhard,
der Name ist ja bekannt, und in der alten Geburtsurkunde auch enthalten.
Der Junge hat auch noch Kontakt zu seinem Vater.

Was mir aber viel wichtiger ist wie die juristische Seite, wie verarbeite ich das ganze in Ahnenblatt ?

Grüße
Christian

Verfasst: 21.09.2014, 22:18
von bjew
Tja, da ist die Juristerei vielleicht nicht ganz so gefragt.
Stell den jetzt richtigen Namen ein, was ja scheinbar richtig ist. Den Rest evtl in den Anmerkungen erfassen und erklären.

Wenn due hier im Forum liest, wirst du feststellen, das Sachverhalte unterschiedlich dargestellt werden, oft (oder meist) so, wie es ins Familien-Bild passt.

Verfasst: 21.09.2014, 23:04
von Tapir
Ich denke der Junge hatte immer einen Geburtsnamen.

Meine Tochter hat auch einen anderen (meinen) Nachnamen erhalten, als ihre Mutter und ich geheiratet haben, hat auch eine neue Geburtsurkunde erhalten, trotzdem bleibt die Aktenzahl der Geburt ja bei den Behörden die gleiche. Nennt sich in Österreich "Geburtenbuch", so braucht man zum Beispiel wenn man heiratet eine "Abschrift aus dem Geburtenbuch", da steht alles drin, auch der Geburtsname des Jungen, er hatte also immer einen...

Gruß
Tapir