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4 Wörter in einem Amtsschreiben
Verfasst: 20.07.2011, 15:16
von Michal
Hallo allerseits!
Bisher habe ich in dieses Forum stets auf der Suche nach interessanten Rätseln reingeschaut. Diesmal hoffe ich selbser auf geniale Einfälle anderer Liebhaber von alten Kritzeleien...
Zur Sache: es ist ein Amtsschreiben aus dem Jahre 1785, in dem sich ein Bauer ("Colonist") an ein "Kreysamt" wendet, um seinen Erbsantheil zu erlangen. Mit roter Linie habe ich 4 Wörter unterstrichen, die ich nicht, bzw. nicht vollständig zu entziffern vermag. Sieht da jemand mehr?
Anonsten lautet der Inhalt:
"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen …?tsstelle zu? den? …? vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"
Verfasst: 20.07.2011, 18:12
von ahnenarmin
Hallo Michal,
Vorschlag:
Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysb[e]amte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen Landsstelle zu den End vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"
Gruß
Armin
Verfasst: 21.07.2011, 00:21
von Michal
@ Armin:
Danke für den schnellen Vorschlag. Mit der "Landsstelle" habe ich weiterhin Zweifel (weil dieses Wort für mich eindeutig ein T enthält). Die anderen drei Wörter aus Deinem Vorschlag scheinen tatsächlich so geschrieben zu sein. Aber: welchen Sinn ergibt dieses ZU DEN END?
Verfasst: 12.09.2011, 14:38
von Burkhard
Hallo Michal,
ein Versuch von mir:
"... bey seiner hohen L amtsstelle (= Landesamtsstelle) zu dem (= zudem = zusätzlich) vorwortlich zu unterlegen ..."
Burkhard
Verfasst: 12.09.2011, 14:39
von Burkhard
Oh, ein Wort vergessen:
"... zu dem Euch vorwortlich zu unterlegen"
Verfasst: 13.09.2011, 00:16
von Gast
@Burkhard: Danke für deinen verbessernden Beitrag!
Nach deiner Ergänzung lautet jetzt der Text:
"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen L amtsstelle zu dem Euch vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Sonder-"
Tatsächlich, mit der entschlüsselten Abkürzung "L(andes)amtsstelle" sieht es schon besser aus! Doch weiterhin fehlt mir der logische Zusammenhang: Das Kreisamt wird gebeten, seine Bitte beim Landesamt zu unterlegen. Wie ist jedoch das Personalpronomen "Euch" logisch einzuordnen? Vielleicht: "die Bitte unterlegen" + "Euch unterlegen"?
Diese Frage ist für mich jetzt nicht mehr dringend. Aber wenn jemand noch zu einer Erklärung kommt, bitte um Bescheid! :-)
Verfasst: 13.09.2011, 00:19
von Michal
Als "Gast" habe ich, Michal, geschrieben (ohne zu bemerken, dass ich nicht eingeloggt bin.) :-)
Verfasst: 13.09.2011, 05:50
von clarkHH
Die "L(?)amtsstelle" sollte nicht buchstabengetreu interpretiert werden.
Solche (Flüchtigkeits)fehler waren und sind weit verbreitet.
Nur "Amtsstelle" macht logisch und inhaltlich einen Sinn, der lesbar ist.
Verfasst: 13.09.2011, 06:22
von Chlodwig
Hallo Michal,
hier noch eine Version, die den Sinn näher bringt (ahnenarmin lag mit dem "End" richtig):
"Als bittet Unterzeichneter gehorsamst, Ein Löbl. Königl. Kreysamte möchte geruhen, seine Bitte bey Einer Hohen Amtsstelle zu dem End (=mit dem Ziel) vorwortlich zu unterlegen, damit ihme zu seiner gerechten Forder-"
Nur die "hohe Amtsstelle" macht auch mir Kopfzerbrechen. Das Wort beginnt jedenfalls nicht mit einem L (s. "Löbl.").
Mehr Text wäre hilfreich, aber der Sinn ist wohl schon klar.
Chlodwig
Verfasst: 13.09.2011, 13:30
von Michal
@@ Chlodwig & clarkHH:
Danke für Eure Überlegungen! Besser kann der Text wohl nicht mehr werden. Sehr wertvoll ist die Entsprechung "zu dem End" = "mit dem Ziel" sowie der indirekte Hinweis, dass es ein Landesamt im 18 Jh. wahrscheinlich nicht gab. Hiermit beende ich meine Suche nach dem Sinn des Inhalts. Danke allen Beitragenden!