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Kirchenlatein 2 Links

Verfasst: 22.01.2011, 19:02
von häsin
Guten Abend,

eine Frage an alle zu Kirchenlatein:

bedeutet "subditus" = untergeben, daß die Person Leibeigener war?
Im Gegensatz zu "civis" = freier Bürger.


Ich habe 2 interessante Links für Kirchenlatein gefunden:

www.frankfurter-hauptfriedhof.de/lex-lateinx.htm

www.krumhermersdorf.de/literatur/latein.htm

Gruß häsin

Verfasst: 22.01.2011, 19:14
von Hugo
Guten Tag Häsin
Ohne die Zusammenhänge zu kennen, ist die Frage schwer zu beantworten

Laut GenTools bedeutet es
"subditus" = Untertan, untergeben

Von Leibeigener steht da nichts

Gruß Hugo

Verfasst: 23.01.2011, 13:21
von häsin
Guten Tag Hugo,

vielen Dank für das Nachschauen. :lol:

Mir ist nur aufgefallen, daß in den böhmischen Kirchenbüchern hinter dem Namen der Begriff "civis et (Berufsbezeichnung)" oder subdictus und dann ein Schloß- oder Adeligennamen kommt. In Böhmen wurde die Leibeigenschaft 1781 abgeschafft.

Gruß häsin