Begriffserläuterung
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Begriffserläuterung
Hallo zusammen,
ich treffe in den Kirchenbüchern häufiger auf einen Begriff, den ich nicht ganz deuten kann.
Einsitzer, Einsasse
Ich nehme an, das beide Begriffe das gleiche bedeuten.
Nur was genau?
Ist es sowar wie Bewohner?
PaziFischer
ich treffe in den Kirchenbüchern häufiger auf einen Begriff, den ich nicht ganz deuten kann.
Einsitzer, Einsasse
Ich nehme an, das beide Begriffe das gleiche bedeuten.
Nur was genau?
Ist es sowar wie Bewohner?
PaziFischer
Das hat mit der historischen Sozialstruktur im landwirtschaftlichen Bereich zu tun. Grob kann man einteilen in:
1. Mehr als 80 Hektar, Vollbauern, Vollhöfner, Vollspänner, Hufner, Einsassen, Einsitzer,, usw.
2. 20 bis 80 Hektar, Halbbauern, Halbhöfner, Halbhufner, usw.
3. Weniger als 20 Hektar, Kleinbauern, Häusler, Hüttner, Büdner, Brinksitzer, usw.
Wer mehr wissen möchte, wird einige der genannten Begriffe auch in WIKIPEDIA finden.
1. Mehr als 80 Hektar, Vollbauern, Vollhöfner, Vollspänner, Hufner, Einsassen, Einsitzer,, usw.
2. 20 bis 80 Hektar, Halbbauern, Halbhöfner, Halbhufner, usw.
3. Weniger als 20 Hektar, Kleinbauern, Häusler, Hüttner, Büdner, Brinksitzer, usw.
Wer mehr wissen möchte, wird einige der genannten Begriffe auch in WIKIPEDIA finden.
Gruß clarkHH
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Noch besser als Wikipedia ist in diesem Bereich normalerweise Genwiki - was aber hier weiße Flecken hat.
Einsitzer, Einsasse sind zwar alte deutsche Rechtsbegriffe, sind soweit eindeutig. Daß es sich aber um Vollbauern oder ähnliches handelt, muß regional überprüft werden.
Es kann sich auch einfach um einen
- "Einwohner" bzw. einen "Eingesessenen" - -> "nicht Auswärtiger";
1 eines Hauses, einer Hofstatt,
2 einer Siedlung (Dorf, Stadt)
3 einer Herrschaft, eines herrschaftlichen Gerichts
4 eines Landes (einer Landschaft)
5 eines Reichskreises
Gruppe von Insassen
1 ständiger Einwohner zU. (zur Unterscheidung) Bürger
2 Inmann , der in fremdem Hause wohnt
3 Zugehöriger eines Hofes , der nicht Hofjünger (der zu einem Hof mit Person und/oder Gut gehört ) ist
Aber in der Tendenz wohl richtig
Einsitzer, Einsasse sind zwar alte deutsche Rechtsbegriffe, sind soweit eindeutig. Daß es sich aber um Vollbauern oder ähnliches handelt, muß regional überprüft werden.
Es kann sich auch einfach um einen
- "Einwohner" bzw. einen "Eingesessenen" - -> "nicht Auswärtiger";
1 eines Hauses, einer Hofstatt,
2 einer Siedlung (Dorf, Stadt)
3 einer Herrschaft, eines herrschaftlichen Gerichts
4 eines Landes (einer Landschaft)
5 eines Reichskreises
Gruppe von Insassen
1 ständiger Einwohner zU. (zur Unterscheidung) Bürger
2 Inmann , der in fremdem Hause wohnt
3 Zugehöriger eines Hofes , der nicht Hofjünger (der zu einem Hof mit Person und/oder Gut gehört ) ist
Aber in der Tendenz wohl richtig
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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Fragen und Antworten rund um Ahnenblatt (Knowledge Base) (nicht ganz aktuell - trotzdem nützlich)
Bitte immer lesen ===> Handbücher zu Version 3.x
Tips und Tricks für kleine Probleme
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Im "Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)" steht:
1 Einwohner ohne Bürgerrecht, die aber eventuell den Schutz der Stadt genießen
2 "Neubürger einer Gemeinde, die an der Allmende keine Rechte hatten, hießen Beisaßen"
In der Masse der Fälle dürften die Bezeichnungen Beisaß, Beisitzer, Einsitzer, Insaß, usw. so bis 1860 das meinen. Danach wurden diese Begriffe auch für Mieter, Untermieter verwendet.
Einer meiner Vorfahren wurde 1805 noch als Schutzbürger bezeichnet (er war Franzose). Von der Bürgerrechtsverleihung 1833 an einen seiner Söhne habe ich ein Foto der Ratsbuchseite und dort wurde wie folgt formuliert:
Nicolaus L. ein Sohn des hiesigen Einsassen Ludwig L., welcher den 22. Januar 1807 hier geboren, gegenwärtig 26 Jahre, 6 Monate und 10 Tage alt. wurde unterm heutigen in Beziehung auf den §80 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des Büergerrechts, als hiesiger Ortsbürger angenommen.
Ort, den 02.08.1833
Großherzoglicher Gemeinderath
(Unterschriften des Bürgermeisters und weiterer 3 Gemeinderäte)
Vermutlich kostete das einiges an Geld.
1 Einwohner ohne Bürgerrecht, die aber eventuell den Schutz der Stadt genießen
2 "Neubürger einer Gemeinde, die an der Allmende keine Rechte hatten, hießen Beisaßen"
In der Masse der Fälle dürften die Bezeichnungen Beisaß, Beisitzer, Einsitzer, Insaß, usw. so bis 1860 das meinen. Danach wurden diese Begriffe auch für Mieter, Untermieter verwendet.
Einer meiner Vorfahren wurde 1805 noch als Schutzbürger bezeichnet (er war Franzose). Von der Bürgerrechtsverleihung 1833 an einen seiner Söhne habe ich ein Foto der Ratsbuchseite und dort wurde wie folgt formuliert:
Nicolaus L. ein Sohn des hiesigen Einsassen Ludwig L., welcher den 22. Januar 1807 hier geboren, gegenwärtig 26 Jahre, 6 Monate und 10 Tage alt. wurde unterm heutigen in Beziehung auf den §80 des Gesetzes über die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des Büergerrechts, als hiesiger Ortsbürger angenommen.
Ort, den 02.08.1833
Großherzoglicher Gemeinderath
(Unterschriften des Bürgermeisters und weiterer 3 Gemeinderäte)
Vermutlich kostete das einiges an Geld.
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
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Einsassen und Beisassen
Hallo Pazifischer,
ich habe ind dem Assinghausenbuch folgendes gefunden:
Der Beilieger oder Beisasse/Beisitzer/Beiwohner hatte im Gegensatz zum Solstätter – zu den Eingessenen/Einsassen als Folge des Erbrechts keine Ansprüche an eine Hofstelle bzw. die Nutzung der Allmende, das heißt des Gemeinschaftsgrundes. Sie waren Zugezogene oder auch Verwandte (oft nachgeborene Bauernsöhne mit ihren Familien) der Solstätter mit eigenem Hausstand und wohnten bei diesen zur Miete. Sie verdienten ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft als Knecht oder Tagelöhner oder übten einen für die Dorfgemeinschaft wichtigen Beruf aus wie Schmied, Schneider, Schuhmacher oder Stellmacher.
Die Einsassen waren Dorfbewohner mit vollen Bürgerrechten und eigenem Haus, in dem Beisassen zur Miete wohnen konnten.
Die Einsassen waren also die Alteingesessenen.
Gruß
Eva
ich habe ind dem Assinghausenbuch folgendes gefunden:
Der Beilieger oder Beisasse/Beisitzer/Beiwohner hatte im Gegensatz zum Solstätter – zu den Eingessenen/Einsassen als Folge des Erbrechts keine Ansprüche an eine Hofstelle bzw. die Nutzung der Allmende, das heißt des Gemeinschaftsgrundes. Sie waren Zugezogene oder auch Verwandte (oft nachgeborene Bauernsöhne mit ihren Familien) der Solstätter mit eigenem Hausstand und wohnten bei diesen zur Miete. Sie verdienten ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft als Knecht oder Tagelöhner oder übten einen für die Dorfgemeinschaft wichtigen Beruf aus wie Schmied, Schneider, Schuhmacher oder Stellmacher.
Die Einsassen waren Dorfbewohner mit vollen Bürgerrechten und eigenem Haus, in dem Beisassen zur Miete wohnen konnten.
Die Einsassen waren also die Alteingesessenen.
Gruß
Eva
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Hallo Eva,
du machst ja richtig Werbung für das Buch.
Ich werde es mir in den nächsten Tagen bestellen.
Danke für die Erläuterungen.
Warum bist du eigentlich nur als Gast angemeldet?
PaziFischer
du machst ja richtig Werbung für das Buch.
Ich werde es mir in den nächsten Tagen bestellen.
Danke für die Erläuterungen.
Warum bist du eigentlich nur als Gast angemeldet?
PaziFischer
Wenn Du glaubst, dass sich kein Mensch um dich kümmert, dann versuche einmal,
samstagsnachmittags ein Nickerchen zu machen
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