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altes aus Mannheim
Verfasst: 18.08.2010, 14:45
von riegep
Ich bitte um Hilfe beim "dechiffrieren"
Danke und Gruß
Riegep
Verfasst: 18.08.2010, 16:55
von Chlodwig
Noch ganz in Eile ein Gerüst:
... durch ... Verfügung ... ...
vom 17.1.89 nebst ihrem Sohn ... hiesigem
... ausgewiesen u. dem von ihr am 1.1.90
eingereichten Gesuch um zu ... der Aus-
weisungsverfügung durch Beschluß vom 11. Febr. 1890
keine Folge gegeben.
Viel Spaß noch,
Chlodwig
Es bleibt nur ein Rätselraten
Verfasst: 19.08.2010, 12:26
von riegep
Guten Tag Chlodwig leider sind meine Fähigkeiten im Umgang mit dieser Schrift nicht sehr ausgeprägt. könntest Du mir den "Rest auch übersetzen? wenn ja, herzlichen Dank. Riegep
Thema hochschieb, mit Bitte um Hilfe
Verfasst: 21.08.2010, 12:49
von riegep
Guten Tag an die Forumsexperten, ich komm alleine trotz rätseln, einschalten von Veteranen und Schriftschablonen etc nicht weiter. Für eine weitere Hilfe zur dechiffrierung der Amtsschrift (was ne´Sauklaue)
wäre ich dankbar.
Gruß aus der sonnigen Pfalz. Riegep
Verfasst: 21.08.2010, 14:47
von Torquatus
Wurde durch Verfügung des Bezirksamts hier
vom 17.1.89 nebst ihrem Sohn aus hiesiger
Stadt ausgewiesen u. dem von ihr am 3.1.90
eingereichten Gesuch um Zurücknahme der Aus-
weisungsverfügung durch Beschluß vom 11. Febr. 1890
keine Folge gegeben.
Wo mach ich jetzt weiter?
Verfasst: 22.08.2010, 09:14
von riegep
Guten Tag Torquatus, nochmals Danke für Deine Hilfestellung.
Ich habe den Text dieser Übersetzung in der Familie diskutiert, um den Hintergrund zu verstehen. Ich würde auch gerne von den Forumsteilnehmern Meinungen aufnehmen.
In welchem Forumsteil ist so eine Diskussion wohl am besten angesiedelt?Gruß aus der Pfalz
Riegep
Verfasst: 22.08.2010, 09:36
von Torquatus
Naja, das Problem hat wohl mit der Überschrift zu tun. Da steht (soweit ich das lese) : "Am 6. Januer 1883 scheingetraut". Vielleicht irre ich mich aber auch beim Wort "scheingetraut".
Würde es zutreffen, dass sie sich nur zum Schein (mit wem auch immer) getraut hätte, dann wäre das sehr wohl ein Grund für eine Ausweisung. Schon damals hatten die Gemeinden gewisse Pflichten für Ihre Bürger/ Gemeindemitglieder. Wenn sich nun jemand durch eine Scheinehe diese Bürgerrechte erschlichen hatte, dann haben sich die Gemeinden dem wohl durch Ausweisung gewehrt. So ähnlich wie etwa heute bei Scheinehen zwischen Deutschen und Ausländern.
Aber vielleicht hat jemand eine bessere/andere Erklärung (oder liest das "scheingetraut" anders)
Verfasst: 23.08.2010, 19:05
von Chlodwig
Torquatus hat geschrieben:
(oder liest das "scheingetraut" anders)
Nein, mit "scheingetraut" kann ich mich nicht anfreunden. Erstens weil es das Wort einfach nicht gibt (nicht mal bei gugel, und das will was heißen...) und zweitens weil ich es nicht so lesen kann. Der i-Punkt ist zu weit vorne und das Wor tbeginnt nicht mit s, eher mit d.
Daher meint eine ältere Dame, die ich ausnahmsweise deswegen zu Rate zog, es könnte auch "dahier gettraut", ohne a... Da kann ich aber auch nicht ganz zustimmen.
Könnte der zweite Wortteil auch "gereist" sein, mit verrutschtem s?
Es bleibt rätselhaft.
Chlodwig
Verfasst: 23.08.2010, 22:18
von Torquatus
Hallo Chlodwig,
ich teile ja grundsätzlich Deine Bedenken, aber ich habe das "Sch" schon oft so ähnlich geschrieben gesehen; Beispiel anbei.
Möglicherweise käme man weiter, wenn man weiteren Text des Schreibers sehen könnte.
Zur Zeit klemmt´s
Verfasst: 24.08.2010, 08:17
von riegep
Vielleicht hefen diese Daten weiter:
Mutter Barbara (die später ausgewiesene) * 30.11.1829 (Reichenbach Hessen)
Vater Peter *25.11.1838 in Frankenthal (9 Jahre jünger als seine Frau!!)
OO 06.01.01883 und gestorben vor der Hochzeit des Sohnes Ludwig 1898
Sohn Ludwig (der mit ausgewiesene) *06.04.1876 geheiratet 1898 in Ludwigshafen.