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Scheidung

Verfasst: 01.05.2008, 08:36
von sitosa
Hallo,
ich bitte um Hilfe!
Wie geht man vor im Fall einer Scheidung, wie wird die Scheidung mit Datum vermerkt und wie werden die Namen der gemeinsamen Kinder geändert, wenn diese nachträglich den ledigen Namen der Mutter annehmen.
Ich bekomme immer wieder eine Problemmeldung, dass angeblich die Verbindung der Eltern nicht festgelegt ist.
Wäre dankbar für jede Hilfe,
sitosa
http://www.ahnenblattportal.de/images/s ... n_wink.gif
Wink

Verfasst: 01.05.2008, 09:54
von Boro
Hallo,
ich schreibe das Scheidungsdatum in die Anmerkungen.
Bei den Kindern kommt es darauf an was in der Geburtsurkunde steht.
Haben sie jetzt denn ledigen Namen der Mutter und sind Geborene aus dem gemeinsammen Ehename, so etwas ist immer Fallabhängig dazu braucht man aber noch mehr Infos.
Ist der ledige Name der Mutter gleich ihr Geburtsname?

Verfasst: 05.05.2008, 09:04
von bjew
Scheidungsdatum:
Möglichkeit 1: in Anmerkungen
Möglichkeit 2: in Ehedatum "von xx.xx.xxxx bix xx.xx.xxxx"

zu Namen:
eigentlich sollte grundsätzlich der Geburtsname bleiben .... und nachrichtlich in die Anmerkungen nehmen

Denke, das ist auch in A nicht anders.

Ausnahmen gints natürlich, wie bei Adoptionen, wo die ursprüngliche Identität ja (teilweise) überdeckt wird.

und wieder einmal :
das Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht - Abschnitt Österreich hat geschrieben: Familienname von Kindern

Nach § 139 ABGB gilt folgendes: Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen. Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zum Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt haben. Hierzu können die Eltern nur den Familiennamen eines Elternteils bestimmen. Mangels einer solchen Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Bei einer Adoption erhält das Kind den Familiennamen des Annehmenden (§ 183 ABGB).

Und was ist hiermit ?

Verfasst: 05.05.2008, 11:55
von runner
Die Rede ist immer von leibl. oder adopt.

Was ist aber mit dem Recht der Namensangleichung ?
Beispiel :
Frau Meier hat drei Kinder, alle Meier, sie ist geschieden, Kinder leben bei Ihr.
Herr Krause hat drei Kinder, alle Krause, er ist geschieden, Kinder leben bei ihm.
Die beiden heiraten. Frau Meier nimmt den Namen Krause an. Ihre drei Kinder bekommen später über die Namensangleichung den Namen Krause.
Jetzt steht in der Geburtsurkunde z.B.
Claudia Krause, Mutter Michaela Meier geb. Schulz, Vater Frank Meier
In der Abstammungsurkunde steht aber
Claudia Meier, Mutter Michaela Meier geb. Schulz, Vater Frank Meier

Nach Rücksprche mit dem Standesamt, ist dieses so richtig, auch das keine weiteren Einträge existieren worüber man auf eine Namensangleichung käme.

Wenn man bei der Suche von der Geburtsurkunde ausgeht (Regelfall), denkt man die Frau könnte fremdgegangen sein. (War damals meine erste Annahme) bis ich durch zufall dahinter kam.

Ausser viel Text in der Anmerkung, weis ich echt nicht, welchen Nachnamen ich den jetzt wirklich nehmen soll für das Kind.

Und welche Lösung könnt ihr Vorschlagen ?

Gruß
E.T.

Verfasst: 05.05.2008, 12:55
von bjew
Ich bleibe beim "Geburtsname". Dazu kommt beim ursprünglichen Fragestelle sitosa aber auch noch nationales (also österreichisches) Recht.
Ich denke aber dass es in A nicht grundsätzlich anders ist, als hier, also alles über den 1. Namen - also den Geburtsnamen - ggf. mit Randnotizen läuft

Re: Und was ist hiermit ?

Verfasst: 05.05.2008, 18:13
von Boro
Hallo,
runner hat geschrieben:Ausser viel Text in der Anmerkung, weis ich echt nicht, welchen Nachnamen ich den jetzt wirklich nehmen soll für das Kind.

Und welche Lösung könnt ihr Vorschlagen ?
als Lösung mal zwei Varianten.
1.Abstammungsurkunde ( die wohl Herr Meier nehmen wird )
2.Geburtsurkunde ( die wohl Herr Krause und Frau geb. Schulz nehmen wird )
es ist also auf jeden Fall, eine Sache des Betrachters.( Erstellers )

Verfasst: 05.05.2008, 18:40
von Hugo
Guten Tag
Wie Boro schon schreibt, für die reine Ahnenforschung für sich alleine, kommt es immer auf die Betrachtungsweise an

Soll es aber so sein, wie die Personen in Dokumenten wieder gefunden werden, kommen wir so nicht weiter
Es fehlt der Zeitraum, wann die gemeinte Person lebt/e
Ebenso fehlt zur Landesangabe auch die Region

Da gibt es ganz erhebliche Unterschiede zwischen
z.B. hat meine Frau eine Cousine aus Tirol
Sie ist in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts geboren
In Tirol galt zu der Zeit, das Knaben den Nachnamen des Vaters bekamen, die Mädels hingegen den Geburtsnamen der Mutter

Nur mal pauschal zu den Problem bei Umbennung des Nachnamens (bezogen auf das letzte Jahrhundert)
Es ist immer der Nachname gültig, der in der zuletzt ausgestellten Geburtsurkunde steht
Darüber wird sie in allen behördlichen und kirchlichen Dokumenten wieder gefunden
Der vorherige Namen existiert dann (wenn überhaupt) nur in den Randvermerken

Um dieses in den Anmerkungen zu notieren, bedarf es auch nicht viel Text
// vertrauliche Anmerkungen:
// Else war adoptiert
// Leibliche Mutter: ... ...
// Leiblicher Vater ... ...

oder
// vertrauliche Anmerkungen:
// Else wurde von ... ... am TT.MM.JJJJ (mit Namensgebung) angenommen.
// Else leibliche Eltern waren ... ... und ... ...

@runner
runner hat geschrieben:In der Abstammungsurkunde steht aber
......
Nach Rücksprche mit dem Standesamt, ist dieses so richtig
Richtig, damit keine Geschwister heiraten
runner hat geschrieben:auch das keine weiteren Einträge existieren worüber man auf eine Namensangleichung käme
Diesen Irrglauben sind die Eltern meiner Frau und meine Mutter auch "aufgesessen"
Zusätzlich stehen diese Angaben in unserer Heiratsurkunde
Sogar in einen gerade erst angeforderten Taufzeugnis meiner Frau

Gruß Hugo

Verfasst: 06.05.2008, 08:34
von Flash
Was Hugo schreibt mag stimmen, wenn man sich nicht für die Blutsverwandtschaft interessiert. Ich schreibe die Leiblichen Eltern in die Elternfelder und die Adoptiveltern in die Anmerkungen.

Dazu noch eine kleine weit hergeholte geschichte. Früher haben kinderlose Adelige später auch kinderlose Fabrikbesitzer erwachsene adoptiert um die Erblinie zu erhalten (z.B. Familienbetrieb). Das ist ja auch eine vollwertige Adoption. Bei Hugos dokumentationsvariante würde dann das gesamte Leben vor der Adoption als Randnotiz abgelegt.

Verfasst: 06.05.2008, 08:46
von bjew
Flash, was ist eine nicht "vollwertige" Adoption?

Verfasst: 06.05.2008, 11:42
von Torquatus
Hallo Flash,
Flash hat geschrieben:Dazu noch eine kleine weit hergeholte geschichte. Früher haben kinderlose Adelige später auch kinderlose Fabrikbesitzer erwachsene adoptiert um die Erblinie zu erhalten (z.B. Familienbetrieb). Das ist ja auch eine vollwertige Adoption. Bei Hugos dokumentationsvariante würde dann das gesamte Leben vor der Adoption als Randnotiz abgelegt.
Solche Adoptionen gibt es auch heute noch; ich habe eine solche in meiner Datei. Das Vorleben habe ich wie folgt in den Anmerkungen erwähnt:

Sohn von Dr. xxxxx xxxxxxxxx und xxxxx xxxxxx. Er wurde von xxxxxxx xxxxxxx adoptiert. Er begann seine Karriere bei xxxxxxxxxx 1965, als ihn sein Adoptivvater und Mitbegründer xxxxxxx xxxxxxx ins Unternehmen holte.

Da in diesem Fall die tatsächlichen Eltern nicht interessieren, habe ich die nicht erfasst. Wären sie aber von Interesse gewesen, hätte ich sie und ihren Sohn erfasst und beim Sohn in den Anmerkungen erwähnt, dass er identisch ist mit der unter dem Namen xxxxxxx xxxxxxx erfassten Person. Ich meine, dass man das so lösen könnte :wink:

Verfasst: 08.05.2008, 15:22
von Boro
Hallo,
Hugo hat geschrieben: Der vorherige Namen existiert dann (wenn überhaupt) nur in den Randvermerken
Der vorherige Name wird kein Randvermerk.
In der Abstammungsurkunde stehen immer die leiblichen Eltern.
In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.
Hugo hat geschrieben: Diesen Irrglauben sind die Eltern meiner Frau und meine Mutter auch "aufgesessen"
Zusätzlich stehen diese Angaben in unserer Heiratsurkunde
Da man eine Abstammungsurkunde braucht wenn man Heiratet ist auch dies Richtig. ( Stimmen die Eltern in der Geburtsurkunde nicht mit denen in der Abstammungsurkunde überein wird diese genommen.)
Hugo hat geschrieben: Richtig, damit keine Geschwister heiraten
Bestelle Ich beim Amt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde?
Preis war der gleiche. Inhalt auch.

Verfasst: 08.05.2008, 15:28
von Hugo
Guten Tag Boro
Boro hat geschrieben:Bestelle Ich beim Amt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde?
Wenn möglich immer eine Abstammungsurkunde mit Randvermerken
Problematisch könnte es da nur werden, wenn der Datenschutz greift
Bei lebenden volljährigen Personen brauchst Du dafür eine amtliche Genehmigung der Person, von der Du die Urkunde anfordern möchtest

Gruß Hugo

Tja und trotzdem frage ich noch nach....

Verfasst: 09.05.2008, 21:15
von runner
Erstmal Danke an Boro mit seiner Grafik.

Hugo, was du so schreibst ist wohl nicht ganz richtig.

"Es ist immer der Nachname gültig, der in der zuletzt ausgestellten Geburtsurkunde steht
Darüber wird sie in allen behördlichen und kirchlichen Dokumenten wieder gefunden "

Da in meinem Fall die Kinder erst 14-16 Jahre alt sind, tauchen diese erst ab diesem Alter in den Kirchenbüchern (Firmung, Kommunion, Heirat usw.) mit dem neuen Nachnamen auf. Tatsache ist, diese stehen mit ihrem alten Namen in den Kirchenbüchern. Selbst an Schulen,Kindergarten usw. ist dies der Fall.
Also bis zur Namensneugebung tauchen Sie in allen Ämtern, Krankenhäusern, Kirchen usw mit ihrem alten Namen auf Danach erscheint erst der neue als ob es diese Kinder erst mit ca.14 JAhren aus dem nichts auftauchen (es hat Sie vorher nicht gegeben). Und die anderen haben aufgehört zu existieren.

Eines der Mädchen bekommt jetzt sogar ein Kind, das den "neuen" Namen bekommt so wie er jetzt in der Geburtsurkunde steht. Und dieses Mädchen heiratet jetzt den Vater des Kindes und Sie wird mit dem neuen Nachnamen verheiratet nicht mit dem alten der in der Abstammungsurkunde steht.
Es ist einfach Schwachsinn meiner Meinung nach, aber man erklärte mir, durch die neue Namensgebung ist heutzutage fast alles möglich, so das eine genaue Erfassung für Ahnenforscher nicht möglich ist.

Mal eine andere Frage :
Mann und Frau heiraten bekommen einen Doppelnamen z.B. Meier-Schulz.
Sie bekommen einen Sohn.
Eine andere Familie mit Doppelnamen z.B. Schulz-Meier, diese haben eine Tochter.
Jetzt heiraten beide Kinder in 2008. Jetzt Meiner Meinung nach der Witz :

Sie heisst jetzt Claudia Schulz-Meier Meier-Schulz und er
Frank Meier-Schulz Schulz-Meier.
Diese Schreibweisen sind richtig und so eingetragen in den Unterlagen.
Beide sind sich einig, wenn ein Kind kommen soll, werden Sie den Familiennamen ändern, laut Standesamt ist dieses zum Wohl des Kindes jederzeit möglich.
Bei mir füllen sich die Anmerkungsfelder bis ..... mit solchen Sachen in der heutigen Zeit.

Verfasst: 09.05.2008, 21:48
von Boro
Hallo runner,

kein Problem, dafür ist ja das Forum da.