Kinder vor der Heirat - Namensgebung

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emma2412
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Kinder vor der Heirat - Namensgebung

Beitrag von emma2412 »

Hallo,

wie gebe ich Kinder korrekt ein, die vor der Ehe geboren wurden und daher erst den Namen der Mutter hatten, die aber nach der Hochzeit der Eltern den Namen des Vaters erhielten?

Eigentlich soll man in der Geneologie immer den Geburtsnamen behalten, dachte ich.

Aber hier, da war die Hochzeit zB 3 Monate nach der Geburt, das Kind hatte also nur 3 Monate den Namen der Mutter und die nachfolgenden Geschwister heißen dann auch anders.

Wie macht ihr das?
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Hugo
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Beitrag von Hugo »

Guten Tag
In diesen Fall würde ich es so lösen
Im Feld Geburtsnamen den angenommen Namen des Vaters
in den Anmerkungen eine Notiz auf den Namen der Mutter während der ersten 3 Lebensmonate

Gruß Hugo
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Torquatus
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Beitrag von Torquatus »

Hallo,
Hugo hat geschrieben:Im Feld Geburtsnamen den angenommen Namen des Vaters, in den Anmerkungen eine Notiz auf den Namen der Mutter während der ersten 3 Lebensmonate
ja, so mache ich das auch. Beispiel aus meiner Datei:

*******************
unehelich als Carolina Jakobi geboren - am 01.02.1852 hat Valentin Alles die Vaterschaft erklärt
*******************
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emma2412
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Beitrag von emma2412 »

Danke!

@ Torquatus
Das hast du in den Notizen stehen? Und im eigentlichen Formular hast du sie dann als Jakobi Caroline?

Also bei meinem erwähnten Fall hat der Vater die Vaterschaft gleich bei der Geburt anerkannt (meinst du das mit 'erklärt').

Ich habe noch zwei weitere solche Fälle:

1. Geburt 1958, Tod 1959, Heirat der Eltern 1962, auf dem Grabstein steht sie mit dem Namen des Vaters (eigenes Kindergrab), in allen Büchern aber unter dem Namen der Mutter

2. Geburt 1897, Heirat der Eltern 1898: im Taufbuch steht nur die Mutter, Feld für Vater ist leer. Bei der eigenen Heirat 1919 wird sie dann als geborene unter dem Namen des Vaters geführt, also ist auch anzunehmen, dass sie bei der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen hat

Kompliziert, kompliziert ;)
Flash
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Beitrag von Flash »

Für mich ist die Geburtsurkunde entscheident. Das nimmt einem viel Denkarbeit ab.
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Torquatus
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Beitrag von Torquatus »

Hallo Flash,
Flash hat geschrieben:Für mich ist die Geburtsurkunde entscheident. Das nimmt einem viel Denkarbeit ab.
Klar, wenn es denn welche gibt.

Aber 1852 gab es keine Geburtsurkunden, sondern Kirchenbücher, die zugleich gesetzliche Standesbücher waren. Wer damals unehelich geboren wurde, bekam zunächst den Namen der Mutter und wenn dann der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, den Namen des Vaters, auch wenn das - wie in einem Falle in meiner Datei - rund 20 Jahre später passierte.
Gruß, Torquatus

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Torquatus
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Beitrag von Torquatus »

Hallo,
emma2412 hat geschrieben: @ Torquatus
Das hast du in den Notizen stehen? Und im eigentlichen Formular hast du sie dann als Jakobi Caroline?
Nein, als Caroline Alles, denn damals bekamen uneheliche Kinder den Namen des Vaters. Auch bei späterer Anerkennung der Vaterschaft.
Also bei meinem erwähnten Fall hat der Vater die Vaterschaft gleich bei der Geburt anerkannt (meinst du das mit 'erklärt').
Ja.
Ich habe noch zwei weitere solche Fälle:

1. Geburt 1958, Tod 1959, Heirat der Eltern 1962, auf dem Grabstein steht sie mit dem Namen des Vaters (eigenes Kindergrab), in allen Büchern aber unter dem Namen der Mutter
Hier hat Flash Recht, da gibt es Geburtsurkunden, aber wenn man an die nicht kommt, denn wird es bei diesem Fall schwierig. Grabsteinen kann man leider auch nicht trauen, ich habe schon zuviele Fehler und Manipulationen gesehen. Wer beim Steinmetz bezahlt, bekommt doch auf den Grabstein geschrieben, was er haben möchte.
2. Geburt 1897, Heirat der Eltern 1898: im Taufbuch steht nur die Mutter, Feld für Vater ist leer. Bei der eigenen Heirat 1919 wird sie dann als geborene unter dem Namen des Vaters geführt, also ist auch anzunehmen, dass sie bei der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen hat
Davon würde ich auch ausgehen, wenn ich keine Einsicht in die Originale der Urkunden bekommen könnte.
Gruß, Torquatus

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Beitrag von wulf45 »

In der Genealogie immer der Geburtsname - also behalten Frauen immer ihren Geburtsnamen, egal wieviele Ehen sie geschlossen haben. Diese ist im Stammbuch eingetragen. Ebesnso bei Kindern, die den Namen der Mutter erhalten haben, wird im Standesamt immer der Geburtsname eingetragen.
Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden.
Sofort kommt die Frage, wie ist es bei Adaptionen? Dazu kann ich nichtrs sagen, denn ich weiß nicht, ob die Geburtsurkunde geändert wird.

Gruß
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Boro
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Beitrag von Boro »

Hallo,
es kommt immer auf die Zeit an von der wir hier reden.

Flash hat geschrieben:Für mich ist die Geburtsurkunde entscheident. Das nimmt einem viel Denkarbeit ab.
welche Geburtsurkunde?

1986 wurde unser Sohn geboren und erhielt seine "1"Geburtsurkunde auf den Namen der Mutter. Bei der Heirat 1987 erhielt er eine neue "2" Geburtsurkunde mit meinem Namen.( ohne den Zusatz: geborener )
wulf45 hat geschrieben:Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden
warum? es gibt nur noch die "2" Geburtsurkunde


@emma2412
Zum Grabsteinfall würde ich sagen nehme das was in den Büchern steht.
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Hugo
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Beitrag von Hugo »

Guten Tag Boro
Boro hat geschrieben:
wulf45 hat geschrieben:Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden
warum? es gibt nur noch die "2" Geburtsurkunde
Stimmt, eigentlich gibt es nur noch die 2te Geburturkunde
Sogar Einträge in den Kirchenbüchern bekommen einen Randvermerk auf den "neuen" Namen. Zumindest ist es bei noch lebenden Personen so

Boro, nur mal aus Neugierde
Bist Du Dir sicher, das der "erste" Name nirgends mehr, auch nicht in Randvermerken, existiert?
Auf diesen Irrglauben ist meine Mutter bei mir auf schon mal reingefallen

Wie sieht es mit der Abstammungsurkunde aus
Was steht im Familienbuch, das beim Standesamt liegt
Eventuelle notarielle Akten zur Namensänderung

Notieren würde ich es auf jeden Fall in den Anmerkungen, bevor es nach zig Jahren eine Überraschung gibt

PS: vertrauliche Anmerkungen oder Quellen werden bei mir gesondert gekennzeicht mit einer Überschrift
Beispiel:
// vertrauliche Anmerkungen:
// vertrauliche Quellen:

Gruß Hugo
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Boro
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Beitrag von Boro »

Hallo Hugo,

in der zweiten Geburtsurkunde steht das er als ....am...in...von...geboren ist.
Behördliche Schreiben gehen alle an seinen Namen. Personalausweis und Pass ebenfalls auf seinen Namen ohne Zusatz geborene.
Ob Randvermerke existieren kann ich dir nicht sagen, Denke aber mal JA.

Habe mal meine Ahnen gescheckt und siehe da es gibt eine Menge Vorehelicher Kinder in meiner Sammlung.
Da dieses ja erkennbar ist hatten sie ja bis zur Eheschliessung den Namen der Mutter und sind damit jederzeit sichtbar.
Bild

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Flash
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Beitrag von Flash »

Also ich suche immer nach den erstgeurtsnamen, welcher auch als erster aktenkundig wurde.
Ich interessiere mich mehr für Blutverwandschaften. In diesem Falle war das Problem ja gar keins, da der leibliche Vater das Kind auch rechtlich angenommen hat. Problematisch ist es eher, wenn ein Stiefvater ins Spiel kommt. Der landet bei mir in den Anmerkungen.
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Hugo
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Beitrag von Hugo »

Guten Tag Boro
Danke für die Antwort

Dachte auch nur an die Randvermerke, die meine Mutter bei Isabelles und Hugos Hochzeit ganz schön ins schwitzen brachten

Gruß Hugo
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