Kinder vor der Heirat - Namensgebung
Kinder vor der Heirat - Namensgebung
Hallo,
wie gebe ich Kinder korrekt ein, die vor der Ehe geboren wurden und daher erst den Namen der Mutter hatten, die aber nach der Hochzeit der Eltern den Namen des Vaters erhielten?
Eigentlich soll man in der Geneologie immer den Geburtsnamen behalten, dachte ich.
Aber hier, da war die Hochzeit zB 3 Monate nach der Geburt, das Kind hatte also nur 3 Monate den Namen der Mutter und die nachfolgenden Geschwister heißen dann auch anders.
Wie macht ihr das?
wie gebe ich Kinder korrekt ein, die vor der Ehe geboren wurden und daher erst den Namen der Mutter hatten, die aber nach der Hochzeit der Eltern den Namen des Vaters erhielten?
Eigentlich soll man in der Geneologie immer den Geburtsnamen behalten, dachte ich.
Aber hier, da war die Hochzeit zB 3 Monate nach der Geburt, das Kind hatte also nur 3 Monate den Namen der Mutter und die nachfolgenden Geschwister heißen dann auch anders.
Wie macht ihr das?
Hallo,
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unehelich als Carolina Jakobi geboren - am 01.02.1852 hat Valentin Alles die Vaterschaft erklärt
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ja, so mache ich das auch. Beispiel aus meiner Datei:Hugo hat geschrieben:Im Feld Geburtsnamen den angenommen Namen des Vaters, in den Anmerkungen eine Notiz auf den Namen der Mutter während der ersten 3 Lebensmonate
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unehelich als Carolina Jakobi geboren - am 01.02.1852 hat Valentin Alles die Vaterschaft erklärt
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Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
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Danke!
@ Torquatus
Das hast du in den Notizen stehen? Und im eigentlichen Formular hast du sie dann als Jakobi Caroline?
Also bei meinem erwähnten Fall hat der Vater die Vaterschaft gleich bei der Geburt anerkannt (meinst du das mit 'erklärt').
Ich habe noch zwei weitere solche Fälle:
1. Geburt 1958, Tod 1959, Heirat der Eltern 1962, auf dem Grabstein steht sie mit dem Namen des Vaters (eigenes Kindergrab), in allen Büchern aber unter dem Namen der Mutter
2. Geburt 1897, Heirat der Eltern 1898: im Taufbuch steht nur die Mutter, Feld für Vater ist leer. Bei der eigenen Heirat 1919 wird sie dann als geborene unter dem Namen des Vaters geführt, also ist auch anzunehmen, dass sie bei der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen hat
Kompliziert, kompliziert
@ Torquatus
Das hast du in den Notizen stehen? Und im eigentlichen Formular hast du sie dann als Jakobi Caroline?
Also bei meinem erwähnten Fall hat der Vater die Vaterschaft gleich bei der Geburt anerkannt (meinst du das mit 'erklärt').
Ich habe noch zwei weitere solche Fälle:
1. Geburt 1958, Tod 1959, Heirat der Eltern 1962, auf dem Grabstein steht sie mit dem Namen des Vaters (eigenes Kindergrab), in allen Büchern aber unter dem Namen der Mutter
2. Geburt 1897, Heirat der Eltern 1898: im Taufbuch steht nur die Mutter, Feld für Vater ist leer. Bei der eigenen Heirat 1919 wird sie dann als geborene unter dem Namen des Vaters geführt, also ist auch anzunehmen, dass sie bei der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen hat
Kompliziert, kompliziert
Hallo Flash,
Aber 1852 gab es keine Geburtsurkunden, sondern Kirchenbücher, die zugleich gesetzliche Standesbücher waren. Wer damals unehelich geboren wurde, bekam zunächst den Namen der Mutter und wenn dann der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, den Namen des Vaters, auch wenn das - wie in einem Falle in meiner Datei - rund 20 Jahre später passierte.
Klar, wenn es denn welche gibt.Flash hat geschrieben:Für mich ist die Geburtsurkunde entscheident. Das nimmt einem viel Denkarbeit ab.
Aber 1852 gab es keine Geburtsurkunden, sondern Kirchenbücher, die zugleich gesetzliche Standesbücher waren. Wer damals unehelich geboren wurde, bekam zunächst den Namen der Mutter und wenn dann der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, den Namen des Vaters, auch wenn das - wie in einem Falle in meiner Datei - rund 20 Jahre später passierte.
Gruß, Torquatus
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Hallo,
Nein, als Caroline Alles, denn damals bekamen uneheliche Kinder den Namen des Vaters. Auch bei späterer Anerkennung der Vaterschaft.emma2412 hat geschrieben: @ Torquatus
Das hast du in den Notizen stehen? Und im eigentlichen Formular hast du sie dann als Jakobi Caroline?
Ja.Also bei meinem erwähnten Fall hat der Vater die Vaterschaft gleich bei der Geburt anerkannt (meinst du das mit 'erklärt').
Hier hat Flash Recht, da gibt es Geburtsurkunden, aber wenn man an die nicht kommt, denn wird es bei diesem Fall schwierig. Grabsteinen kann man leider auch nicht trauen, ich habe schon zuviele Fehler und Manipulationen gesehen. Wer beim Steinmetz bezahlt, bekommt doch auf den Grabstein geschrieben, was er haben möchte.Ich habe noch zwei weitere solche Fälle:
1. Geburt 1958, Tod 1959, Heirat der Eltern 1962, auf dem Grabstein steht sie mit dem Namen des Vaters (eigenes Kindergrab), in allen Büchern aber unter dem Namen der Mutter
Davon würde ich auch ausgehen, wenn ich keine Einsicht in die Originale der Urkunden bekommen könnte.2. Geburt 1897, Heirat der Eltern 1898: im Taufbuch steht nur die Mutter, Feld für Vater ist leer. Bei der eigenen Heirat 1919 wird sie dann als geborene unter dem Namen des Vaters geführt, also ist auch anzunehmen, dass sie bei der Heirat der Eltern den Namen des Vaters bekommen hat
Gruß, Torquatus
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In der Genealogie immer der Geburtsname - also behalten Frauen immer ihren Geburtsnamen, egal wieviele Ehen sie geschlossen haben. Diese ist im Stammbuch eingetragen. Ebesnso bei Kindern, die den Namen der Mutter erhalten haben, wird im Standesamt immer der Geburtsname eingetragen.
Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden.
Sofort kommt die Frage, wie ist es bei Adaptionen? Dazu kann ich nichtrs sagen, denn ich weiß nicht, ob die Geburtsurkunde geändert wird.
Gruß
Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden.
Sofort kommt die Frage, wie ist es bei Adaptionen? Dazu kann ich nichtrs sagen, denn ich weiß nicht, ob die Geburtsurkunde geändert wird.
Gruß
Hallo,
es kommt immer auf die Zeit an von der wir hier reden.
1986 wurde unser Sohn geboren und erhielt seine "1"Geburtsurkunde auf den Namen der Mutter. Bei der Heirat 1987 erhielt er eine neue "2" Geburtsurkunde mit meinem Namen.( ohne den Zusatz: geborener )
@emma2412
Zum Grabsteinfall würde ich sagen nehme das was in den Büchern steht.
es kommt immer auf die Zeit an von der wir hier reden.
welche Geburtsurkunde?Flash hat geschrieben:Für mich ist die Geburtsurkunde entscheident. Das nimmt einem viel Denkarbeit ab.
1986 wurde unser Sohn geboren und erhielt seine "1"Geburtsurkunde auf den Namen der Mutter. Bei der Heirat 1987 erhielt er eine neue "2" Geburtsurkunde mit meinem Namen.( ohne den Zusatz: geborener )
warum? es gibt nur noch die "2" Geburtsurkundewulf45 hat geschrieben:Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden
@emma2412
Zum Grabsteinfall würde ich sagen nehme das was in den Büchern steht.
Meine Ahnen findet ihr auf meiner Webseite
Guten Tag Boro
Sogar Einträge in den Kirchenbüchern bekommen einen Randvermerk auf den "neuen" Namen. Zumindest ist es bei noch lebenden Personen so
Boro, nur mal aus Neugierde
Bist Du Dir sicher, das der "erste" Name nirgends mehr, auch nicht in Randvermerken, existiert?
Auf diesen Irrglauben ist meine Mutter bei mir auf schon mal reingefallen
Wie sieht es mit der Abstammungsurkunde aus
Was steht im Familienbuch, das beim Standesamt liegt
Eventuelle notarielle Akten zur Namensänderung
Notieren würde ich es auf jeden Fall in den Anmerkungen, bevor es nach zig Jahren eine Überraschung gibt
PS: vertrauliche Anmerkungen oder Quellen werden bei mir gesondert gekennzeicht mit einer Überschrift
Beispiel:
// vertrauliche Anmerkungen:
// vertrauliche Quellen:
Gruß Hugo
Stimmt, eigentlich gibt es nur noch die 2te GeburturkundeBoro hat geschrieben:warum? es gibt nur noch die "2" Geburtsurkundewulf45 hat geschrieben:Selbstverständlich sollte die Namensänderung im Feld Bemerkungen eingetragen werden
Sogar Einträge in den Kirchenbüchern bekommen einen Randvermerk auf den "neuen" Namen. Zumindest ist es bei noch lebenden Personen so
Boro, nur mal aus Neugierde
Bist Du Dir sicher, das der "erste" Name nirgends mehr, auch nicht in Randvermerken, existiert?
Auf diesen Irrglauben ist meine Mutter bei mir auf schon mal reingefallen
Wie sieht es mit der Abstammungsurkunde aus
Was steht im Familienbuch, das beim Standesamt liegt
Eventuelle notarielle Akten zur Namensänderung
Notieren würde ich es auf jeden Fall in den Anmerkungen, bevor es nach zig Jahren eine Überraschung gibt
PS: vertrauliche Anmerkungen oder Quellen werden bei mir gesondert gekennzeicht mit einer Überschrift
Beispiel:
// vertrauliche Anmerkungen:
// vertrauliche Quellen:
Gruß Hugo
Das Gestern ist Geschichte
Das Morgen ist ein Rätsel
Das Heute ist ein Geschenk
Hallo Hugo,
in der zweiten Geburtsurkunde steht das er als ....am...in...von...geboren ist.
Behördliche Schreiben gehen alle an seinen Namen. Personalausweis und Pass ebenfalls auf seinen Namen ohne Zusatz geborene.
Ob Randvermerke existieren kann ich dir nicht sagen, Denke aber mal JA.
Habe mal meine Ahnen gescheckt und siehe da es gibt eine Menge Vorehelicher Kinder in meiner Sammlung.
Da dieses ja erkennbar ist hatten sie ja bis zur Eheschliessung den Namen der Mutter und sind damit jederzeit sichtbar.
in der zweiten Geburtsurkunde steht das er als ....am...in...von...geboren ist.
Behördliche Schreiben gehen alle an seinen Namen. Personalausweis und Pass ebenfalls auf seinen Namen ohne Zusatz geborene.
Ob Randvermerke existieren kann ich dir nicht sagen, Denke aber mal JA.
Habe mal meine Ahnen gescheckt und siehe da es gibt eine Menge Vorehelicher Kinder in meiner Sammlung.
Da dieses ja erkennbar ist hatten sie ja bis zur Eheschliessung den Namen der Mutter und sind damit jederzeit sichtbar.
Meine Ahnen findet ihr auf meiner Webseite
Also ich suche immer nach den erstgeurtsnamen, welcher auch als erster aktenkundig wurde.
Ich interessiere mich mehr für Blutverwandschaften. In diesem Falle war das Problem ja gar keins, da der leibliche Vater das Kind auch rechtlich angenommen hat. Problematisch ist es eher, wenn ein Stiefvater ins Spiel kommt. Der landet bei mir in den Anmerkungen.
Ich interessiere mich mehr für Blutverwandschaften. In diesem Falle war das Problem ja gar keins, da der leibliche Vater das Kind auch rechtlich angenommen hat. Problematisch ist es eher, wenn ein Stiefvater ins Spiel kommt. Der landet bei mir in den Anmerkungen.