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mit dem angeklagten verwand oder verschwägert ?

Verfasst: 17.07.2007, 18:28
von schmitzejupp
hallo,

ich hatte gestern eine diskussion mit nem bekannten.
mal angenommen jemand steht vor gericht und der richter will eure aussage haben...

er fragt euch dann, sind sie mit dem angeklagten verwand oder verschwägert ?

nun sagt es sich ja ganz einfach ja oder nein...

mal angenommen ihr und der angeklagte hätten vor hättet den selben urururgroßvater...

und jetzt ?
verwand ist man da doch schon irgendwie oder ?

Verfasst: 17.07.2007, 19:00
von Hugo
Guten Tag
:shock:
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen "wissentlich verwandt oder verschwägert" :wink:

Wie soll man sonst ohne genaue Nachforschung eine Antwort darauf geben können :roll:

Gruß Hugo

Nachtrag:
nochmehr :shock:
googelt mal nach "verwandt oder verschwägert"
diejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren
Quelle: Juraforum
Somit kann diese Frage statt einer Verneinung nur mit "wissentlich nein" beantwortet werden
Ein einfaches "nein" wäre eine glatte Lüge

Gruß Hugo

Verfasst: 17.07.2007, 19:54
von Marcus
Platte Fragen und einsilbige Antworten, bei deren Erklärung der Staatsanwalt einen "Einspruch" plärrt, sind auch nur Klischees aus den amerikanischen Serien ;) Man darf das vor Gericht erklären und ob man dann ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wird einem auch erklärt. Generell passiert da wenig ohne eine Belehrung - die allerdings sind wenig Filmreif :D
Marcus

Verfasst: 17.07.2007, 19:55
von Marcus
Verwandte 3. Grades sind übrigens Urenkel, Uropa & -oma, sowie Nichten & Neffen und die lieben Tanten und Onkels ;)
Alles was weiter weg verwandt ist, muss sich in der Regel "den Fragen stellen".
Marcus