"Schölzerei" - Ein Wirtshaus? Oder ein "Erbri

Allgemeine Fragen zur Ahnenforschung und alten Begriffen
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good guy
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"Schölzerei" - Ein Wirtshaus? Oder ein "Erbri

Beitrag von good guy »

Hi,
bin gleich fertig. ;)
Eine "Schölzerei" - wird mehrfach erwähnt, aber nie erklärt. Oder aber ohne jede Quelle und Begründung.
https://www.willwissen.net/fragen/498585

Es könnte aber auch ein "Erbrichteramt" sein. Wurde dieses Amt früher wirklich vererbt?
http://riesengebirgler.de/gebirge/orte/Schoelzerei.htm

Ok. Vielleicht kommt der Begriff des "Erbschulze"n dem am nächsten - eine Art Ortsvorsteher.

Danke!

GG
bjew
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Beitrag von bjew »

Hallo,
zur 2. Frage: Richter im heutigen Sinne sind nur bedingt mit historischen zu vergleichen. Ein Erbrichteramt ist nicht auszuschliessen z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Erbgericht
Bleibt gesund, Gruß
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Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Finde ich ein sehr aussagekräftiges Fundstück. Wenn "Schölzerei" von "Schulze" her zu verstehen ist, dann passen anscheinend sowohl Gastwirtschaft als auch Gerichtsort. Und ich habe dazugelernt, wieso in Brandenburg die Gasthäuser noch heute eine teils so eine enorme Bedeutung im sozialen Gefüge der Dörfer haben - das ist hier im Südwesten längst nicht so.
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bjew
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Beitrag von bjew »

hab da noch was. http://www.wuestewaltersdorf.de/graphic ... minium.pdf

und ganz gut https://www.dwds.de/wb/dwb/scholz

[spoil]
scholz, m.
SCHOLZ, m.,
nebenform zu schulz, s. daselbst: scholtze .. praetor rusticus Steinbach 2, 489; ferner bei Adelung und Campe, auch schon mhd. scholtheisz, s. Lexer handwb. 2, 815; mundartlich im Westerwalde scholz, scholthes Schmidt 207, in Schlesien scholze und scholtisei schulzenhof Weinhold 87ᵇ:
wenn Steffen feste glaubt, er wäre ja so gut,
und besser noch geschickt an minen und gebehrden,
als andre, dasz er müss' im dorffe scholtze werden.
Günther 404.
dazu ferner Schölzelin als eigenname, s. Germ. 3, 230; scholzenbirne, f. kellerbirne Campe; schöltzerey (die) praetura, praesidium rusticorum Steinbach 2, 489.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 8 (1896), Bd. IX (1899), Sp. 1458, Z. 58.
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