Hilfe bei Latein text anhang zu Heiratsurkunde 1577
Hilfe bei Latein text anhang zu Heiratsurkunde 1577
Hallo, ich braeuchte Hilfe beim Entziffern des 2 Zeilen Anhangs am Ende der Heiratsurkunde von 1577.
Das erste wort "Ambo"kenne ich ja noch mit "beide" aber den rest kann ich nicht entziffern.
Waere fuer jede Hilfe dankbar!
Das erste wort "Ambo"kenne ich ja noch mit "beide" aber den rest kann ich nicht entziffern.
Waere fuer jede Hilfe dankbar!
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- ahnenarmin
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- Wohnort: D-85276 Pfaffenhofen/Ilm
Hallo Missus,
ein interessanter Eintrag, bei dessen Bedeutung ich mir nicht sicher bin.
"Ambo iuxerunt Anno 88 mense .. .. Martio"
[wobei das "e" nach dem "x" eher einen anderen Buchstaben vermuten lässt]
Also: beide haben sich verbunden (geheiratet) im Monat März Tag ?? [im Jahr] 88.
Das würde bedeuten, dass der vorliegende Eintrag eventuell gar kein Hochzetseintrag ist.
Hier steht " in eheliche Pflicht vor der Kürchen bestätigen lassen".
Schau mal, ob du im März 88 einen Eintrag findest.
Gruß
Armin
ein interessanter Eintrag, bei dessen Bedeutung ich mir nicht sicher bin.
"Ambo iuxerunt Anno 88 mense .. .. Martio"
[wobei das "e" nach dem "x" eher einen anderen Buchstaben vermuten lässt]
Also: beide haben sich verbunden (geheiratet) im Monat März Tag ?? [im Jahr] 88.
Das würde bedeuten, dass der vorliegende Eintrag eventuell gar kein Hochzetseintrag ist.
Hier steht " in eheliche Pflicht vor der Kürchen bestätigen lassen".
Schau mal, ob du im März 88 einen Eintrag findest.
Gruß
Armin
Zuletzt geändert von ahnenarmin am 02.05.2020, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Armin,
danke fuer deine Antwort.
Der Satz im deutschen Teil "eheliche Pflicht vor der Kirche bestaetigen lassen" steht bei allen Anzeigen zwischen 1550 - 1580 auf diesen Seiten. (manchmal noch dazu gesetzt "nach christlichem Brauch" oder "nach altem chrsitlichen Brauch" aber ohne diesen Lateinischen Zusatz.
Ich war davon ausgegangen, dass das einfach so war wie in der Gegend Heiratsurkunden aufgezeichnet wurden.
- Natuerlich fehlen in dem Kirchenbuch all Eintraege zwischen 1580 und 1600 ...
Viele Gruesse.
danke fuer deine Antwort.
Der Satz im deutschen Teil "eheliche Pflicht vor der Kirche bestaetigen lassen" steht bei allen Anzeigen zwischen 1550 - 1580 auf diesen Seiten. (manchmal noch dazu gesetzt "nach christlichem Brauch" oder "nach altem chrsitlichen Brauch" aber ohne diesen Lateinischen Zusatz.
Ich war davon ausgegangen, dass das einfach so war wie in der Gegend Heiratsurkunden aufgezeichnet wurden.
- Natuerlich fehlen in dem Kirchenbuch all Eintraege zwischen 1580 und 1600 ...
Viele Gruesse.
Genaues zum rechtlichen Stand kann erst nach Feststellung des vollen Jahres, also xx88, gesagt werden.
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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schaut euch bei Wikipedia um, Kirckliche Eheschließung ist erst seit dem Spätmittelalter , bis dahin genügte einfache Erklärung oder faktisches Zusammenleben.
Es könnte sein, dass das 1588 auch noch nicht überall praktiziert wurde .... wie auch die Matrikelführung teilweise sehr viel später eingeführt wurde (nicht schon mit Beschluß)
Z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung , dort z.B. ab Überschrift Sakramentale Eheschließung
Es könnte sein, dass das 1588 auch noch nicht überall praktiziert wurde .... wie auch die Matrikelführung teilweise sehr viel später eingeführt wurde (nicht schon mit Beschluß)
Z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung , dort z.B. ab Überschrift Sakramentale Eheschließung
Bleibt gesund, Gruß
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- ahnenarmin
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Interessant wäre noch die Glaubensrichtung und die Örtlichkeit und Herrschaft zu kennen.
Bei Google-Books wird genau dieses Thema "eheliche Pflicht vor der Kirche bestaetigen lassen" erläutert:
Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Band 5;Band 10
herausgegeben von Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider, S. 1078
<https://books.google.de/books?id=V1gYAA ... en&f=false>
Da geht es um die Württembergische Eheordnung von 1536
Bei Google-Books wird genau dieses Thema "eheliche Pflicht vor der Kirche bestaetigen lassen" erläutert:
Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Band 5;Band 10
herausgegeben von Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider, S. 1078
<https://books.google.de/books?id=V1gYAA ... en&f=false>
Da geht es um die Württembergische Eheordnung von 1536
Vielen Dank fuer die zusaetzlichen Informationen ueber Eheschliessungen zur damaligen Zeit. Diese Eintraege gehoeren zu dem evangelischen, Württembergisches amt calw,
Das Jahr des deutschen eintrages war 1577.
Der Lateinische Eintrag war vom Jahre 1588. Auf den ganzen Seiten mit diesen Eheeintragungen hat nur der eine diesen Lateinischen Anhang. Von daher bin ich mir nicht sicher ob die entzifferung des lateinischen Wortes nach Ambo wirklich iuxerunt ist.
Ich glaube das da wirkich ein p nach dem x kommt.
Hat vielleicht noch jemand eine idee was der Lateinische text bedeuten koennte?
Viele Dank nochmal!
Das Jahr des deutschen eintrages war 1577.
Der Lateinische Eintrag war vom Jahre 1588. Auf den ganzen Seiten mit diesen Eheeintragungen hat nur der eine diesen Lateinischen Anhang. Von daher bin ich mir nicht sicher ob die entzifferung des lateinischen Wortes nach Ambo wirklich iuxerunt ist.
Ich glaube das da wirkich ein p nach dem x kommt.
Hat vielleicht noch jemand eine idee was der Lateinische text bedeuten koennte?
Viele Dank nochmal!
- ahnenarmin
- Beiträge: 703
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Da hilft nur ein Schriftvergleich.
Nachdem das Trauungsbuch von 1580 - 1600 ncht existiert, kannst du schauen, ob es die Taufbüchervon 1588 und ev. auch die Sterbebücher gibt. Die müssten dann vom gleichen Schreiber geführt worden sein.
Beste Grüße
Armin
PS:
Wenn man das e im mense mit den e in inuxerunt vergleicht, sieht man die gleiche Schreibweise
Nachdem das Trauungsbuch von 1580 - 1600 ncht existiert, kannst du schauen, ob es die Taufbüchervon 1588 und ev. auch die Sterbebücher gibt. Die müssten dann vom gleichen Schreiber geführt worden sein.
Beste Grüße
Armin
PS:
Wenn man das e im mense mit den e in inuxerunt vergleicht, sieht man die gleiche Schreibweise
Zuletzt geändert von ahnenarmin am 03.05.2020, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ich lese:
Ambo uixerunt Anno 88 mense feb. et Martio. (= Ambo vixerunt Anno [15]88 mense Februario et Martio = Beide lebten [noch ?] im Februar/März 1588). Am Beginn von uixerunt (= vixerunt) steht der i-Punkt nicht über dem ersten Schaft, sondern - leicht schräg - über dem dritten Schaft, dieser ist also das i. Der (vermeintliche) u-Haken über dem 2. Schaft gehört zur h-Schlinge in der Zeile darüber. Das e nach x ist eindeutig.
Beste Grüße
M. Huiskes
Ambo uixerunt Anno 88 mense feb. et Martio. (= Ambo vixerunt Anno [15]88 mense Februario et Martio = Beide lebten [noch ?] im Februar/März 1588). Am Beginn von uixerunt (= vixerunt) steht der i-Punkt nicht über dem ersten Schaft, sondern - leicht schräg - über dem dritten Schaft, dieser ist also das i. Der (vermeintliche) u-Haken über dem 2. Schaft gehört zur h-Schlinge in der Zeile darüber. Das e nach x ist eindeutig.
Beste Grüße
M. Huiskes
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit. Wenns dir ganz wichtog ist, schau beim Staatsarchiv nach Copialbüchern
Die Württemberge haben auch Findbücher veröffentlicht.
Sollte es ev. sein, könnte auch bei Archeon was sein
Die Württemberge haben auch Findbücher veröffentlicht.
Sollte es ev. sein, könnte auch bei Archeon was sein
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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- ahnenarmin
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Warum hat der Pfarrer diesen Hinweis angebracht?
Die Lösung ist das "vixerunt". Sie lebten noch.
In den 1580-er Jahren ging in Württemberg in dieser Gegend die Pest um. Siehe Link.
Und damit eine hohe Sterblichkeit.
Der Pfarrer hat daher das noch lebende Ehepaar vermutlich gekennzeichnet.
<https://www.enzkreis.de/media/custom/179_2220_1.PDF>
Gruß
Armin
Die Lösung ist das "vixerunt". Sie lebten noch.
In den 1580-er Jahren ging in Württemberg in dieser Gegend die Pest um. Siehe Link.
Und damit eine hohe Sterblichkeit.
Der Pfarrer hat daher das noch lebende Ehepaar vermutlich gekennzeichnet.
<https://www.enzkreis.de/media/custom/179_2220_1.PDF>
Gruß
Armin
also wieder mal eine Antwort auf die kürzlich gestellte Frage, warum so etwas im Kirchenbuch vermerkt wurde
es war eine Besonderheit, dass sie noch lebten - beide -
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