bjew hat geschrieben:der als "Rufname" ausgezeichnete Vorname muss in der Vornamenliste vorhanden sein

Hallo Bernhard,
muss nicht. Rechtlich gesehen war das mal eine Zeitlang so: bis in den 2000ern, als der Rufname als Wahlmöglichkeit abgeschafft wurde. Gibt es jetzt nicht mehr. Manche sagen: Der erste Vorname ist nun immer der Rufname - aber das sehe ich als jemand, für den die Eltern den zweiten Vornamen als Rufnamen festgelegt haben, natürlich nicht so.
Ich würde vermuten, dass diese strenge Regel über den amtlich registrierten Rufnamen, der genau einem der Vornamen entsprechen muss, aus der Bismarck-Zeit kommt. Oder später. Vorher wird das eher nicht geregelt gewesen sein. Wenn die Leute vor 200 Jahren auf den Namen Johannes getauft wurden und alle Dokumente als Hans unterschrieben, dann trage ich als Rufnamen Hans ein. Für Georg Jörg, für Maximilian Max, für Friedrich Fritz usw. Im 19./20. Jh. war das dann irgendwann nicht mehr zulässig, dass jemand mit einem anderen als genau dem vergebenen Vornamen unterschrieben hat. Und mein Onkel Peter musste offizielle Sachen natürlich mit "Tilman" unterschreiben, weil er so im Standesamt angemeldet war. Da ist der "Peter" tatsächlich als Spitzname einzutragen, auch wenn die wengisten gewusst haben, dass er offiziell anders hieß. Ich versuche jedenfalls, die verschiedenen Lebensbereiche zusammen zu sehen - und da spielen alle schriftlichen Belege eine Rolle: amtliche Urkunden ebenso wie Briefe.
Damit das mit den alten Rufnamen, die sich vom "getauften" Vornamen unterscheiden, in unserer Software möglich ist, gibt es den Schalter Extras > Optionen > Allgemein > Rufname muss einer der Vornamen sein, den man wegklicken kann.
Mit dem neuen Fakt "Name (Variante)" weist du mich allerdings auf eine Methode hin, wie man das in AB 3.0 auch anders lösen könnte. Habe ich mir noch keine Gedanken zu gemacht - ob ich das alles umarbeiten will.
Frido