Name vom Vater "erteilt" = leiblicher Vater?
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe bei meinem Großvater und 1 Schwester von ihm in den Geburtsurkunden den späteren Vermerk, dass die Kinder bei der Hochzeit der Mutter den Namen des Mannes "erteilt" bekommen haben. (der Originaltext ist als Anhang, leider ist die Kopie nicht vollständig, aber vielleicht bekommt ihr es doch gelesen).
Ein weiteres Kind wurde 1 Jahr vor der Hochzeit geboren und da steht in der Eheurkunde meiner Urgroßeltern, dass eben dieses Kind von ihnen beide gezeugt und anerkannt wird.
Meine Frage nun: Heißt das, das die ersten beiden Kinder einen anderen Vater haben oder könnte auch der spätere Ehemann der Vater sein? Zwischen den Geburten der ersten Kinder und des anderen liegen ca 5 Jahre - vielleicht hat man das vorher so geschrieben... keine Ahnung, aber vielleicht weiß es von euch jemand.
Dankeschön!
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Ich habe bei meinem Großvater und 1 Schwester von ihm in den Geburtsurkunden den späteren Vermerk, dass die Kinder bei der Hochzeit der Mutter den Namen des Mannes "erteilt" bekommen haben. (der Originaltext ist als Anhang, leider ist die Kopie nicht vollständig, aber vielleicht bekommt ihr es doch gelesen).
Ein weiteres Kind wurde 1 Jahr vor der Hochzeit geboren und da steht in der Eheurkunde meiner Urgroßeltern, dass eben dieses Kind von ihnen beide gezeugt und anerkannt wird.
Meine Frage nun: Heißt das, das die ersten beiden Kinder einen anderen Vater haben oder könnte auch der spätere Ehemann der Vater sein? Zwischen den Geburten der ersten Kinder und des anderen liegen ca 5 Jahre - vielleicht hat man das vorher so geschrieben... keine Ahnung, aber vielleicht weiß es von euch jemand.
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Vater´s Seite: Familie König / Werner - stammend aus Sachsen ( Weidenhain, Dommitzsch, Torgau, Leipzig...), derzeit im Jahr 18-hundert "schlagmichtot"
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Hallo,
geh einfach mal davon aus, dass das Kindschaftsverhältnis vom Vater anerkannt wurde (als leiblich). Ein Nachweis wurde vermutlich nicht gefordert. Von staatswegen war mit der Anerkenntnis alles erledigt ....
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Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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Ok, danke!
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Hallo Marjanna,
ich kann die Notiz zu "Opa 1" nicht lesen. Aber ich frage mich, was jemanden motiviert, dieses Thema aufzugreifen und beim Standesamt in einer begrenzten Öffentlichkeit einen Verwaltungsakt anzustoßen, der in die ganze Öffentlichkeit hinein eine Wirkung entfaltet - und zwar in der Nazi-Zeit. Geht es darum, ein Kind vor Stigmatisierung wegen Unehelichkeit zu schützen oder vor einer unklaren genetischen Abstammung (Arier-Paragraph)? Letzteres wäre mit diesem Akt wenigstens formal erreicht. Praktisch so oder so nicht. Oder geht es um das Sorgerecht?
Bis 1998 unterschied man im BGB noch ehelich und nichteheliche Kinder. Nachträgliche Eheschließung der Eltern änderte den Familiennamen des Kindes von Gesetzes wegen (also automatisch) - ich nehme mal an, nach Erklärung der Elternschaft. Das könnte bedeuten, dass die Eltern ohne große Absicht zu dieser Folge einer Eheschließung kamen. Kann mir jedenfalls vorstellen, dass dieser Automatismus mit obiger Formulierung angesprochen wird. Ein paar Hinweise findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrec ... Sorgerecht
Ist aber auch nur Stochern im Nebel.
Frido
ich kann die Notiz zu "Opa 1" nicht lesen. Aber ich frage mich, was jemanden motiviert, dieses Thema aufzugreifen und beim Standesamt in einer begrenzten Öffentlichkeit einen Verwaltungsakt anzustoßen, der in die ganze Öffentlichkeit hinein eine Wirkung entfaltet - und zwar in der Nazi-Zeit. Geht es darum, ein Kind vor Stigmatisierung wegen Unehelichkeit zu schützen oder vor einer unklaren genetischen Abstammung (Arier-Paragraph)? Letzteres wäre mit diesem Akt wenigstens formal erreicht. Praktisch so oder so nicht. Oder geht es um das Sorgerecht?
Bis 1998 unterschied man im BGB noch ehelich und nichteheliche Kinder. Nachträgliche Eheschließung der Eltern änderte den Familiennamen des Kindes von Gesetzes wegen (also automatisch) - ich nehme mal an, nach Erklärung der Elternschaft. Das könnte bedeuten, dass die Eltern ohne große Absicht zu dieser Folge einer Eheschließung kamen. Kann mir jedenfalls vorstellen, dass dieser Automatismus mit obiger Formulierung angesprochen wird. Ein paar Hinweise findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrec ... Sorgerecht
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(es gibt das Benutzerhandbuch und mehrere Themen-Specials!)
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Hallo Manjanna,
wenn bei der Heirat im Jahr 1935 durch den Ehemann lediglich die 1934 geborene Helene als seine Tochter anerkannt wird, würde ich daraus schließen, dass dies für die beiden älteren Kinder seiner Frau (also deinem Großvater und seiner Schwester) eben nicht gilt.
Gibt es in deren Geburtseinträgen Angaben zur Vaterschaft?
Bei dem Vermerk von 1936 in "Opa1" könnte es sich um eine nach BGB mögliche"Einbennung" handeln. Dabei können die mit in die Ehe gebrachten Kinder eines Elernteils den neuen Ehenamen (also des Stiefelternteils) erhalten, ohne Adoption oder Anerkennung der Vaterschaft. Das macht man, wenn man möchte, dass alle Familienmitglieder den gleichen Familiennamen tragen.
Helmut
wenn bei der Heirat im Jahr 1935 durch den Ehemann lediglich die 1934 geborene Helene als seine Tochter anerkannt wird, würde ich daraus schließen, dass dies für die beiden älteren Kinder seiner Frau (also deinem Großvater und seiner Schwester) eben nicht gilt.
Gibt es in deren Geburtseinträgen Angaben zur Vaterschaft?
Bei dem Vermerk von 1936 in "Opa1" könnte es sich um eine nach BGB mögliche"Einbennung" handeln. Dabei können die mit in die Ehe gebrachten Kinder eines Elernteils den neuen Ehenamen (also des Stiefelternteils) erhalten, ohne Adoption oder Anerkennung der Vaterschaft. Das macht man, wenn man möchte, dass alle Familienmitglieder den gleichen Familiennamen tragen.
Helmut
Nun, im letzten Staz heisst es doch eindeutig: "... als von ihnen miteinander erzeugt anerkennen.". Weiter oben stehende Aussage verweist darauf, dass das Kind zumindest zur Mutter "leiblich" ist.
Ist eine klare Aussage. Wenn keine anderslautenden Hinweise vorhanden sind, würde ich es so hinnehmen. Der Rest ist Spekulation.
Der Grundsatz, "nur die Mutter ist gewiss" gilt trotzdem
Ist eine klare Aussage. Wenn keine anderslautenden Hinweise vorhanden sind, würde ich es so hinnehmen. Der Rest ist Spekulation.
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Guten Morgen und vielen Dank für eure Meinungen dazu.
Also so 100%-ig kann man dass dann nicht sagen, ob oder ob nicht... bei den beiden älteren Kindern, bei der "als von ihnen miteinander erzeugt..." war ich mir ja sicher, dass es das leibliche Kind ist, aber die beiden älteren wurden so nicht erwähnt.
Ok, dann werd ich mal schauen, ob ich eventuell noch irgendwann neue Hinweise dazu bekomme, wenn ich weiterforsche.
Vielen Dank euch allen!
Wünsche euch eine schöne Woche!
Also so 100%-ig kann man dass dann nicht sagen, ob oder ob nicht... bei den beiden älteren Kindern, bei der "als von ihnen miteinander erzeugt..." war ich mir ja sicher, dass es das leibliche Kind ist, aber die beiden älteren wurden so nicht erwähnt.
Ok, dann werd ich mal schauen, ob ich eventuell noch irgendwann neue Hinweise dazu bekomme, wenn ich weiterforsche.
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Re: Name vom Vater "erteilt" = leiblicher Vater?
Ich würde, bezogen auf die Namenserteilung an sich, eher davon ausgehen, dass es sich hierbei nicht um den leiblichen Vater handelt.
Gibt bei uns in der Familie einen ähnlichen Fall, bei dem der spätere Bräutigamm nicht der Kindesvater ist, dem Kind aber der Familienname des Bräutigamms erteilt wurde.
Beim leiblichen Vater würde wohl nicht nur eine Namenserteilung erfolgen, sondern eine Anerkennung/Legitimierung des Kindes an sich, was in diesem Konkreten fall, wenn ich das richtig verstehe, ja auch stattfand.
Die Namenserteilung alleine ist kein ausreichender Hinweis auf die Tatsächliche Vaterschaft.
Ansonst gilt, wie bjew schon anmerkte, dass man nie zu 100% davon ausgehen, wer der Vater ist, denn "Mater semper certa est. Pater semper incertus est" (Die Mutter ist immer sicher. Der Vater ist immer ungewiss.)
lg
Stephan
Gibt bei uns in der Familie einen ähnlichen Fall, bei dem der spätere Bräutigamm nicht der Kindesvater ist, dem Kind aber der Familienname des Bräutigamms erteilt wurde.
Beim leiblichen Vater würde wohl nicht nur eine Namenserteilung erfolgen, sondern eine Anerkennung/Legitimierung des Kindes an sich, was in diesem Konkreten fall, wenn ich das richtig verstehe, ja auch stattfand.
Die Namenserteilung alleine ist kein ausreichender Hinweis auf die Tatsächliche Vaterschaft.
Ansonst gilt, wie bjew schon anmerkte, dass man nie zu 100% davon ausgehen, wer der Vater ist, denn "Mater semper certa est. Pater semper incertus est" (Die Mutter ist immer sicher. Der Vater ist immer ungewiss.)
lg
Stephan
Ok, wenn du so einen ähnlichen Fall selber kennst, dann geh ich jetzt mal davon aus, dass es nicht der leibliche Vater ist.
Mir kam die unterschiedliche Art und Weise auch komisch vor, darum ja auch meine Frage!
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Hallo,Manjanna hat geschrieben:Ok, wenn du so einen ähnlichen Fall selber kennst, dann geh ich jetzt mal davon aus, dass es nicht der leibliche Vater ist.
wie gesagt, in deinem konkretem Fall würde ich jedoch, wie bjew auch geschrieben hat, gestützt auf die Aussage in Helene.jpg, schon davon ausgehen, dass es sich um den leiblichen Vater handelt.
Die Namenserteilung alleine ist kein Hinweis auf die Vaterschaft!
Die, in deinem Fall, laut Helene.jpg dokumentierte Anerkennung der Vaterschaft (
) jedoch sehr wohl.als von ihnen miteinander erzeugt anerkennen
Ja, so meinte ich das auch, bei Helene ist es auf jeden Fall der leiblice Vater, bei den ersten beiden Kindern eventuell, aber eher wohl nicht!
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