Hochzeitsdatum Kirchlich / Standesamtlich

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Frank9652
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Hochzeitsdatum Kirchlich / Standesamtlich

Beitrag von Frank9652 »

Hallo Leute!

Ich bin neu hier, und habe Ahnenblatt neu installiert.
Momentan übertrage ich meine Ahnendaten von meinem alten System in Ahnenblatt. Dabei ist es mir wichtig die Daten später nach GEDCOM exportieren zu können.

Unter dem Reiter "Partner" habe ich ja nur eine Möglichkeit das Heiratsdatum und den Heiratsort einzutragen. Trägt man dort das kirchliche Datum, oder das standesamtliche Datum ein? Und wo wird dann das andere Datum und der andere Ort eingetragen?

Danke fürs lesen und beantworten.

Gruß Frank
bjew
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Beitrag von bjew »

Hallo, fürs Lesen bedarf es keines Dankes 😂😎 -allenfalls für brauchbare Antworten.
meiner bescheidenen Meinung nach gehört da die zivielrechtliche Trauung rein.
Die kirchliche kannst als 2. Eintrag oder nachrichtlich in Anmerkungen hinterlegen
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Hallo Frank,

in der Genealogie ist es üblich, dokumentierte Daten zu sammeln - zu denen es also etwas Schriftliches gibt. Vielleicht hilft das bei der persönlichen Entscheidung.

Rechtlich ist es ja klar: Vor dem Gesetz gilt die standesamtliche Trauung. Nachdem die Standesämter so um 1870 allgemein eingeführt waren, gab es bis vor wenigen Jahren in DE das Verbot eine kirchliche Trauung ohne vorige standesamtliche durchzuführen - damit eben die standesamtliche Trauung sich als die relevante durchsetzen konnte. Das ist inzwischen längst so, und erst vor wenigen Jahren wurde dieses Verbot aufgehoben - wobei die evang. Kirche eine Selbstverpflichtung ausgesprochen hat, das weiterhin so zu handhaben: Du kannst dort in DE auch weiterhin nicht rein kirchlich heiraten, um z.B. im vorgerückten Lebensabschnitt eine Witwenrente behalten zu können. Die katholische Kirche hat ein etwas anderes eigenes Rechtsverständnis, so dass sie eine Ehe erst als gültig ansieht, wenn sie auch kirchlich geschlossen oder kirchlich anerkannt ist.

Was vor 1870 war, ist umgekehrt auch klar: Da waren die kirchlichen Eintragungen zugleich standesamtlich relevant, solange es noch keine Standesämter vor Ort gab. Hier und da kamen Abschriften der kirchl. Trauung ans Rathaus o.ä. (kenn mich da nicht so gut aus). Wenn du deine Familie also in die Tiefe verfolgst, wird es ab einem best. Punkt sowieso nur um kirchliche Trauungen gehen. Siehe Satz 1.

Frido
Aktuell Win10-64 pro 2004, Ahnenblatt 3.46 - Daten via NAS, Programm lokal

Empfehlung: Für die neue Version 3.x alle relevanten Handbücher lesen! :book:
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