Hallo, zusammen,
suche auf diesem Wege eine Übersetzungshilfe in lateinisch. Ich kann kein einziges Wort Latein und bin somit auf Hilfe angewiesen. Wäre sehr Dankbar, wenn mir dies jemand übersetzen könnte.
Vielen lieben Dank im vor raus :-)
Lesehilfe für Latein benötigt
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Das ist ein langer Text und ich habe gerade nicht viel Zeit, aber das Wichtigste daraus kann ich schon mal schnell wiedergeben:
"Am 11. Jan. 1808 heiratete der 28-jährige Bauer Hubertus Wille, Sohne des Johannes Jodocus Wille und der Eva Maria Schadt die 37-jährige Witwe Catharina Kempfer..."
Außerdem stehen noch ihre Eltern, Orte und Zeugen drin, vllt. macht das ein anderer weiter.
"Am 11. Jan. 1808 heiratete der 28-jährige Bauer Hubertus Wille, Sohne des Johannes Jodocus Wille und der Eva Maria Schadt die 37-jährige Witwe Catharina Kempfer..."
Außerdem stehen noch ihre Eltern, Orte und Zeugen drin, vllt. macht das ein anderer weiter.
Gruß, Chlodwig
Hallo zusammen,
habe jemanden gefunden der es mir übersetzt hat,hier mal seine Übersetzung, wer noch Ergänzungen dazu hat, kann es mir gerne mitteilen:
Heiratsurkunde
Im Jahre 1808. Am 12. Januar ungefähr zur neunten Stunde vor Mittag
treten vor mich, dem Pfarrer und zivilen " Vorgesetzten", dem Pfarrer zu Wewer
in der Gemeinde/ Kanton Kirchborchen Department. Es stellen sich ein, der Bauer
Hubert Wille aus Wewer, 28 Jahre alt und infolge dessen volljährig, Sohn des
Bauern Johannes Jakobi Wille und Ehefrau Eva Maria Schmitt,
Einwohner von Wewer, sowie die Witwe Catharina Kempfen aus Wewer,
37 Jahre alt, infolge dessen volljährig, Tochter der Tagelöhner
Johannes Heinrich Bulmen und Maria Meyer aus Wewer,
aber schon bei Tage Leichen (verstorben), und zwar mir bekannt,
wie vorangeschnitten, hinzu eure Hochzeit jüngst mit etwas Angst versprechen
sich die Familie der Braut in Übereinstimmung ehrwürdig geneigt saßen
sie zu Rate die Hochzeit zu präsentieren, was das Aufgebot betrifft aus dem
Jahre 1807, noch nicht ausgewählt in neuer öffentlichen Bekanntmachung und
Zahlung der Steuer im Haus des Herrn in der Kirche in Wewer und von der
Kanzel bekannt gemacht, ohne Gegenargumente ist die Heirat geschlossen.
Angefüllt mit Wünschen für die zukünftige Ehe, selber die Identität beigebracht
im Buch und dazu zum sechsten Mal mit gesenktem Haupt mit
Unterschrift der Heirat versehen nach dem Napoleonischen Gesetzt und
deshalb einzig sei, jetzt ist die Heirat gefördert worden zur Einheit wie es will,
bekräftigt, im Namen des Gesetztes, die Ehe zwischen Hubert Wille und
Catharina Kempfer ist geschlossen.
Ich erkläre dieses. Ich will darüber zeigen viermal auf dem Vorplatz mit
dem Schulmeister Herrmann Günther aus Wewer 35 Jahre alt ----
Conrad Hartmann aus Wewer 26 Jahre alt ---- Friedrich Meyer, Bauer aus Wewer
34 Jahre alt, Bauer Christoph Roggel aus Wewer 25 Jahre alt,
werden dieses Dokument bezeugen und bis zum Fest festschreiben.
Sie sind teilweise des Schreibens unkundig, sie unterschreiben mit Ihren Zeichen
aufgesetzt zu Werwer Distriktfassung
12. Januar 1808
Josepf Tröleken Hubertus Wille Catharina Kempten Hermann Günther
Pfarrer
Christoph Roggel Friedrich Meyer Conrad Hartmann
Gruß Wolfgang
habe jemanden gefunden der es mir übersetzt hat,hier mal seine Übersetzung, wer noch Ergänzungen dazu hat, kann es mir gerne mitteilen:
Heiratsurkunde
Im Jahre 1808. Am 12. Januar ungefähr zur neunten Stunde vor Mittag
treten vor mich, dem Pfarrer und zivilen " Vorgesetzten", dem Pfarrer zu Wewer
in der Gemeinde/ Kanton Kirchborchen Department. Es stellen sich ein, der Bauer
Hubert Wille aus Wewer, 28 Jahre alt und infolge dessen volljährig, Sohn des
Bauern Johannes Jakobi Wille und Ehefrau Eva Maria Schmitt,
Einwohner von Wewer, sowie die Witwe Catharina Kempfen aus Wewer,
37 Jahre alt, infolge dessen volljährig, Tochter der Tagelöhner
Johannes Heinrich Bulmen und Maria Meyer aus Wewer,
aber schon bei Tage Leichen (verstorben), und zwar mir bekannt,
wie vorangeschnitten, hinzu eure Hochzeit jüngst mit etwas Angst versprechen
sich die Familie der Braut in Übereinstimmung ehrwürdig geneigt saßen
sie zu Rate die Hochzeit zu präsentieren, was das Aufgebot betrifft aus dem
Jahre 1807, noch nicht ausgewählt in neuer öffentlichen Bekanntmachung und
Zahlung der Steuer im Haus des Herrn in der Kirche in Wewer und von der
Kanzel bekannt gemacht, ohne Gegenargumente ist die Heirat geschlossen.
Angefüllt mit Wünschen für die zukünftige Ehe, selber die Identität beigebracht
im Buch und dazu zum sechsten Mal mit gesenktem Haupt mit
Unterschrift der Heirat versehen nach dem Napoleonischen Gesetzt und
deshalb einzig sei, jetzt ist die Heirat gefördert worden zur Einheit wie es will,
bekräftigt, im Namen des Gesetztes, die Ehe zwischen Hubert Wille und
Catharina Kempfer ist geschlossen.
Ich erkläre dieses. Ich will darüber zeigen viermal auf dem Vorplatz mit
dem Schulmeister Herrmann Günther aus Wewer 35 Jahre alt ----
Conrad Hartmann aus Wewer 26 Jahre alt ---- Friedrich Meyer, Bauer aus Wewer
34 Jahre alt, Bauer Christoph Roggel aus Wewer 25 Jahre alt,
werden dieses Dokument bezeugen und bis zum Fest festschreiben.
Sie sind teilweise des Schreibens unkundig, sie unterschreiben mit Ihren Zeichen
aufgesetzt zu Werwer Distriktfassung
12. Januar 1808
Josepf Tröleken Hubertus Wille Catharina Kempten Hermann Günther
Pfarrer
Christoph Roggel Friedrich Meyer Conrad Hartmann
Gruß Wolfgang
Danke erstmal an denjenigen, der sich an dem Text versucht (und dann darin ein bisschen verloren) hat- er hat mich jedenfalls zu einer überarbeiteten Übersetzung inspiriert, die jetzt zu 99% stimmen sollte:
Im Jahre 1808 am 12. Januar ungefähr zur neunten Stunde vor Mittag
stellten sich vor mir, dem Pfarrer und Vorstand der Kirche zu Wewer im Bezirk Kirchborchen, ein: der Bauer Hubert Wille aus Wewer, 28 Jahre alt und daher volljährig, Sohn des Bauern Johannes Jodocus Wille und Eva Maria Schmitt, Einwohner von Wewer, sowie die Witwe Catharina Kempfen aus Wewer, 37 Jahre alt, daher volljährig, Tochter des Tagelöhners Johannes Heinrich Bulmen und der Maria Meyer aus Wewer, die aber schon seit langem verstorben, und baten mich, dass ich vorgehen möge, sie in der Ehe zu vereinen.
Die Eltern des Bräutigams und die Familie der Braut gaben die erbetene Zustimmung zur Ehe der Anwesenden. Hierzu wurden im Jahre 1807 nach dem noch nicht veröffentlichten neuen Gesetz an drei Tagen des Herrn in der Kirche zu Wewer drei Proklamationen von der Kanzel herab gemacht.
Nachdem kein Einwand gegen diese Ehe gemacht wurde, habe ich den Wunsch der zukünftigen Eheleute erfüllt, ihnen die überlieferten wahren Schriften und das sechste Kapitel mit dem Titel über die Ehe aus dem Napoleonischen Gesetz vorgelesen, und, nachdem sie mir als einzigem Fragenden, ob sie in der Ehe vereinigt sein wollen, bestätigten, dass sie das wollten, erkläre ich im Namen des Gesetzes den Bauern Hubertus Wille und die Catharina Kempfen in dieser Ehe vereinigt.
Mit vier bei dieser obigen Sache anwesenden Zeugen, dem Schulmeister Hermann Günther aus Wewer, 35 Jahre, dem Buchhalter (...) Conrad Hartmann aus Wewer, 26 Jahre, dem Bauern Friedrich Meyer aus Wewer, 34 Jahre, dem Bauern Christophorus Roggel aus Wewer, 25 Jahre, habe ich dieses Dokument angefertigt und die Zeugen haben dasselbe mit mir unterschrieben.
Die Versammelten sind zum Teil der Kunst des Schreibens unkundig, sie haben deshalb mit drei Zeichen des Kreuzes unterzeichnet.
Aufgesetzt zu Wewer im Distrikt Paderborn
am 12. Januar 1808
Ich denke, jetzt ist das lesbar und verständlich.
Im Jahre 1808 am 12. Januar ungefähr zur neunten Stunde vor Mittag
stellten sich vor mir, dem Pfarrer und Vorstand der Kirche zu Wewer im Bezirk Kirchborchen, ein: der Bauer Hubert Wille aus Wewer, 28 Jahre alt und daher volljährig, Sohn des Bauern Johannes Jodocus Wille und Eva Maria Schmitt, Einwohner von Wewer, sowie die Witwe Catharina Kempfen aus Wewer, 37 Jahre alt, daher volljährig, Tochter des Tagelöhners Johannes Heinrich Bulmen und der Maria Meyer aus Wewer, die aber schon seit langem verstorben, und baten mich, dass ich vorgehen möge, sie in der Ehe zu vereinen.
Die Eltern des Bräutigams und die Familie der Braut gaben die erbetene Zustimmung zur Ehe der Anwesenden. Hierzu wurden im Jahre 1807 nach dem noch nicht veröffentlichten neuen Gesetz an drei Tagen des Herrn in der Kirche zu Wewer drei Proklamationen von der Kanzel herab gemacht.
Nachdem kein Einwand gegen diese Ehe gemacht wurde, habe ich den Wunsch der zukünftigen Eheleute erfüllt, ihnen die überlieferten wahren Schriften und das sechste Kapitel mit dem Titel über die Ehe aus dem Napoleonischen Gesetz vorgelesen, und, nachdem sie mir als einzigem Fragenden, ob sie in der Ehe vereinigt sein wollen, bestätigten, dass sie das wollten, erkläre ich im Namen des Gesetzes den Bauern Hubertus Wille und die Catharina Kempfen in dieser Ehe vereinigt.
Mit vier bei dieser obigen Sache anwesenden Zeugen, dem Schulmeister Hermann Günther aus Wewer, 35 Jahre, dem Buchhalter (...) Conrad Hartmann aus Wewer, 26 Jahre, dem Bauern Friedrich Meyer aus Wewer, 34 Jahre, dem Bauern Christophorus Roggel aus Wewer, 25 Jahre, habe ich dieses Dokument angefertigt und die Zeugen haben dasselbe mit mir unterschrieben.
Die Versammelten sind zum Teil der Kunst des Schreibens unkundig, sie haben deshalb mit drei Zeichen des Kreuzes unterzeichnet.
Aufgesetzt zu Wewer im Distrikt Paderborn
am 12. Januar 1808
Ich denke, jetzt ist das lesbar und verständlich.
Gruß, Chlodwig