Liebe Mitforscher,
ich habe ein Problem, mit dem ich nicht alleine zurecht komme. Folgendes hat sich ereignet:
In den letzten 30 Jahren wurden von einem Forscher alle Kirchenbücher eines Ortes digitalisiert.
Nun habe ich den Forscher, der die Digitalisierung gemacht hat gefragt, ob ich diese Abschriften für die Erstellung eines Ortsfamilienbuches erwerben kann. Er sagte, dass die Abschriften für die Kirche des Ortes gemacht wurden und ich den Pfarrer fragen soll.
Der Pfarrer war von meinem Vorhaben freudig angetan und sagte mir die Kirchenbücher noch gestern zu.
Heute erhalte ich von ihm eine eMail, in der in etwa folgendes steht:
„Ich habe mich heute im Dekanat kundig gemacht und nach dieser Auskunft ist es leider nicht möglich, Ihnen das gesamte Kirchenbuch zur Verfügung zu stellen. Es tut mir leid, wenn ich Ihnen falsche Hoffnungen gemacht habe, aber die Vorgaben sind doch restriktiver.
Es geht um schutzwürdige Belange Dritter, die zeitlich unbefristet gelten.
Daher können Ihnen nur solche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die unmittelbar mit Ihrem Anliegen, also unmittelbar mit dem Namen „ihrer Familie“ zu tun haben, keinesfalls aber die gesamten Unterlagen.
Ein Einscannen und eine Veröffentlichung im Internet ist beides nicht möglich. Auch eine Digitalisierung, wie wir sie gemacht haben, ist eigentlich von landeskirchlicher Seite nicht erwünscht und darf nur intern verwendet werden.
Der Internet-Veröffentlichung bei archion muss ich noch einmal nachgehen.“
Interessant ist, dass sich die Kirchenbücher seit geraumer Zeit komplett bei www.archion.de befinden. Es wäre vielleicht möglich, dass ich diese Kirchenbücher nochmal digitalisiere, da ich aber für die nochmalige Digitalisierung Jahre benötigen würde, kommt dies nicht in Frage.
Meine Frage an alle Forscher, die mich unterstützen möchten: Wie und was kann ich dem Pfarrer und der Landeskirche entgegnen, damit ich mein Vorhaben doch noch umsetzen kann?
Schreiben eines OFB wird von der Kirche erschwert
- Gerhardus 1
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Hallo Gerhardus,
da ist nun nach deiner, entschuldige bitte, "ungeschickten" Anfrage nach meiner Erfahrung gar nichts mehr zu machen. Die KB der 2 großen Landeskirchen erfüllen zwar einerseits vor 1875 den Zweck von amtlichen Peronenstandsregistern, d.h. Einsicht und Auskunft kann jedem, der den glaubhaften Nachweis erbringt, unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetztes gewährt werden. Andererseits sind sie geistiges Eigentum der jeweiligen Kirche. Und die will nicht, daß ihr gehörende Daten im Internet kursieren. Die Grenzen, welche Daten verwendet werden dürfen und welche nicht, sind ziemlich fließend. Jedes Pfarramt legt die Einsichtsbestimmungen und den Datenschutz anders aus, rechtlich gesehen eine absolute Grauzone. Hier bei der Sächsischen Landeskirche bzw. in der Kirchenprovinz Sachsen ist dies besonders schlimm. Und auf Zusagen der niederen Kirchenbediensteten kann man sich in der Regel überhaupt nicht verlassen. Die haben vor ihrem Arbeitgeber mehr Angst als Vaterlandsliebe. Und hinsichtlich des Fotografierens, so schonend es auch sein mag, ist man überall besonders allergisch.
Frage doch mal den Forscher, welcher die Daten digitalisiert und kopiert hat, ob er noch Kopien hat. Daten, die unter so erschwerten Bedingungen aufgenommen worden sind, wird er doch nicht einfach gelöscht haben, so nach dem Motto "Eine Hand wäscht die andere". Die beste Methode im Pfarramt wäre gewesen, wie es viele Forscher machen - Termin im Pfarramt machen und nach der Devise handeln, "wer viel fragt geht viel irre", doch dafür ist es nun zu spät...
Ciao Tino
da ist nun nach deiner, entschuldige bitte, "ungeschickten" Anfrage nach meiner Erfahrung gar nichts mehr zu machen. Die KB der 2 großen Landeskirchen erfüllen zwar einerseits vor 1875 den Zweck von amtlichen Peronenstandsregistern, d.h. Einsicht und Auskunft kann jedem, der den glaubhaften Nachweis erbringt, unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetztes gewährt werden. Andererseits sind sie geistiges Eigentum der jeweiligen Kirche. Und die will nicht, daß ihr gehörende Daten im Internet kursieren. Die Grenzen, welche Daten verwendet werden dürfen und welche nicht, sind ziemlich fließend. Jedes Pfarramt legt die Einsichtsbestimmungen und den Datenschutz anders aus, rechtlich gesehen eine absolute Grauzone. Hier bei der Sächsischen Landeskirche bzw. in der Kirchenprovinz Sachsen ist dies besonders schlimm. Und auf Zusagen der niederen Kirchenbediensteten kann man sich in der Regel überhaupt nicht verlassen. Die haben vor ihrem Arbeitgeber mehr Angst als Vaterlandsliebe. Und hinsichtlich des Fotografierens, so schonend es auch sein mag, ist man überall besonders allergisch.
Frage doch mal den Forscher, welcher die Daten digitalisiert und kopiert hat, ob er noch Kopien hat. Daten, die unter so erschwerten Bedingungen aufgenommen worden sind, wird er doch nicht einfach gelöscht haben, so nach dem Motto "Eine Hand wäscht die andere". Die beste Methode im Pfarramt wäre gewesen, wie es viele Forscher machen - Termin im Pfarramt machen und nach der Devise handeln, "wer viel fragt geht viel irre", doch dafür ist es nun zu spät...
Ciao Tino
Ahnenforschung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen www.koehler-steuernagel.de