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Allgemeine Fragen zur Ahnenforschung und alten Begriffen
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RolfMexiko
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Beitrag von RolfMexiko »

Ich habe eine ausgefallene Frage. So etwas wie einen Personalausweis oder Pass gibt es natürlich erst seit höchstens 120 Jahren. Aber wie gab ein Brautpaar oder die Eltern des Täufling früher die Namen und Geburtsdaten an? War das wirklich nur nach Gedächtnis, mündliche Aussage, oder hatten sie schon irgend etwas Schriftliches? Kopie der eigenen Geburtsurkunde oder einen Zettel mit dem eigenen Namen, Geburtstag, Hochzeitstag?
Ich frage mich nämlich wie sich die Leute, die oft selbst nicht lesen konnten, ausgewiesen haben?
Frohes Forschen wünscht
Rolf
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Ahrweiler
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Beitrag von Ahrweiler »

Hallo Rolf
Bei uns in Österreich gab es erst ab 1938 die Standesämter die diese Urkunden ausstellten.Mit dem Jahr 1600 gab damals der Kaiser den Erlass heraus,dass die einzelnen Pfarreien die Meldeamtlichen Pflichten zu erfüllen hätten.Ab diesem Datum mußten dann die Tauf-,Heirats-und Totenbücher vom Pfarrer geführt werden.Die Leute bekamen einen "Zettel"mit den dementsprechenden Daten ausgehändigt.Da damals die Leute ja kaum lesen konnten wussten sie auch nicht was sie mit solchen Zetteln machen sollten und sie verschwanden.Ich bin derzeit dabei im Kirchenbuch Lüttringhausen
(Deutschland)nach den Ahnen meiner Mutter zu durchsuchen.Auch dort stehen Horrorzahlen drin.Eine Frau wurde beim Begräbnis von den eigenen Verwandten um 20 Jahre älter gemacht als sie lt Geburtseintrag dann war.
Liebe Grüße nach Mexiko
FRanz Josef
bjew
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Beitrag von bjew »

Hallo Rolf.
Wie du wissen müsstest, galt das für das ganze reich. Einen Österreich schon Kaiser gab es erst ab 1806.
Zuvor handelte es sich u. Das heilige römische reich deutscher nation (seit Karl dem grossen, 800). Es erlosch durch Rücktritt von Kaiser franz Joseph II.

Danach wurde das Österreichische kaisertum
Und das deutsche reich gegründet ( neues reich , das bisherige wird heute altes reich genannt)
Der 1. deutsche Kaiser wurde 1871 in Versailles gekrönt.

Daraus ergibt sich, dass kaiserliche Erlasse vor 1806 sowohl für das heutige Deutschland als auch für das heutige Österreich galten. Aufpassen mussman, dass die Länder dar Donaumonarchie nicht alle zum alten reich gehörten!!! (Zb. Ungarn, Polen)

Darüber hinaus muss natürlich landes- und Grundherrschaft berücksichtigt werden, die durchaus ihre eigenständige Bedürfnisse berücksichtigt sehen wollten.
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
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RolfMexiko
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Beitrag von RolfMexiko »

Hallo Franz Josef
deien Ausführung ist interessant. Die führung der Kirchbücher ist mir klar. Die Frage ist nur: woher bekamen die Pfarrer die Information. Wenn es hiesige, lokale Einwohner waren, konnten sie evtl. im Kirchbuch nachssehen, aber wenn der Bräutigam vom Nachbardorf kam, schrieb der Pfarrer blind auf was der Bursche ihm sagte, wie er hieß, wer sein Vater war, usw.? oder hat er sich irgenwomit ausgewiesen?
Zum Thema nicht Lesen und Schreiben können, war das sicherlich sehr verbreitet. Aber ein "Meister" (egal von welchem Handwerk) hatte doch auch so manche "administrative" Arbeiten zu machen und konnte daher wohl doch Lesen und Schreiben?
Rolf
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Ahrweiler
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Beitrag von Ahrweiler »

Hallo Rolf
Entschuldige ich hab das vergessen dazu zu schreiben.Wenn jemand aus dem Nachbardorf oder aus einer anderen Stadt kam musste er eine Dispens mitbringen.Die besagte,dass der oder die betreffende Person von der dortigen pfarre losgesagt wurde.Es standen auch alle Daten drin(Tauf und später auch das Geburtsdatum,Wohnort,uns die Namen der Eltern). Der Pfarrer der neuen Pfarre war verpflichtet falls der zugezogene starb dies der Herkunftspfarre mitzuteilen.Die evangelische Kirche war verpflichtet einmal im Monat alle Daten des vergangenen Monats(alle Hochzeiten,Geburten und Todesfälle)die die evangelische Kirche betrafen mitzuteilen.Die evangelische Kirche durfte damals nur Toleranz-Bethäuser haben(der Name stammt aus dem Toleranz-Patent des damaligen Kaisers,das besagte ,dass die evangelische Kirche erlaubt ist).Die Bethäuser mussten 50 Meter von der Strasse weg sein,die Eingangstüre von der Strasse abgewandt sein und sie durften keinen Kirchturm mit Glocken haben.Vor dem Toleranz-Patent gab es die heimlichen ev.Kirchen.Es gab in Kärnten wo ich wohne einige solcher Kirchen.Sie waren mitten im Wald und sehr schwer zugänglich.dorthin gab es nur einen Trampelpfad der nur für für Fussgänger begehbar war.Eine der Kirchen die ich kenne war in Stockenboi.Die Kirche findet findet man im Internet unter geheime evangelische Kirche Stockenboi.
Liebe Grüße aus Villach
Franz Josef
bjew
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Beitrag von bjew »

Hallo,
das mit den Bescheinigungen ist soweit schon richtig. Das gilt ziemlich sicher für die Eheschließung. Für die anderen Eintragungen würde ich es als "soll" sehen, denn das hing von der Zuverlässigkeit der beiden beteiligten Pfarrer und dem Informationsweg (post) ab. Die Bescheinigung für die ehe mussten die Brautleute selbst beibringen.

Die Meldungen , zb. Auch Zeitschriften. Sind nur sekundär Quelle und nicht immer korrekt

Zu den Evangelen:. Die waren im oestereichischen Herrschaftsgebiet erst Anfang des 19.jhdt zugelassen. Davor nur heimlich. Im deutschen Bereich galt das z.b. für Bayern.

Siehe dazu auch "Salzburger Exilanten".

(Das ist auf dem Handy getippt, daher teilweise mist)
Bleibt gesund, Gruß
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