Das scheint ja ein ziemlich verwirrendes Thema zu sein, wurde scheinbar nicht zu Unrecht hier schon immer wieder ausführlich und kontrovers diskutiert.
Was ich aus Wiki herausgelesen habe - für den aktuellen deutschen Rechtsstand -
- Name - wie bisher Geburtsname, normalerweise Name des Vaters , bei unehlichen Kindern der Mutter, bzw. Familienname der Eltern, die Sonderfälle (auf die Hugo jetzt gleich verweisen wird) mal nicht berücksichtigt
- Ehename - bei Eheschliessung behält jeder der Partner den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschliessung hat. Also nicht wie in der Vergangenheit, dass die Ehefrau automatisch den Namen des Mannes annahm. Dies erfolgt jetzt durch Erklärung.
Auf das Thema Doppelname wie Müller-Müller, Müller-Mayer etc. will ich jetzt nicht eingehen.
- Familienname erhält erst Bedeutung, wenn Kinder dazu kommen. Er muss nicht bei der Eheschliessung bestimmt werden, sondern - wenn überhaupt - bei Geburt (also Eintragung) des ersten Kindes.
Puhhhh - was die sich alles für Unsinn einfallen lassen
Denke, damit können aber auch die Besonderheiten aus anderen Rechtskreisen hinreichend abgedeckt werden. Wie das in Gedcom abzubilden ist, weiss ich allerdings auch nicht
Nachtrag:
Wenn ich mir das so recht überlege, gehören die Felder Ehename und Familienname ohnehin in den Tab "Partner" , da diese von diesen Ereignissen abhängen (Beginn und Ende)