Kaufvertrag aus dem Jahre 1895

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PaziFischer
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Kaufvertrag aus dem Jahre 1895

Beitrag von PaziFischer »

Hallo Zusammen,
ich stoße mal wieder an meine Grenzen.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Der Text, den ich vielleicht lesen konnte, habe ich mal eingefügt.

Der korrigierte Text ist weiter unten erneut eingestellt.


Ich danke schon einmal für jeden Lösungsversuch.

PaziFischer
Zuletzt geändert von PaziFischer am 27.07.2011, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn Du glaubst, dass sich kein Mensch um dich kümmert, dann versuche einmal,
samstagsnachmittags ein Nickerchen zu machen
Michal
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Beitrag von Michal »

Hier mein kleiner Beitrag zu einem Abschnitt aus dem Scan IMG 7183:

"§§ 2
Für Größe und Güthe so wie auch für
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten
Verkäufer Gewer"
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Chlodwig
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Re: Kaufvertrag aus dem Jahre 1895

Beitrag von Chlodwig »

Noch ein kleiner Lösungsbeitrag:

§§ 1
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach
verkauft hiermit in beistand und zufrieden-
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl
... (ist nicht mehr auf dem Bild?)

§§ 2
Für Größe und Güthe so wie auch für
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten
der Käufer Gewer

§§ III
Bei der Auflassung zahlt die Käuferin
an die Verkäuferin auf daß Kaufgeld
Sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark
... (ist nicht mehr auf dem Bild?)

§§ IIII
_____ __ Lasten und Abgaben gehen vom 20 ten Juli d. jahr. auch an Keuferin über der Kaufpreis wird
mit 4% bis zur Zahlung verzinst.

Wittwe Heinrich Hillebrand E. Anton Müller

Chlodwig
Gruß, Chlodwig
Michal
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Beitrag von Michal »

Und der Paragraph III (der teilweise gerade von Chlodwig entziffert wurde):

"§§ III
Bei der Auflassung zahlt die Kauferin
an die __kaufer(in) auf daß Kaufgeld
sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark
Einhundertfünfzich Mark zahlt Kauferin
December d. Jahr. und den Rest bei Zustellung
des Weges (??) mit Einhundertfünfzich Mark
Verkauferin hat auch die Kauferin
verpflichtet einen Abfurweg und Zufur
weg _______ __________________"
Zuletzt geändert von Michal am 27.07.2011, 08:50, insgesamt 3-mal geändert.
PaziFischer
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Beitrag von PaziFischer »

Vielen Dank Michal,
vielen Dank Chlodwig,

für die Hilfe bei der Entzifferung.

An Chlodwig:
... (ist nicht mehr auf dem Bild?)
Der Text geht auf dem nächsten Bild weiter.
Könntest du noch einmal ein Auge drauf werfen.

Dank eurer Hilfe verstehen ich jetzt den Vertrag.
Interessant finde ich die Schreibweise "fierzich".

PaziFischer
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Michal
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Beitrag von Michal »

Gerne geschehen. Noch ein Ergänzungsversuch (aber eben nur ein Versuch):

"§§ IIII
Steuren Lasten und Abgaben..."
PaziFischer
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Beitrag von PaziFischer »

Dank der Hilfe von Michal und Chlodwig hier der bisher
ermittelte Text:



Madfeld den 4. September 1895
Hierzu Neun ____ _____ _____ 50 ______ zwei _____ antwortlich
Brilon den 9. September 1895
________________________

________ der Efrau Anton Müller in Beistande
und zu _______ _______ ________ ________
Anton Müller zu Ossendorf als Verkäufer
Sind 2 ____ der Wittwe H. Hillebrand zu
Madfeld als, Käufer _______ folgender
Vertrag vereinbart.

§§ 1
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach
verkauft hiermit in beistand und zufrieden-
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl
bei Madfeld als Flur 5 zur Größe ____ 13/4
________ ____ und ______ Morgen
Zu dem vereinbartem Kauf ______ _______
945 Mark wörtlich Neunhundertfünfundviert-
zich Mark.

§§ 2
Für Größe und Güthe so wie auch für
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten
der Käufer Gewer.

§§ III
Bei der Auflassung zahlt die Käuferin
an die Verkäuferin auf daß Kaufgeld
Sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark
Einhundertfünfzich Mark zahlt Kauferin
December d. Jahr. und den Rest bei Zustellung
des Weges (??) mit Einhundertfünfzich Mark
Verkauferin hat auch die Kauferin
verpflichtet einen Abfurweg und Zufur
weg _______ __________________

§§ IIII
Steuren, Lasten und Abgaben gehen vom 20 ten Juli
d. jahr. auch an Keuferin über der Kaufpreis wird
Mit 4% bis zur Zahlung verzinst.

Wittwe Heinrich Hillebrand E. Anton Müller



Vielleicht kann noch jemand die Lücken füllen.

PaziFischer
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Michal
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Beitrag von Michal »

Die Präambel und Paragraph 1:

"Zwischen der Efrau Anton Müller in Beistande
und Zufriedenheit Ihres Ehemannes Bahnwärter
Anton Müller zu Ossendorf als Verkäufer
und 2tens der Wittwe H. Hillebrand zu
Madfeld als, Käufer wurde folgender
Vertrag vereinbart.

§§ 1
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach
verkauft hiermit in beistand und zufrieden-
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl
bei Madfeld als Flur 5 zur Größe von 1 3/4
buchstäblich ein und dreiviertel Morgen
Zu dem vereinbartem Kaufpreise von
945 Mark wörtlich Neunhundertfünfundviert-
zich Mark."

Die ersten Zeilen der ersten Datei sind recht unscharf. Ein besseres Scanbild vielleicht?
PaziFischer
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Beitrag von PaziFischer »

Hallo Michal,

vielen Dank für die Lesehilfe.
Leider habe ich den Originalvertrag nicht. Mir liegen nur ein
Paar Fotos vor.
Ich werde heute abend aber noch einmal versuchen, eine besser Ansicht
einzustellen.

PaziFischer
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