Wie weiter?
Wie weiter?
Hallo!
Nachdem ich jetzt ein Stadium erreicht habe,wo es bei den Standesämtern
nicht weiter geht und ich bei den Kirchen anfangen muß,habe ich jetzt
folgendes Problem:
Da ich nur die Namen und den ungefähren Ort weiß schrieb ich die Kirchen
an.Ergebnis:Keine Auskunft wegen Sperrfristen.............
Hat jemand einen Rat wie weiter?Ahnenforschung.org hat mich auch nicht
weiter gebracht....
für jeden kleinen Tip Dankbar.
Gruß Ronalt
Nachdem ich jetzt ein Stadium erreicht habe,wo es bei den Standesämtern
nicht weiter geht und ich bei den Kirchen anfangen muß,habe ich jetzt
folgendes Problem:
Da ich nur die Namen und den ungefähren Ort weiß schrieb ich die Kirchen
an.Ergebnis:Keine Auskunft wegen Sperrfristen.............
Hat jemand einen Rat wie weiter?Ahnenforschung.org hat mich auch nicht
weiter gebracht....
für jeden kleinen Tip Dankbar.
Gruß Ronalt
Leider müssen wir auf folgende Verlautbarung in Sachen Ahnenforschung seitens der Bistumsleitung verwieisen:
Sperrfristen für die Einsicht in Schriftgut der Pfarreien
Jahrgang-Nr.:
150
Artikel-Nr.:
40
Aus gegebenem Anlass weist das Bistumsarchiv Trier
nachdrücklich darauf hin, dass für den Umgang mit
Schriftgut der Pfarreien die Bestimmungen der
„Anordnung über die Sicherung und Nutzung der
Archive der Katholischen Kirche (KAO)“ (KA 1988
Nr. 208; HdR Nr. 810.2) in Geltung sind.
Bezüglich der Einsichtnahme in dieses Schriftgut ist
auf die Einhaltung der Sperrfristen zu achten, die im
Paragraphen 8 der KAO eindeutig geregelt sind.
Neben der allgemeinen Sperrfrist von 40 Jahren sind
die besonderen Sperrfristen für personenbezogenes
Schriftgut von Bedeutung. Damit sind neben
Personalakten insbesondere die Tauf-, Heirats- und
Sterbebücher angesprochen. Dieses Schriftgut ist bis
30 Jahre nach dem Tod bzw., wenn das Sterbedatum
nicht bekannt ist, 120 Jahre nach der Geburt
der betroffenen Person von einer Einsichtnahme
durch Dritte ausgeschlossen.
Sofern schutzwürdige Belange noch lebender weiterer
Personen berührt sind, ist die Sperrfrist entsprechend
zu verlängern. Es wird gebeten, sich bei Unsicherheiten
in der Umsetzung dieser Regelungen im
Einzelfall an das Bistumsarchiv Trier, Telefon (06 51)
9 66 27 - 0, zu wenden.
Rechtsverbindlich ist der im Kirchlichen Amtsblatt abgedruckte Text.
Gruß
Ronalt.........
Sperrfristen für die Einsicht in Schriftgut der Pfarreien
Jahrgang-Nr.:
150
Artikel-Nr.:
40
Aus gegebenem Anlass weist das Bistumsarchiv Trier
nachdrücklich darauf hin, dass für den Umgang mit
Schriftgut der Pfarreien die Bestimmungen der
„Anordnung über die Sicherung und Nutzung der
Archive der Katholischen Kirche (KAO)“ (KA 1988
Nr. 208; HdR Nr. 810.2) in Geltung sind.
Bezüglich der Einsichtnahme in dieses Schriftgut ist
auf die Einhaltung der Sperrfristen zu achten, die im
Paragraphen 8 der KAO eindeutig geregelt sind.
Neben der allgemeinen Sperrfrist von 40 Jahren sind
die besonderen Sperrfristen für personenbezogenes
Schriftgut von Bedeutung. Damit sind neben
Personalakten insbesondere die Tauf-, Heirats- und
Sterbebücher angesprochen. Dieses Schriftgut ist bis
30 Jahre nach dem Tod bzw., wenn das Sterbedatum
nicht bekannt ist, 120 Jahre nach der Geburt
der betroffenen Person von einer Einsichtnahme
durch Dritte ausgeschlossen.
Sofern schutzwürdige Belange noch lebender weiterer
Personen berührt sind, ist die Sperrfrist entsprechend
zu verlängern. Es wird gebeten, sich bei Unsicherheiten
in der Umsetzung dieser Regelungen im
Einzelfall an das Bistumsarchiv Trier, Telefon (06 51)
9 66 27 - 0, zu wenden.
Rechtsverbindlich ist der im Kirchlichen Amtsblatt abgedruckte Text.
Gruß
Ronalt.........
Guten Tag
Leider muß ich Ronalt zum Teil Recht geben. In manchen Gegenden gab erst Standesämter ab 1938. Vor stand alles nur in Kirchenbüchern. Ich beziehe mich dabei auf z.B. Teile von Bayern.
Erstmal habe ich daraufhin nochmals meine Vorhanden Urkunden durchgesehen und Angaben weitere "älterer" Personen gefunden.
Teilweise bin ich auch über
http://ahnenforschung.net/fernabfrage/
weitergekommen. Aber dort bitte mit der Schreibweise der Namen spielen.
D.h. einmal mit den Original Namen, weiter dann in amerikanischer schreibweise (keine deutscher Sonderzeichen, C statt K und so weiter)
In arischen Nachweisen stehen z.B. die Namen nur mit Buchstaben, was die Schreibmaschinen von damals hergaben. Außerdem wurden durch Verständigungsprobleme Namen anders geschrieben. Bei mir wurde aus einer Gertraut eine Gertrud
Vielleicht findest Du so "ältere" Personen aus Deiner Familie, nach den Du dann in den Kirchen suchen kannst.
Gruß Hugo
Leider muß ich Ronalt zum Teil Recht geben. In manchen Gegenden gab erst Standesämter ab 1938. Vor stand alles nur in Kirchenbüchern. Ich beziehe mich dabei auf z.B. Teile von Bayern.
Erstmal habe ich daraufhin nochmals meine Vorhanden Urkunden durchgesehen und Angaben weitere "älterer" Personen gefunden.
Teilweise bin ich auch über
http://ahnenforschung.net/fernabfrage/
weitergekommen. Aber dort bitte mit der Schreibweise der Namen spielen.
D.h. einmal mit den Original Namen, weiter dann in amerikanischer schreibweise (keine deutscher Sonderzeichen, C statt K und so weiter)
In arischen Nachweisen stehen z.B. die Namen nur mit Buchstaben, was die Schreibmaschinen von damals hergaben. Außerdem wurden durch Verständigungsprobleme Namen anders geschrieben. Bei mir wurde aus einer Gertraut eine Gertrud
Vielleicht findest Du so "ältere" Personen aus Deiner Familie, nach den Du dann in den Kirchen suchen kannst.
Gruß Hugo
Das Gestern ist Geschichte
Das Morgen ist ein Rätsel
Das Heute ist ein Geschenk
Hallo,
das ist mal wieder typisch "deutsche Gründlichkeit" oder was?
Ich habe sowas auch noch nie gehört, allerdings haben sich einige Kirchenämter etc. tatsächlich affig, aber meistens nur dahingehend, dass sie ordentlcih Kohle machen wollen.
Schutz bis 120 Jahre nach Geburt???
Also wenn ich Sterbe-und Geburtseinträge von vor 1875 haben will, ist das ja wohl länger her oder bin ich zu blöd zum rechnen?
Also, solche Antworten nerven mmich ja total, Ronalt, Du hast mein Mitgefühl!
Aber nicht aufgeben!
Gruß
Cleo
PS: im übrigen finde ich solcherlei Aussagen wie *Einsichtname durch Dritte* zum Kotzen ('tschuldigung).
ES sine MEINE Groß, Urgroß, Ururgroßeltern, deren Daten ich da haben will, warum nehmen sich *Fremde* heraus, einem die Daten vorzuenthalten!? Schlimm genug, dass sie sich das fast alle bezahlen lassen ( jaja, Pflege der Bestände blah blah).
Ich finde, solche Sachen sollten zum Gemeingut gehören. Ich habe nix dagegen, für Kopien, Versand etc. zu zahlen- und habe sogar schon genug dafür gezahlt, dass andere für mich in die Bücher gucken- was u.U. günstiger ist, als selber durch Deutschland zu fahren...
aber nee....
das ist mal wieder typisch "deutsche Gründlichkeit" oder was?
Ich habe sowas auch noch nie gehört, allerdings haben sich einige Kirchenämter etc. tatsächlich affig, aber meistens nur dahingehend, dass sie ordentlcih Kohle machen wollen.
Schutz bis 120 Jahre nach Geburt???
Also wenn ich Sterbe-und Geburtseinträge von vor 1875 haben will, ist das ja wohl länger her oder bin ich zu blöd zum rechnen?
Also, solche Antworten nerven mmich ja total, Ronalt, Du hast mein Mitgefühl!
Aber nicht aufgeben!
Gruß
Cleo
PS: im übrigen finde ich solcherlei Aussagen wie *Einsichtname durch Dritte* zum Kotzen ('tschuldigung).
ES sine MEINE Groß, Urgroß, Ururgroßeltern, deren Daten ich da haben will, warum nehmen sich *Fremde* heraus, einem die Daten vorzuenthalten!? Schlimm genug, dass sie sich das fast alle bezahlen lassen ( jaja, Pflege der Bestände blah blah).
Ich finde, solche Sachen sollten zum Gemeingut gehören. Ich habe nix dagegen, für Kopien, Versand etc. zu zahlen- und habe sogar schon genug dafür gezahlt, dass andere für mich in die Bücher gucken- was u.U. günstiger ist, als selber durch Deutschland zu fahren...
aber nee....
Naja, ganz am Anfang meiner Ahnen-Sucherei habe ich mich mit dem rechtl. Hintergrund vertraut gemacht. Seitdem ist mir klar, dass das die deutsche Rechtslage ist und an die müssen sich auch die Kirchen halten. Bei größeren Kirchenämtern, die oft auch noch von Juristen geleitet werden, werden die Vorschriften strikt eingehalten.Sowas hab ich ja noch nie gelesen.
Ein Glück, dass das teilweise noch so ist (kleinere Pfarrämter, gute Beziehungen und so). Ganz sicher ist aber, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die die Lücken geschlossen werden.Eins steht aber fest. Da halten sich lange nicht alle dran.
Daher: Unbedingt jetzt die Daten sammeln, die evtl. demnächst verweigert werden und das Erfassen möglichst zurückstellen.
Gruß, Torquatus
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
Hallo
Als ich bei meinen Männe Hugo heute morgen über die Schulter schaute, fiel mir im Nachhinein folgendes ein.
Irgendwo hatte mal jemand geschrieben
Kümmer Dich erst um die Lebenden Deiner Familie, denn die Toten können Dir nicht weglaufen.
Es paßt zwar nicht genau zum Thema, aber uns sind schon Verwandte weggestorben, bevor sie sie noch fragen konnten.
Tschau
Isabelle
Als ich bei meinen Männe Hugo heute morgen über die Schulter schaute, fiel mir im Nachhinein folgendes ein.
Irgendwo hatte mal jemand geschrieben
Kümmer Dich erst um die Lebenden Deiner Familie, denn die Toten können Dir nicht weglaufen.
Es paßt zwar nicht genau zum Thema, aber uns sind schon Verwandte weggestorben, bevor sie sie noch fragen konnten.
Tschau
Isabelle
Hugo's bessere Hälfte
Nun wird mir klar, warum in den mikroverfilmten Kirchenbüchern manche Einträge geschwärzt sind. Ahaaaa!
Doch bis 1875 zurück - und das ist > genannte 120 Jahre her - sollte es meistens Standesamtsauskünfte geben. Es erscheint also nur in Ausnahmefällen Bedarf an diesen Daten zu geben.
Und wie sieht es eigentlich mit der Ausnahme aus, daß man von DIREKTEN Vorfahren trotzdem Auskünfte bekommt? Vielleicht hilft ein Hinweis darauf.
Irgendwie kann ich mir niht vorstellen, daß in Sachen Datenschutz die Kirchen strenger sind, als die Standesämter.
Doch bis 1875 zurück - und das ist > genannte 120 Jahre her - sollte es meistens Standesamtsauskünfte geben. Es erscheint also nur in Ausnahmefällen Bedarf an diesen Daten zu geben.
Und wie sieht es eigentlich mit der Ausnahme aus, daß man von DIREKTEN Vorfahren trotzdem Auskünfte bekommt? Vielleicht hilft ein Hinweis darauf.
Irgendwie kann ich mir niht vorstellen, daß in Sachen Datenschutz die Kirchen strenger sind, als die Standesämter.
Hallo
Claro, Du schreibst 1875. Mein Männe hat es ja schon erwähnt, das es Standesämter in manchen Gebieten erst später gab.
Meine Mutter ist 1916 in München geboren. Ihr Vater war Österreicher. Von ihr gibt es keine standesamtlichen Einträge über die Geburt. Nur den kirchlichen Geburts und Taufschein.
Tschau
Isabelle
Claro, Du schreibst 1875. Mein Männe hat es ja schon erwähnt, das es Standesämter in manchen Gebieten erst später gab.
Meine Mutter ist 1916 in München geboren. Ihr Vater war Österreicher. Von ihr gibt es keine standesamtlichen Einträge über die Geburt. Nur den kirchlichen Geburts und Taufschein.
Tschau
Isabelle
Hugo's bessere Hälfte
Die Daten würdest du bekommen dürfen, wenn jemand sie dir raussuchen würdeClaro hat geschrieben:
Und wie sieht es eigentlich mit der Ausnahme aus, daß man von DIREKTEN Vorfahren trotzdem Auskünfte bekommt? Vielleicht hilft ein Hinweis darauf.
Irgendwie kann ich mir niht vorstellen, daß in Sachen Datenschutz die Kirchen strenger sind, als die Standesämter.
Das Problem ist eher die Einsicht in Teile des Gesamtbestandes - da stehen dann eben auch Leute drin, die nicht mit einem verwandt sind. Dadurch ist wohl auch die Einsicht in manche relevanten älteren Unterlagen nicht gestattet - da nicht nur die alten mich interessierenden Daten in dem Buch enthalten sind, sondern ggf. grenzwertige (110 Jahre alte) Einträge, die mich zwar nicht interessieren, aber eben auch noch nichts angehen
Marcus
Glaube, dass man in solchen Fällen am ehesten über genealogische Vereine in der Region und über Mailinglisten weiterkommt.
Hallo Claro,Und wie sieht es eigentlich mit der Ausnahme aus, daß man von DIREKTEN Vorfahren trotzdem Auskünfte bekommt? Vielleicht hilft ein Hinweis darauf.
zu direkten Vorfahren bekommt man natürlich Auskunft. Aber gegen Gebühr und genau mit dem schnöden Mammon hört oft auch der Datenschutz auf.
Ich bekam letztes Jahr gegen Zahlung von 7 € einen Auszug aus dem Geburtsregister von der Geburt meiner Großmutter (*1897). Die wussten auch nicht, ob meine Großmutter schon verstorben war, denn sie ist in einer anderen Stadt gestorben. Einen Nachweis, dass ich wirklich der Enkel war, wurde nicht gefordert, ich musste mich noch nicht einmal ausweisen. Eine Berechtigung wurde selbst dann nicht gefordert, als sich herausstellte, dass ich mich im Geburtsjahr geirrt hatte
Gruß, Torquatus
NS. Das war in einer Stadt mit ca. 30.000 Einwohnern, aber das wird nicht überall so sein.
Gruß, Torquatus
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
C.c. - Übrigens stelle ich den Antrag, dass Ahnenblatt das beste aller Ahnenprogramme werden muss - frei nach Cato
Mit diesem Thema - speziell Rheinland-Pfalz / kirchliche Archive - beschäftigt sich ein Sonderheft - da es den betroffenen Familienforschen auch sauer aufstiess - der Schrift "Pfälzisch-Rheinische Familienkunde", Sonderheft Datenschutz - Personenstandsrecht - Archivrecht, November 2002.
Das Heft kann sicher bei eurer Ortsbibliothek per Fernleihe oder als Kopie beschafft werden.
Ich habe das Heft heute durchgeblättert - nicht "gelesen". Es behandelt das Thema recht ausfühlrich - eine Reihe von Vorträgen.
Aber auch das Personenstandsgesetz von RLP scheint nicht ganz "ohne" zu sein.
Das Heft kann sicher bei eurer Ortsbibliothek per Fernleihe oder als Kopie beschafft werden.
Ich habe das Heft heute durchgeblättert - nicht "gelesen". Es behandelt das Thema recht ausfühlrich - eine Reihe von Vorträgen.
Aber auch das Personenstandsgesetz von RLP scheint nicht ganz "ohne" zu sein.
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
bjew (Bernhard) ------ manchmal etwas kurz angebunden
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.42
Fragen und Antworten rund um Ahnenblatt (Knowledge Base) (nicht ganz aktuell - trotzdem nützlich)
Bitte immer lesen ===> Handbücher zu Version 3.x
Tips und Tricks für kleine Probleme
Bitte immer lesen ===> Handbücher zu Version 3.x
Tips und Tricks für kleine Probleme
Personenstandsgesetz
Auch wenn wir Rheinland-Pfälzer stets fortschrittlicher sind, als man uns zutraut, so halten wir uns doch an Bundesgesetzebjew hat geschrieben:
Aber auch das Personenstandsgesetz von RLP scheint nicht ganz "ohne" zu sein.
Sprich das Bayerische Personenstandsgesetz ist genauso "mit", wie unseres - da gleich und das schon seit 1937 oder so.
Marcus