Hallo Ahnenforscher,
ich habe die Geburtsurkunden meiner Großeltern bekommen. Dort sind männliche "Eigentümer" verzeichnet. Ich nahm an, dass es sich hierbei um den Vater der jeweilig geborenen Person handelt. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass es sich bei der einen Urkunde nicht um den Vater handeln soll. Jetzt die Frage. Ist mit dem Eintrag "Eigentümer" immer der Vater gemeint, oder kann damit auch der jeweilige "Erziehungsberechtigte" gemeint sein?
Grüßeich habe die Geburtsurkunden meiner Großeltern bekommen. Dort sind männliche "Eigentümer" verzeichnet. Ich nahm an, dass es sich hierbei um den Vater der jeweilig geborenen Person handelt. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass es sich bei der einen Urkunde nicht um den Vater handeln soll. Jetzt die Frage. Ist mit dem Eintrag "Eigentümer" immer der Vater gemeint, oder kann damit auch der jeweilige "Erziehungsberechtigte" gemeint sein?
Heinfried