hallo,
ich hatte gestern eine diskussion mit nem bekannten.
mal angenommen jemand steht vor gericht und der richter will eure aussage haben...
er fragt euch dann, sind sie mit dem angeklagten verwand oder verschwägert ?
nun sagt es sich ja ganz einfach ja oder nein...
mal angenommen ihr und der angeklagte hätten vor hättet den selben urururgroßvater...
und jetzt ?
verwand ist man da doch schon irgendwie oder ?
mit dem angeklagten verwand oder verschwägert ?
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- Registriert: 23.12.2006, 17:05
Guten Tag
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen "wissentlich verwandt oder verschwägert"
Wie soll man sonst ohne genaue Nachforschung eine Antwort darauf geben können
Gruß Hugo
Nachtrag:
nochmehr
googelt mal nach "verwandt oder verschwägert"
Ein einfaches "nein" wäre eine glatte Lüge
Gruß Hugo
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen "wissentlich verwandt oder verschwägert"
Wie soll man sonst ohne genaue Nachforschung eine Antwort darauf geben können
Gruß Hugo
Nachtrag:
nochmehr
googelt mal nach "verwandt oder verschwägert"
Somit kann diese Frage statt einer Verneinung nur mit "wissentlich nein" beantwortet werdendiejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren
Quelle: Juraforum
Ein einfaches "nein" wäre eine glatte Lüge
Gruß Hugo
Zuletzt geändert von Hugo am 17.07.2007, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
Das Gestern ist Geschichte
Das Morgen ist ein Rätsel
Das Heute ist ein Geschenk
Platte Fragen und einsilbige Antworten, bei deren Erklärung der Staatsanwalt einen "Einspruch" plärrt, sind auch nur Klischees aus den amerikanischen Serien Man darf das vor Gericht erklären und ob man dann ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wird einem auch erklärt. Generell passiert da wenig ohne eine Belehrung - die allerdings sind wenig Filmreif
Marcus
Marcus